Soforthilfe Dezember
Die „Soforthilfe Dezember“ dient unter anderem zur Entlastung von Eigentümern von Wohngebäuden, die mit Gas- oder Fernwärme heizen.
Ab Januar 2023 müssen sich Vermieter je nach Kohlendioxidausstoß des Gebäudes an den CO₂-Kosten beteiligen. Mit unserem Rechner können Sie für die Versorgung mit Gas, Öl und Fernwärme berechnen, in welchem Verhältnis die CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mietern aufgeteilt werden.
jetzt einfach berechnenDerzeit können Vermieter die Kosten für die CO2-Bepreisung komplett an ihre Mieter weitergeben. Mit Inkrafttreten des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes („CO2KostAufG“) am 01.01.2023 sollen die CO2-Kosten in überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden gemäß einem zehnstufigen Modell, anhand des tatsächlichen, durch Verbrauch entstandenen CO2-Ausstoß, zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.
Konkret bedeutet das für Vermieter, dass die Vorgaben zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten auf Abrechnungszeiträume anzuwenden sind, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen.
Weitere Informationen zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz finden Sie hier
In drei Schritten können Sie mit dem ista Rechner ganz einfach eine CO2- Kosten-Prognose der kommenden Jahre abrufen:
Sofern wir mit der Erstellung Ihrer Heizkostenabrechnung beauftragt sind und die von uns abgerechneten Flächen der Wohnfläche entsprechen, können wir die Einstufung Ihrer Liegenschaft gemäß Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz vornehmen und die anteiligen Kosten für Sie und Ihre Mieter bestimmen. Von Ihnen benötigen wir dafür die Daten zum CO2-Ausstoß und zu den CO2-Kosten. Diese finden Sie in der Rechnung über die Lieferung von Brennstoffen und Wärme Ihres Brennstoff- und Wärmelieferanten.
Die Angaben zum CO2-Ausstoß und zu den CO2-Kosten finden Sie in der Rechnung Ihres Lieferanten über die Lieferung von Brennstoffen und Wärme. Ihre Brennstoff- und Wärmelieferanten sind gesetzlich verpflichtet, folgende Angaben in der Rechnung auszuweisen:
1. die Menge des gelieferten oder für die Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffes
2. den zum Lieferzeitpunkt anzuwendenden Emissionsfaktor
3. den Kohlendioxidausstoß (CO2-Ausstoß) der gelieferten oder eingesetzten Brennstoffmenge
4. den Kohlendioxidkostenanteil (CO2-Kosten)
Wie hoch die CO2-Kosten für Vermieter eines überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes sind, entscheidet das 10-Stufen Modell des CO2KostAufG. Bei einem sehr geringen CO2-Ausstoß (weniger als 12 kg CO2 pro m2 im Jahr) liegen die Kosten weiterhin zu 100 Prozent bei den Mietern. Bei einem sehr hohen CO2-Ausstoß (ab 52 kg CO2-Ausstoß pro m2 im Jahr) trägt der Vermieter 95% der CO2-Bepreisung.
Die CO2-Abgabe für das Jahr 2022 wurde auf 30 Euro pro Tonne CO2 erhöht. In 2023 sollte sie erneut um 5 Euro pro Tonne CO2 erhöht werden, aufgrund der Energiekrise und der hohen Inflation wurde dies aber ausgesetzt. Die Erhöhung von 30 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid auf 35 Euro wird erst zum 1.1.2024 wirksam.