Definition EED

EED ist die Abkürzung für Energy Efficiency Directive, auf Deutsch Energieeffizienzrichtlinie, der EU. Das Ziel der Richtlinie ist es, den Energieverbrauch zu reduzieren. Sie soll somit maßgeblich zu den EU-Klimazielen für 2030 beitragen. Das Mittel ist mehr Transparenz über Verbräuche. Denn: Nur wer seinen Verbrauch kennt, kann gezielt Energie sparen und so den CO2-Ausstoß senken.

Die EED muss in allen Ländern in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland ist dies 2021 durch die Novellierung der Heizkostenverordnung erfolgt.


Was bedeutet die Energieeffizienzrichtlinie für Vermieter und Hausverwalter?

Mit der Verabschiedung der neuen Energieeffizienzrichtlinien (Energy Efficiency Directive EED) im Dezember 2018 hat die Europäische Union den Grundstein für eine noch transparentere Heizkostenabrechnung gelegt. Gemäß den Anforderungen der EED werden Vermieter und Hausverwalter dazu verpflichtet, Bewohnern monatlich Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen.

Anforderungen an die Messtechnik

Die Grundlage für eine monatliche Abrechnung bildet eine moderne Verbrauchsdatenerfassung per Fernauslesung. Mit dieser Technik können Daten monatlich übertragen und direkt verarbeitet und visualisiert werden.

Anforderungen an die Heizkostenabrechnung

Die Heizkostenabrechnung enthält künftig mehr Informationen und Übersichtselemente:

  • Tatsächlicher Energiepreis
  • Gesamtenergiekosten
  • CO2-Emissionsdaten
  • Eingesetzter Energiemix
  • Klimabereinigter Vergleich zum Vorjahr
  • Klimabereinigter Vergleich mit einem durchschnittlichen Nutzer

Mit Fernablesung bestens für die EED aufgestellt – das bietet Ihnen ista

Mit der digitalen Heizkostenabrechnung ista einfachSmart  können Sie sich entspannt zurücklehnen. Denn: Technisch ist die elektronische Verteil- und Messtechnik bereits heute standardmäßig für die moderne Datenerfassung per Fernauslesung vorbereitet. ista verfolgt seit Jahren konsequent das Ziel, Vermietern, Hausverwaltern und Bewohnern maximalen Komfort zu bieten – und dazu gehört die frühzeitige Reaktion auf kommende gesetzliche Anforderungen.

Seit 2010 installiert ista nur noch elektronische Heizkostenverteiler, bei denen die Funkschnittstelle bereits integriert ist und bei Bedarf aktiviert werden kann. Wärmezähler und Wasserzähler von ista können durch ein aufsteckbares Funkmodul erweitert und Verbrauchsdaten direkt digital übertragen werden. So können Sie sich sicher sein, dass das Fundament für eine transparente Verbrauchserfassung bereits gelegt ist. Kunden mit elektronischer Verteil- und Messtechnik von ista ersparen sich so den vorzeitigen, unnötigen Geräteaustausch.

Ihre Vorteile mit ista einfachSmart

  • Automatische, stichtagsgenaue Ablesung und pünktliche Abrechnung
  • Monatliche Funktionskontrolle der Verteil- und Messtechnik über Fernauslesung
  • Digitale Kosten- und Nutzerdatenübertragung via Webportal
  • Digitale Archivierung der Abrechnung

Ihre Lösung für die EED bzw. HKVO: EcoTrend

Mit der smarten Verbrauchsinformation erfüllen Sie alle künftigen Vorgaben der HKVO: schnell, einfach und vor allem komfortabel – für Sie und Ihre Bewohner.


EED: Zeitliche Vorgaben und Fristen

2018

Die EED tritt auf EU-Ebene in Kraft. Diese sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten bis zum 25. Oktober 2020 die Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht umsetzen.

 

2021

Am 01.12. 2021, mit über einem Jahr Verspätung, tritt die neue HKVO in Kraft. Die Vorgaben der EED wurden so in deutsches Recht umsetzt.

 

2022

Seit dem ersten Januar müssen die Bewohner monatlich über ihren Verbrauch informiert werden, wenn fernablesbare Messtechnik installiert ist.

Seit dem 01. Dezember 2022 darf nur noch Messtechnik neu eingebaut werden, die interoperabel und mit einem Smart Gateway kompatibel ist. 

 

2026

Bis zum 31. Dezember 2026 muss sämtliche Messtechnik fernablesbar sein.

 

2031

Am 31.Dezember 2031 endet die letzte Übergangsfrist und alle Geräte müssen interoperabel und Smart Meter Gateway kompatibel sein


FAQ zur Energieeffizienzrichtlinie

Was muss laut EED in der Abrechnung enthalten sein?

Laut EED müssen der Abrechnung die folgenden Informationen angefügt werden: klimabereinigter Vorjahresverbrauch des Nutzers (Vorjahr), Information über den Brennstoffmix (zum Beispiel bei Fernwärme), der CO2-Gehalt des genutzten Brennstoffes oder -mixes, aktuelle Energiepreise, der Gesamt-Energiekosten, sowie ein klimabereinigter Vergleich zu einem genormten Durchschnittsnutzer.

Wie definiert die EED fernauslesbar?

Nach unseren Informationen haben die Mitgliedsstaaten der EU das Recht, selbst zu entscheiden, ob Walk-by- und Drive-by-Systeme als fernauslesbar zählen. Die EU sagt: Grundsätzlich ist jedes System zulässig, für dessen Ablesung man nicht die Wohnung des Endverbrauchers betreten muss.

Was ist das Ziel der EED?

Nur wer seinen Verbrauch kennt, kann natürliche Ressourcen schonen und den eigenen Energiebedarf senken. Mit diesem Ansatz verfolgt die EU das Ziel, Bewohner für den eigenen Verbrauch zu sensibilisieren und somit Einsparmöglichkeiten zu erkennen. Das schont das Klima und hilft, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Ein angepasstes Verbrauchsverhalten hilft außerdem beim Sparen, denn wer weniger verbraucht, muss auch weniger zahlen.


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Heizkostenverordnung - Erklärung und Übersicht

Die Heizkostenverordnung, auch HeizkostenV oder HKVO abgekürzt, regelt die Abrechnung über Heizkosten und Warmwasser im Miet-/Nutzungsverhältnis sowie im Wohnungseigentümerverhältnis. Sie wurde zuletzt 2021 novelliert.