Allgemeine Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibung für den Rauchwarnmelder-Service (Stand 09/2022)

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsschluss und Mitwirkung

Nachstehende Bedingungen gelten für sämtliche von uns zu erbringenden Lieferungen und Leistungen, sofern nicht etwas anderes zwischen Ihnen und uns vereinbart ist. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen unserer Kunden haben keine Gültigkeit. Für den Auftragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Diese gilt als verbindlich, wenn Sie nicht innerhalb von zehn Tagen widersprechen. Sie stellen Ihrerseits die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung sicher. Dazu gehört u. a., dass Sie uns alle erforderlichen Informationen und Daten vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen, die wir benötigen, um unsere Leistungen erbringen zu können. Dies gilt auch im Falle von Änderungen dieser Informationen und Daten.

2. Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt ab Lager. Im Falle des Versandes geht die Gefahr mit dem Absenden der Ware auf Sie über.

3. Preise, Preisanpassungen

a) Die derzeit gültigen Servicepreise für unseren Rauchwarnmelder-Service und die Preise für die Rauchwarnmelder-Miete ergeben sich aus dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag und den ihm beigefügten Anlagen. Diese Servicepreise enthalten beispielsweise die Kosten für den Vertrieb, die Überprüfung der Rauchwarnmelder („RWM“) und die Disposition der entsprechenden Inspektionen vor Ort. Bei der Erbringung der diesbezüglichen Services fallen insbesondere Verwaltungs-, Personal-, IT- und Fahrtkosten an.

b) Preisanpassungen werden durch uns nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB vorgenommen. Anlass für eine solche Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der unter lit. a) genannten Kosten. Wir überwachen fortlaufend, mindestens jedoch alle zwölf Monate, die Entwicklung dieser Kosten. Der Umfang einer Preisanpassung ist auf die Veränderung der Kosten nach lit. a) seit der jeweils vorhergehenden Preisanpassung nach dieser Bestimmung bzw. – sofern noch keine Preisanpassung erfolgt ist – seit Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der Preisanpassung beschränkt.
Kostensteigerungen und Kostensenkungen sind bei jeder Preisanpassung gegenläufig zu saldieren. Die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisanpassung sind so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für Sie ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen; Kostensenkungen müssen in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.

c) Die Preisanpassungsbestimmung nach lit. b) gilt auch, sofern künftig erhöhte und/oder neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, unsere Lieferungen und Leistungen unmittelbar betreffenden Belastungen oder Entlastungen wirksam werden. Abweichend von lit. b) werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß dem Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuergesetzes an Sie weitergegeben.

4. Zahlungsbedingungen 

Unsere Rechnungen sind zehn Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Auch Ansprüche aus Teillieferungen oder Teilleistungen können wir vollständig fällig stellen. Ihre Zahlungen verrechnen wir mit der ältesten offenen Forderung. Gegen unsere Forderungen können Sie nur aufrechnen, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Sind Sie Kaufmann, steht Ihnen kein Zurückbehaltungsrecht, auch nicht das des § 369 HGB, zu. Sind Sie kein Kaufmann, steht Ihnen ein Zurückbehaltungsrecht zu, sofern dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges – bei Kaufleuten mit Fälligkeit – ist der Rechnungsbetrag mit zehn Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. verzinslich. Wir haben die Möglichkeit, einen nachweislich höheren Schaden geltend zu machen. Umgekehrt können Sie eine Herabsetzung des Zinses verlangen, wenn Sie nachweisen, dass uns ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist.

5. Gewährleistung; Mängelhaftung 

Binnen einer Woche nach Lieferung von Sachen sowie der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen haben Sie alle bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängel mindestens in Textform, wenn Sie Kaufmann sind aber stets schriftlich, bei uns zu rügen; diese Frist gilt nicht bei einem Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB). Andere Mängel haben Sie, falls Sie Kaufmann sind, nach ihrer Entdeckung innerhalb der vorgenannten Frist schriftlich zu rügen. Bei nicht form- oder fristgemäßer Mängelrüge gilt die Lieferung oder sonstige Leistung insoweit als mangelfrei. Anderenfalls beheben wir den Mangel im Wege der Nacherfüllung (außer bei einem Verbrauchsgüterkauf) durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache oder durch Erbringung einer mangelfreien Leistung; bei Druck-, Schreib- und Rechenfehlern werden wir den Fehler berichtigen. Sie sind dann zum Rücktritt oder zur Minderung (Herabsetzung der Vergütung) berechtigt, wenn wir die Nacherfüllung verweigern, diese fehlschlägt oder für Sie unzumutbar ist. Voraussetzung dafür ist jedoch, – soweit ein Rücktritt nicht gesetzlich ausgeschlossen ist – dass eine von Ihnen gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist,
es sei denn, die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Verkehr zwischen Unternehmen beträgt die Verjährung von Ansprüchen wegen Mangels ein Jahr.

