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Ihre Vorteile mit unserer Heizkostenabrechnung

  • Übersichtliche Gesamtabrechnung aller Betriebskosten pro Nutzungseinheit
  • Rechtssichere, leicht nachvollziehbare Einzelabrechnungen für die Bewohner
  • Größere Abrechnungsgenauigkeit durch umfängliche Plausibilitätsprüfung
  • Verschiedene, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Abrechnungsformen
  • Kompetente Beratung bei Rückfragen zur Abrechnung

Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung

Warum wird verursachungsgerecht verbrauchsabhängig abgerechnet? Die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung soll sicherstellen, dass Sie als Wohnungsmieter oder -eigentümer nur für das bezahlen, was Sie tatsächlich verbraucht haben. Durch die Montage von Mess- und Verteilgeräten und die anschließende gerechte Verteilung der Energiekosten können Sie Ihren eigenen Verbrauch kontrollieren. Damit haben Sie die Möglichkeit, bis zu 15 Prozent Energie und damit bares Geld einzusparen.

Heizungsablesung: Was passiert genau?

Zum Ende des Abrechnungszeitraums lesen unsere geschulten Servicepartner die Verbrauchswerte der Mess- und Verteilgeräte termingerecht ab. Dabei überprüfen sie auch die Funktionsfähigkeit aller Geräte. Wir informieren alle Hausbewohner rechtzeitig schriftlich über den Ablesetermin per Hausaushang oder Benachrichtigungskarte, wenn ein Betreten jeder einzelnen Wohneinheit aufgrund der eingesetzten Messtechnik notwendig ist. Die Datenerfassung der Verbrauchswerte erfolgt mit einem mobilen Erfassungsgerät. Sofern bei Ihnen Funktechnik eingesetzt ist, müssen wir Ihre Wohnung nicht betreten.

Wie werden Heizkosten berechnet?

Von Ihrer Hausverwaltung erhalten wir eine Aufstellung der Brennstoff-, Heizneben- und ggf. der Hausnebenkosten (siehe Nebenkostenabrechnung). Sämtliche Daten prüfen wir zunächst auf ihre Plausibilität. Anschließend teilen wir die Gesamtkosten der Heizanlage in die reinen Heizkosten und in Kosten für die Aufbereitung von Warmwasser auf. Aus der Summe der Heizkosten und der Summe der Warmwasserkosten werden jeweils zwei Kostenblöcke gebildet:

  • Der Grundkostenanteil berücksichtigt die Kosten für die Wärmebereitstellung und für die Leitungsverluste. Ihre Hausverwaltung kann ihn gemäß Heizkostenverordnung wahlweise zwischen 30 und 50 Prozent festlegen. Diese Kosten werden in der Regel entsprechend der Grundfläche der Wohnungen verteilt, da sie durch Ihr Heizverhalten nicht beeinflusst werden.
  • Den restlichen Prozentanteil, also 50 bis 70 Prozent, bilden dann die Verbrauchskosten, auf deren Höhe Sie durch Ihr Heizverhalten direkten Einfluss nehmen. Nachdem wir die Ablesung vorgenommen haben, erstellen wir eine Gesamtabrechnung für Ihren Hausverwalter sowie die Einzelabrechnungen pro Wohnungsnutzer. Sie erhalten Ihre eigene Einzelabrechnung über die Hausverwaltung.

Umlagefähige Kosten

Welche Kosten können vom Hausverwalter auf die Nutzer umgelegt werden? Umlagefähig beim Betrieb einer zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage sind gemäß § 7 Heizkostenverordnung folgende Kosten:

  • Lieferung und Verbrauch von Brennstoffen
  • Betriebsstrom
  • Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage
  • regelmäßige Prüfung der Betriebsbereitschaft und -sicherheit einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann
  • Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes
  • Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Anmietung oder Nutzung anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung
  • Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Berechnung und Aufteilung
  • Die Kosten der Verbrauchsanalyse​​​​​​​
     

Über die hier aufgeführten Kosten hinaus gibt es noch weitere umlagefähige Betriebskosten, die Ihr Hausverwalter mit Ihnen abrechnen kann. Dies muss dann im Mietvertrag geregelt sein.
 

Die richtige Temperatur kann Kosten sparen

Zimmertemperaturen um 21 °C sind angenehm, doch nicht immer erforderlich: Räume wie Gästezimmer oder Diele müssen nicht dieselbe Gradzahl wie andere Wohnungsteile haben. Empfohlen werden folgende Gradzahlen: Bad: 23 °C, Wohnzimmer: 21 °C, Kinder- und Esszimmer: 20 °C, Schlafzimmer und Küche: 18 °C, Diele und Gästezimmer: 15 °C.

Allgemein gilt: Jedes Grad weniger spart rund sechs Prozent Heizkosten ein.

Nachts die Heizkosten senken

Wer in den Nachtstunden die Heizanlage auf „vollen Touren“ laufen lässt, verschwendet nicht nur Energie und Geld, sondern schadet auch seiner Gesundheit. Gesunde 16 bis 18 °C schlagen Wissenschaftler als ideale Zimmertemperatur für den Schlafenden vor. Erholsame Ruhestunden und bis zu 50 Prozent niedrigere Heizkosten sind die Folge.

Richtiges Lüften spart Geld

Wer bei aufgedrehten Heizkörpern das Fenster stets einen Spalt breit zum Lüften geöffnet hält, vergeudet kostbare Energie und damit Geld. Besonders bei Heizkörpern unterhalb der Fensterbank ist die nach oben steigende Wärme dadurch schnell verflogen und der Raum bleibt kalt. Lüften Sie drei- bis viermal täglich kurz, aber gründlich. Drehen Sie dazu die Thermostatventile herunter und öffnen Sie die Fenster weit. Schon vier Minuten genügen, um so viel Frischluft zuzuführen, wie ein Mensch in einer Stunde verbraucht. Anschließend können die Fenster geschlossen und die Heizung kann wieder aufgedreht werden.

Mehr Energiespartipps finden Sie hier