Pflicht für alle Vermieter
Ja, als Vermieter sind Sie in der Pflicht, jährlich eine schriftliche Auflistung aller Nebenkosten zu erstellen – sofern Ihre Mieter eine monatliche Abschlagszahlung für die vereinbarten Nebenkosten zahlen.
Die Nebenkostenabrechnung muss folgende Angaben enthalten:
1. Zusammenstellung der Gesamtkosten
2. Angaben und Erläuterungen des zugrunde gelegten Verteilerschlüssels
3. Berechnung des Anteils des Mieters
4. Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (vereinbarter Abschlag)
Wichtig: Die Nebenkostenabrechnung muss sowohl für jeden verständlich als auch rechnerisch nachvollziehbar gestaltet sein.
Entlastung für Hausbesitzer und Vermieter
Erstellen Sie die Hausnebenkostenabrechnung noch selbst? Wäre eine einzige Abrechnung über Heiz- und Hausnebenkosten nicht viel praktischer und übersichtlicher für Ihre Mieter oder Eigentümer? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Gerne rechnen wir für Sie auch die kompletten Betriebskosten ab.