6. Haftung

Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung oder sonstigen Leistung und unerlaubten Handlung, haften wir nur im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet). Jedoch ist unsere Haftung – ausgenommen der Fall des Vorsatzes – auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Da RWM nach den einschlägigen bauordnungsrechtlichen
Bestimmungen ausschließlich Leben retten, nicht aber Brände verhindern oder Sachschäden vermeiden sollen, ist unsere Haftung überdies durch den Schutzzweck dieser bauordnungsrechtlichen Bestimmungen begrenzt. Zudem haften wir – mit Ausnahme der Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nicht für infolge der Montage auftretende Schäden, die aufgrund von ungeeigneter/maroder Bausubstanz (z. B. Stroh-/Lehmdecken in Altbauten) entstehen oder daraus, dass Sie anstelle der von uns empfohlenen Schraubmontage eine Klebemontage wünschen. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ist – mit Ausnahme von Verzögerungsschäden – eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Verzögerungsschäden haften wir zwar auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe von bis zu 5 % des mit uns vereinbarten Kaufpreises oder der Vergütung für die sonstige Leistung. Die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Gleiches gilt für die Haftung von
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns, falls Sie Kaufmann sind, das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit Ihnen vor. Sind Sie kein Kaufmann, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

8. Vertragsdauer/Kündigung

Die Festlaufzeit der mit Ihnen geschlossenen Verträge wird individuell vereinbart und ergibt sich aus der entsprechenden Vertragsunterlage. Die Kündigungsfrist beträgt für Kaufleute drei Monate, ebenso für Verbraucher für Gerätemiet- oder Garantiewartungsverträge, und einen Monat für Verbraucher für Werk- oder Dienstleistungsverträge. Sind Sie Kaufmann, verlängert sich der mit Ihnen geschlossene Vertrag nach Ablauf der Festlaufzeit jeweils erneut um den Zeitraum der Festlaufzeit. Das Kündigungsrecht des § 648 Satz 1 BGB ist ausgeschlossen. Sind Sie Verbraucher und hat der Vertrag eine Werk- oder Dienstleistung zum Inhalt (z. B. Inspektion von RWM), verlängert er sich nach Ablauf der Festlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Sind Sie Verbraucher und hat der mit Ihnen geschlossene Vertrag eine RWM-Miete zum Inhalt, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Festlaufzeit erneut um den Zeitraum der Festlaufzeit, es sei denn, es handelt sich um einen Mietvertrag mit einer Festlaufzeit von zehn Jahren. In diesem Falle verlängert sich der Mietvertrag um acht Jahre. Bei einer unberechtigten außerordentlichen Kündigung durch Sie sind wir berechtigt, unsere Leistungen einzustellen und die bis zum Ende der regulären Laufzeit geschuldete Vergütung sofort in Rechnung zu stellen. Dabei erfolgt zu Ihren Gunsten eine Abzinsung zu banküblichen Konditionen. Des Weiteren bringen wir – außer bei der RWM-Miete – die von uns ersparten Aufwendungen in Abzug. Wegen des hohen Fixkostenanteils bei unseren Kosten betragen die ersparten Aufwendungen im Regelfall nicht mehr als 10 % unserer Vergütung. Der Nachweis, dass unsere ersparten Aufwendungen höher oder niedriger sind, bleibt unberührt. Bei einem Wechsel der Eigentumsverhältnisse an der Liegenschaft bleibt der ursprüngliche Auftraggeber unser Vertragspartner. Unser Einverständnis vorausgesetzt, kann der Erwerber durch schriftliche Erklärung der Übernahme der Rechte und Pflichten in die mit uns bestehenden Verträge eintreten.

9. Datenschutz

Wir beachten die einschlägigen Anforderungen hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit. Wir gehen davon aus, dass auch Sie sich, insbesondere gegenüber Ihren Nutzern, datenschutzkonform verhalten. Soweit wir für Sie im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung als Auftragsverarbeiter tätig werden, gilt im Übrigen die mit Ihnen getroffene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung. Die Datenverarbeitung in Ihrem Auftrag beinhaltet auch die Anonymisierung personenbezogener Daten und die Verarbeitung zu statistischen Zwecken.


10. Gerichtsstand

Mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB wird Essen als Gerichtsstand vereinbart.

