Wann und wie oft wird abgelesen?
Es wird in der Regel einmal im Jahr zu einem von Ihrer Hausverwaltung/Ihrem Vermieter festgelegtem Termin abgelesen. Ein genauer Termin wird Ihnen vom Ableser (ca. 8 Tage vorher) mitgeteilt. Eine weitere Ablesung kann bei Wohnungswechsel erfolgen (Zwischenablesung). Die Start- oder Endablesung wird z. T. vom Vermieter bei der Wohnungsübergabe durchgeführt.