Pflicht für alle Vermieter

Ja, als Vermieter sind Sie in der Pflicht, jährlich eine schriftliche Auflistung aller Nebenkosten zu erstellen – sofern Ihre Mieter eine monatliche Abschlagszahlung für die vereinbarten Nebenkosten zahlen.

Die Nebenkostenabrechnung muss folgende Angaben enthalten:

1.    Zusammenstellung der Gesamtkosten
2.    Angaben und Erläuterungen des zugrunde gelegten Verteilerschlüssels
3.    Berechnung des Anteils des Mieters
4.    Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (vereinbarter Abschlag)

Wichtig: Die Nebenkostenabrechnung muss sowohl für jeden verständlich als auch rechnerisch nachvollziehbar gestaltet sein.

Entlastung für Hausbesitzer und Vermieter

Erstellen Sie die Hausnebenkostenabrechnung noch selbst? Wäre eine einzige Abrechnung über Heiz- und Hausnebenkosten nicht viel praktischer und übersichtlicher für Ihre Mieter oder Eigentümer? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Gerne rechnen wir für Sie auch die kompletten Betriebskosten ab.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf: +41 62 746 99 00