11. Informationen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Unser Unternehmen ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

B. Leistungsbeschreibung Rauchwarnmelder-Service

1. Generelle Hinweise 

Wenn und soweit beauftragt, übernehmen wir für Sie entsprechend den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen und den nachfolgenden Regelungen die Ausstattung mit RWM (d. h. deren Montage und Inbetriebnahme) und eine Inspektion der RWM. Sie bleiben aber im Übrigen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Sie die als Eigentümer treffenden Pflichten insbesondere zum ordnungsgemäßen Betrieb
der RWM einhalten. Die von uns angebotene Inspektion der RWM erhöht zwar die Wahrscheinlichkeit, dass die RWM auch bis zur nächsten Inspektion betriebsbereit bleiben, sie alleine bietet dafür aber keine ausreichende Gewähr. Denn durch Sondereinflüsse (z. B. vermehrte Staubentwicklung durch Renovierungsarbeiten oder durch Nikotinkondensat bei starken Rauchern oder wenn Umgebungshindernisse entstehen, die geeignet sind, das Eindringen von Brandrauch in den RWM zu verhindern) kann die Gebrauchstauglichkeit eines RWM beeinträchtigt werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Gewähr dafür, dass nach einer von uns durchgeführten Inspektion der RWM bis zur nächsten Überprüfung einsatzbereit bleibt. Hier müssen Sie daher selbst oder aufgrund entsprechender Vereinbarungen mit Ihren Nutzern sicherstellen, dass der ordnungsgemäße Betrieb der RWM zwischen zwei Inspektionsintervallen gewährleistet ist. Gleiches gilt im Übrigen im Hinblick auf mögliche Nutzungsänderungen, die dazu führen, dass Räume,
die zuvor nicht mit einem RWM ausgestattet werden mussten, aufgrund ihrer neuen Funktion der Ausstattungspflicht unterliegen.

2. Montage und Austausch

Sie haben die Voraussetzungen für die ungehinderte Montage bzw. den Austausch der RWM in einem Arbeitsgang zu schaffen (etwa freie Zugänglichkeit der Montagestelle und eine feste Deckenkonstruktion (z. B. Betondecke)). Wir befestigen die RWM mittels Schraubmontage an der Decke und montieren die RWM bis zu einer maximalen Raumhöhe von 3,50 m. Bei einer Montagehöhe ab 3,50 m sind uns die für eine ungehinderte Arbeit an der Montagestelle erforderlichen Hilfsmittel bereitzustellen. Die Termine für die Erstmontage bzw. den Austausch werden jedem Nutzer (z. B. durch eine Benachrichtigungskarte, sofern keine andere Benachrichtigungsart vereinbart ist) regelmäßig mindestens acht Tage zuvor angekündigt. Für den Fall, dass eine angekündigte Installation nicht durchgeführt werden konnte, wird dem Nutzer durch eine weitere Benachrichtigung ein zweiter Termin, der regelmäßig innerhalb von weiteren zwei Wochen liegt, angekündigt. Sollte auch dieser nicht durchgeführt werden können, werden Sie von uns schriftlich darüber informiert. Wir werden erst dann wieder tätig werden, wenn Sie uns einen kostenpflichtigen Nachmontageauftrag erteilen.


3. RWM-Miete

Die RWM-Miete umfasst neben der Montage und Inbetriebnahme nur die reine Gebrauchsüberlassung der RWM, nicht aber deren regelmäßige Inspektion. Gemietete RWM tauschen wir jeweils nach zehn Jahren gegen ein mindestens gleichwertiges Modell aus (Regeltausch).

4. Durchführung von Inspektionen

Entsprechend dem uns erteilten Auftrag führen wir gemäß Ziffer 6.2 der DIN 14676-1 (nachfolgend „DIN 14676“) die Inspektion der RWM abhängig von derenBauweise wie folgt durch: 

a) Bei RWM der Bauweise A und bei Fremd-RWM (d.h. RWM, die nicht von uns vertrieben wurden, egal ob es sich um funkende oder nicht funkende RWM handelt) prüfen wir die in Ziffer 6.2.2 der DIN 14676 genannten Kriterien vor Ort alle zwölf Monate mit einer Toleranz von +3 Monaten.

