Unser Tochterunternehmen Chargemaker bietet ganzheitliche Ladelösungen aus einer Hand – und das deutschlandweit. Von der ersten Beratung über die Planung und Installation bis hin zu Betrieb und Abrechnung: mit Chargemaker sind Immobilien, Unternehmen und Hotels bestens gerüstet für die Zukunft.
Nehmen Sie die Zukunft Ihrer Gewerbeimmobilien, Unternehmen oder Hotels jetzt in die Hand! Verbessern Sie mit dem Umstieg auf Elektromobilität Ihre Klimabilanz, positionieren Sie sich als nachhaltiges Unternehmen und reagieren Sie auf die steigenden Anfragen nach einer komfortablen Ladelösung. Wir bieten Ihnen Komplettservice für eine zukunftsfähige Ladeinfrastruktur:
Sie sind auf dem Weg in eine CO₂-neutrale Zukunft und E-Mobilität ist dabei ein wichtiger Faktor? Unser Partner Chargemaker ist der deutschlandweit tätige Full-Service-Spezialist für Ladeinfrastruktur und bietet Ihnen zukunftsfähige Ladelösungen aus einer Hand. Die Produkt- und Servicebausteine umfassen eine ganzheitliche Beratung, die Planung & Konzeption sowie die Umsetzung bis hin zu Betriebsführung und Abrechnung. Auch wenn Sie bereits Ladestationen installiert haben und einen zuverlässigen Betreiber für Ihre Ladeinfrastruktur suchen, hat Chargemaker das richtige Angebot für Sie.
Wir verbinden spezialisiertes Know-How aus der E-Mobilität mit fachplanerischer Kompetenz. Die Energie- und Kabelinfrastruktur wird inklusive Ladestationen und intelligentem Lastmanagement geplant und berücksichtigt heutige sowie künftige Nutzungsszenarien.
Wir übernehmen die fachgerechte Installation und die digitale Anbindung von eichrechtskonformen Ladestationen – zur Miete oder zum Kauf. Alle Komponenten werden dabei umfassend geprüft und getestet. Auch die Einbindung in eine bestehende Energieinfrastruktur oder von Lastmanagement sind möglich.
Der reibungslose Betrieb Ihrer Ladeinfrastruktur wird jederzeit sichergestellt – inklusive Wartung, Instandsetzung und Nutzerverwaltung. Komfortable Services wie z. B. Monitoring, 24/7-Hotline, Fleet-Pakete und umfassende Leistungen bei der Abrechnung machen Ihnen und den Nutzern das Laden leicht.
Das Thema Elektromobilität nimmt – nicht zuletzt aufgrund regulatorischer Vorgaben durch Politik und Wirtschaft – rasant Fahrt auf. Mit einer ganzheitlichen Ladelösung zahlen Sie als Unternehmen auf das Thema Nachhaltigkeit und Green Mobility ein. Klimaneutrale Mobilität ist aber nicht länger nur ein Imagethema, sondern kann auch Teil Ihrer ESG (Environmental, Social and Governance)-Richtlinien und Nachhaltigkeitsstrategie sein.
Auch für Immobilien ist die Investition in nachhaltige Mobilität unerlässlich. So unterstützt Elektromobilität beispielsweise Ihre Green-Building-Strategie oder Gebäude-Zertifizierungen wie LEED. Und Sie erfüllen die Anforderungen des GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) und der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Ein weiterer Pluspunkt: Mit dem Ausbau von Ladeinfrastruktur reagieren Sie auf den wachsenden Bedarf von Mietern und steigern gleichzeitig den Wert und die Attraktivität Ihrer Immobilie.
Ladesäulen unterliegen dabei dem Mess- und Eichgesetz, damit Nutzer den Verbrauch transparent und korrekt nachvollziehen können. Zudem müssen sie technische Normen wie EN 62196 erfüllen und beim Netzbetreiber (§ 19 NAV) angemeldet werden. Öffentlich zugängliche Säulen unterliegen der Ladesäulenverordnung (LSV) und müssen Ad-hoc-Zahlungen sowie Preistransparenz gewährleisten. Auch Datenschutz (DSGVO) und IT-Sicherheit sind besonders bei vernetzten Ladesystemen wichtig. Hinzu kommen Wartungspflichten (z. B. DGUV V3), die ebenfalls berücksichtigt werden müssen.
EV-Charging steht für Electric Vehicle Charging. Es bezeichnet also das Laden von Elektrofahrzeugen und die dafür notwendige Infrastruktur wie EV-Wallboxen und Ladestationen. Die technologischen Lösungen und Verfügbarkeiten von Lademöglichkeiten sind maßgeblich für die Akzeptanz von E-Mobilität. Durch die wachsende Anzahl an Elektroautos besteht bereits jetzt ein hoher Bedarf an EV-Ladestationen.
Eine EV-Charging-Station oder Charging Point bezeichnet die Ladestation für Elektrofahrzeuge. In ihrer Bauweise ist sie meist einer Tanksäule für Kraftstoffe nachempfunden. Umgangssprachlich wird sie daher auch gelegentlich Stromtankstelle oder Ladesäule genannt. Im Grunde genommen bezieht ein Ladegerät für Elektrofahrzeuge Strom aus dem Stromnetz, mit dem es fest verbunden ist, und gibt diesen Strom an das Fahrzeug ab, genau wie jedes andere Gerät, das Sie durch Anschließen an die Steckdose aufladen.
Die LEED-Zertifizierung bewertet die Nachhaltigkeit eines Gebäudes über verschiedene Kriterien – darunter Energieeffizienz, Standortqualität und Ressourcennutzung. Ladeinfrastruktur für E-Mobilität kann positiv zur Zertifizierung beitragen, insbesondere in den Kategorien nachhaltiger Standort und Innovationen im Design.
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) sorgt dafür, dass der Ausbau von Ladeinfrastrukturen in Deutschland vorangetrieben wird. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Eigentümer bei Neubau und größeren Renovierungen Ladepunkte vorsehen oder die Verkabelung entsprechend vorbereiten. Bei Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen muss mindestens ein E-Ladepunkt angeboten werden. Vom Gesetz ausgenommen sind Nicht-Wohngebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittelständischen Unternehmen befinden und überwiegend von diesen selbst genutzt werden.
Die EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden spielt eine zentrale Rolle beim Ausbau der Ladeinfrastruktur. Sie verpflichtet Eigentümer, bei Neubauten und größeren Renovierungen ab fünf Stellplätzen eine Vorverkabelung für Ladepunkte einzuplanen. Bei Nichtwohngebäuden ist mindestens ein betriebsbereiter Ladepunkt vorgeschrieben. Ab 2025 greift zudem eine Nachrüstpflicht für Bestandsgebäude mit über 20 Stellplätzen. Auch Anforderungen an Smart Charging und Lastmanagement sind Teil der Richtlinie. Detaillierte Informationen dazu finden Sie ➔ hier.