Was ist die EnSikuMaV?

Seit dem 01.09.2022 müssen laut EnSikuMaV §9 Gas- und Wärmelieferanten Eigentümer von Wohngebäuden über aktuelle und zu erwartende Energieverbräuche und anfallende Kosten informieren. Für Wohngebäude mit mindestens zehn Wohnungen sieht die Verordnung außerdem vor, dass Eigentümer ihre Mieter über folgende Informationen aufklären.

  • Energieverbrauch und -kosten der Wohnung in der letzten Abrechnungsperiode
  • Voraussichtliche Energiekosten der Wohnung für eine vergleichbare Abrechnungsperiode basierend auf dem am 01.09.2022 geltenden Grundversorgungstarifs
  • Rechnerisches Einsparpotenzial der Wohnung in kWh und Euro bei durchschnittlicher Absenkung der Raumtemperatur um 1°C.

Wie kann ista mich unterstützen

Für unsere Kunden hatten wir eine Lösung entwickelt, mit der Sie die Informationspflicht nach EnSikuMaV stressfrei erfüllen konnten und sich nicht mit Rechnungen und Kalkulationen aufhalten mussten,

Da die EnSikuMaV am 15.04. ausgelaufen ist, ist dieser Service nicht länger verfügbar,


FAQ

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Service für die EnSikuMaV-Informationspflicht bei ista zu nutzen?
  • Der Service ist für ista Kunden mit einem bestehenden Vertrag für die Heizkostenabrechnung.
  • Damit Sie die benötigten Informationen zur Erfüllung der Informationspflicht von uns erhalten können, ist ein aktiver Zugang zum ista Webportal notwendig.
  • Die Brennstoffmenge sowie die Brennstoffkosten wurden für die Abrechnungserstellung in der vorangegangenen Abrechnungsperiode aufgegeben.
  • Die Liegenschaft wurde in der Vergangenheit mit Gas oder Fernwärme versorgt.
Ich habe noch keinen Webportal-Zugang. Wie kann ich die Lösung zur EnSikuMaV bestellen?

Für die Erstellung der Anschreiben verwenden wir aktuelle Informationen zu Kosten und Nutzern, daher ist es notwendig, dass Sie sich zur Beauftragung im Webportal anmelden. Sollten Sie noch keinen Webportal-Zugang haben, können Sie sich zunächst unter https://www.ista-webportal.de/ registrieren und nach Freischaltung die Information zu Ihrer Liegenschaft und Ihren Mietern einpflegen. Anschließend können Sie die EnSikuMaV-Lösung beauftragen.

Können die Kosten für den Service auf die Mieter umgelegt werden?

Die Verordnung regelt die Umlagefähigkeit der Kosten bislang nicht. Bislang müssen wir davon ausgehen, dass die Kosten nicht umlagefähig sind.

Welche Daten muss ich für die Erstellung der Mieteranschreiben eingeben und wo finde ich diese?

Wir brauchen lediglich die zu erwartenden Energiekosten, die Sie von Ihrem Versorger erhalten haben. Bitte prüfen Sie außerdem vor Bestellung, ob die Kontaktdaten Ihrer Mieter aktuell sind und passen Sie diese gegebenenfalls an.

Mein Energielieferant hat mir keine EnSiKuMaV-relevanten Informationen zur Verfügung gestellt, was soll ich jetzt tun?

In diesem Fall können Sie unsere Portfolio-Lösung in Anspruch nehmen, in dem wir Ihnen nicht nur die Daten der letzten Abrechnungsperiode, den Verbrauch und die Kosten, zur Verfügung stellen, sondern auch die uns bekannten Grundversorgungstarife mit Datenstand per 01.09.2022. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung, wir können aber keine Gewähr für die Korrektheit der Werte geben.

Haben Sie auch die korrekten Daten hinterlegt?

Für die Erzeugung der Schreiben benötigen wir von Ihnen die aktuellen Mieterdaten und die Kosteninformationen, die Ihnen von Ihrem Gas- oder Wärmeversorger zur Verfügung gestellt wurden. Bitte überprüfen Sie daher die Mieterdaten, die Sie im Webportal hinterlegt haben auf Aktualität und passen diese gegebenenfalls vor der Konfiguration des Schreibens an.

Ich habe einen Fehler in den Daten gefunden, wie kann ich diese anpassen?

Falls Sie bemerken, dass sich Liegenschafts- oder Mieterdaten geändert haben, können Sie diese durch die Nutzeraufstellung im Webportal anpassen. Wichtig ist, dass Sie die Änderungen eingeben, bevor Sie die Schreiben zur EnSikuMaV beauftragen.

Wie kann ich nach der Korrektur einen neuen korrekten EnSikuMav Beleg bekommen?

Sie sollten nach der Korrektur das Anschreiben erneut bestellen.

Wie werden die Mieterdaten verwendet?

Die Daten Ihrer Mieter werden zur Berechnung der Einsparpotenziale mit demselben sicheren Standard verarbeitet, den wir auch zur Erstellung der Heizkostenabrechnung anwenden.

Ich habe einen eigenen Tarif mit einem Grundversorger abgeschlossen und befürchte nun einen Anstieg der Mieterrückfragen. Wie unterstützen Sie mich dabei?

Sie haben in der Eingabemaske die Möglichkeit, eigene Tarife je Liegenschaft inklusive Laufzeit zu erfassen. Diese erscheinen bei Befüllung der Felder als zusätzlicher Hinweis auf den Schreiben, dass die Kosten des Mieters bis zum Auslaufen der Tarifbindung nicht steigen.

Kann ich den Inhalt der Anschreiben für meine Mieter anpassen?

Wir haben alle Informationsanforderungen der EnSiKuMaV berücksichtigt. Es sollte kein Anpassungsbedarf bestehen, daher gibt es eine solche Anpassungsmöglichkeit nicht.

Können Sie die Anschreiben auch mit meinem Unternehmensdesign versehen?

Wir können Ihnen das Schreiben derzeit ausschließlich mit ista-Branding zur Verfügung stellen.

Weshalb weichen die im Schreiben angezeigten Kosten und Verbräuche für die vergangene Heizkostenperiode von meiner letzten Heizkostenabrechnung ab?

Gemäß EnSikuMaV informieren wir Sie über die Brennstoffverbräuche und –kosten. In den auf der Heizkostenabrechnung angezeigten Kosten sind weitere Bestandteile, wie z.B. Betriebsstromkosten, Schornsteinfegerkosten, Dienstleistungsgebühren für die Nebenkostenabrechnung enthalten, die in dem Schreiben zur EnSikuMaV nicht aufgeführt werden. Die Kosten sind gemäß der Aufteilung der Gesamtkosten nach dem vereinbarten Verteilungsschlüssel (Grundkosten und Verbrauchskosten) ausgewiesen. Die Wärmemengen im Anschreiben sind die Mengen, die den ausgewiesenen Gesamtbrennstoffkosten entsprechen.


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