b) Bei ista RWM der Bauweise B nehmen wir mit Ausnahme der Umfeldprüfung, d. h. ob der RWM einen Abstand von 0,5 m von Umgebungshindernissen hat, die das Eindringen von Brandrauch verhindern können, die Prüfung der übrigen in Ziffer 6.2.2 der DIN 14676 genannten Kriterien alle zwölf Monate mit einer Toleranz von +3 Monaten per Funk ohne Betreten der Nutzeinheit vor; zudem erfolgt bezüglich dieser Kriterien eine monatliche Störungserkennungper Funk. Das Umfeld prüfen wir, wenn beauftragt, alle 36 Monate vor Ort. Sind wir nicht mit der Umfeldprüfung beauftragt, müssen Sie selbst sicherstellen, dass diese auf andere Weise erfolgt.

c) Bei ista RWM der Bauweise C prüfen wir die in Ziffer 6.2.2 der DIN 14676 genannten Kriterien alle zwölf Monate mit einer Toleranz von +3 Monaten per Funk ohne Betreten der Nutzeinheit. Die hierbei zum Einsatz kommende Ultraschalltechnologie zur automatischen Umfeldüberprüfung kann nicht alle schallschluckende Stoffe, weil diese keine ausreichende Reflexion erzeugen, erkennen. Bitte tragen Sie in eigener Verantwortung dafür Sorge, dass keine derartigen Stoffe im Umkreis von 50 cm um den RWM angebracht werden. Die erste Inspektion vor Ort bzw. per Funk in den unter lit. a), b) und c) beschriebenen Verfahren kann vor Ablauf von zwölf Monaten erfolgen, frühestens aber neun Wochen nach Inbetriebnahme des RWM. Bitte beachten Sie, dass die Inspektion per Funk voraussetzt, dass ein Funkkontakt zum RWM hergestellt
werden kann. Z. B. durch bauliche Veränderungen oder Funkstörungen bedingt, kann eine Störung daher unter Umständen auch erst im Rahmen der nächsten Inspektionen festgestellt werden. Für die Funktionstüchtigkeit von RWM, die nicht von uns demontiert und ggfls. wieder montiert worden sind, übernehmen wir keine Haftung.

5. Terminierung von Inspektionen; Umgang mit Auffälligkeiten; Sonderformen der Inspektion

Hinsichtlich der Termine für die Inspektion vor Ort gelten die gleichen Regelungen, wie wir sie in Punkt B. 2 für die Ankündigung der Montagetermine und für die Berechnung nicht eingehaltener Termine beschrieben haben. Sofern nichts abweichendes vereinbart ist, beauftragen Sie uns bereits jetzt damit, bei einer Inspektion oder Störungserkennung als defekt, beschädigt oder fehlend festgestellte RWM bzw. Fremd-RWM sofort durch einen neuen, gleichwertigen RWM zu ersetzen bzw. einen solchen nachzumontieren, sowie eine nicht normgerechte Installation von Fremd-RWM zu korrigieren, soweit diese Maßnahmen ohne zusätzlichen Aufwand für uns möglich sind. Wir werden Sie anschließend entsprechend informieren. Auf Ihren abweichenden Auftrag hin beschränkt sich bei Fremd-RWM unsere Leistung nach erfolgter Vor-Ort-Inspektion darauf, Sie zu informieren, ob eines der im vorstehenden Absatz beschriebenen Defizite vorliegt. Diese Defizite beseitigen wir nur, wenn Sie uns hierzu gesondert beauftragen. Erfolgt die Defizitbeseitigung nicht durch uns, bedarf die künftige Durchführung der Vor-Ort-Inspektion für den betreffenden Fremd-RWM einer neuen Beauftragung. Bei Ummontagen haben wir Montagespuren am bisherigen Montageort nicht zu beseitigen. Sofern der Grund des RWM-Tausches nicht durch uns zu vertreten ist, werden die Kosten für den Austausch gemäß unserer aktuellen Preisliste berechnet. Für Räume mit einer Deckenhöhe ab 2,75 m und in Fällen, in denen eine Vor-Ort-Inspektion vom Boden aus anderen Gründen nicht sachgerecht erscheint, führen wir diese z. B. mit Aerosol durch, für die dann nach Preisliste der Mehraufwand in Rechnung gestellt wird.

6. Technische Dokumentation, Ausstattungshindernisse und Unklarheiten

Zu jeder von uns mit RWM ausgestatteten Liegenschaft erhalten Sie von uns eine „Technische Dokumentation“, der Sie alle relevanten Informationen – wie sie zum Zeitpunkt der Datenaufnahme bzw. bei Durchführung des Regeltauschs (siehe Punkt B. 3) bestanden – entnehmen können. Wir bitten Sie, die Technische Dokumentation sorgfältig zu prüfen. Wir werden Sie – sowohl bei der Erstinstallation der RWM als auch bei einem etwaigen RWM-Austausch – auf Ausstattungshindernisse (z. B. verweigerter Zutritt) oder Unklarheiten über die Ausstattungspflicht eines Raumes (z. B. ob ein Raum als Gäste- oder als Kinderzimmer genutzt wird) hinweisen. Wir bitten Sie, in eigener Verantwortung die Ausstattungshindernisse bzw. Unklarheiten zeitnah zu beseitigen und uns dann einen kostenpflichtigen Nachmontageauftrag zu erteilen.

7. Nutzungsänderungen und sonstige Veränderungen von Nutzeinheiten/Räumen


Bitte teilen Sie uns im eigenen Interesse unverzüglich mit, wenn sich die Nutzung von bisher nicht mit RWM ausgestatteten Räumlichkeiten so ändert, dass eine Ausstattungspflicht entsteht. Im Rahmen der Vor-Ort-Inspektion wird dies von uns nicht geprüft. Bitte informieren Sie uns auch unverzüglich, wenn aufgrund baulicher oder sonstiger Veränderungen (insbesondere das Vorhandensein von Umgebungshindernissen) der Montageort eines RWM zu verlegen ist, damit dieser wieder ordnungsgemäß angebracht ist. Insoweit sind wir – mit Ausnahme der uns obliegenden Prüfungen im Rahmen der Inspektion vor Ort – auch nicht verpflichtet zu kontrollieren, ob sich zwischenzeitlich solche Veränderungen ergeben haben könnten. Sich aus Nutzungsänderungen und sonstigen Veränderungen von Nutzeinheiten/Räumen ggfls. ergebende Nach-/Ummontagen sind kostenpflichtig und von Ihnen zu beauftragen.

8. Umlage von Servicepreisen und RWM-Miete

Die Servicepreise werden, soweit von Ihnen beauftragt, in der von uns erstellten Abrechnung auf Ihre Nutzer verteilt. Die Kosten der Anmietung von RWM können gemäß BGH-Urteil vom 11.05.2022 grundsätzlich nicht als Betriebskosten auf die Nutzer umgelegt werden. Wenn Sie uns mit der Umlegung der Servicepreise auf Ihre Nutzer beauftragt haben, dürfen wir davon ausgehen, dass Sie in eigener Verantwortung sichergestellt haben, dass die Voraussetzungen dafür jeweils gegeben sind.

9. Fälligkeit von Servicepreisen und RWM-Miete

Die Servicepreise und die RWM-Miete werden jährlich im Voraus erhoben.

10. Störungsmeldungen

Störungen der RWM müssen uns unverzüglich mitgeteilt werden. Wir sind zu den üblichen Geschäftszeiten telefonisch zur Entgegennahme derartiger Meldungen erreichbar. Außerhalb unserer Geschäftszeiten können Meldungen auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen werden. Innerhalb von zehn Arbeitstagen nach einer mitgeteilten oder von uns festgestellten Störung – mit Ausnahme einer auffälligen Umfeldprüfung, über die wir Sie lediglich entsprechend informieren - werden wir, sofern Sie nichts anderes im Rahmen Ihrer Meldung vorgeben, mit dem Nutzer der betroffenen Nutzeinheit einen zeitnahen Termin zur Überprüfung und zum ggfls. notwendigen RWM-Austausch vereinbaren. Ergibt die Überprüfung, dass keine Störung vorliegt oder der Meldung eine Manipulation, Beschädigung, unsachgemäße Nutzung/Bedienung des RWM
oder eine andere Ursache zugrunde liegt, die wir nicht zu vertreten haben, müssen wir Ihnen die Kosten der Überprüfung bzw. des RWM-Tausches berechnen.

 

C. Widerrufsbelehrung für Verbraucher 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen mit uns geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Im Falle eines Kaufvertrags beginnt diese 14-tägige Frist ab dem Tag zu laufen, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beginnt diese 14-tägige Frist ab dem Tag zu laufen, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, beginnt die 14-tägige Frist ab dem Tag zu laufen, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz
genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die Firma

ista SE, Service-Center Kassel, Druseltalstr. 5-9, 34131 Kassel,
Telefax: 0561 50658-299, Telefon: 0561 50658-200, E-Mail: Infoku@ista.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auf unserer Webseite: www.ista.de/Verbraucherinformation elektronisch ausfüllen und übermitteln, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten
haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die im Lieferschein angegebene Anschrift oder, sofern dieser nicht mehr vorliegt, an ista International GmbH, Schanzenhof 2, 45966 Gladbeck zurückzusenden oder zu übergeben. Der Sendung ist eine Kopie des Lieferscheins beizufügen. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit,
Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.