Das CO2KostAufG gilt seit Januar 2023. Es regelt die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter. Ausgewiesen wir die Kostenaufteilung in der Heizkostenabrechnung – und das ist bei uns einfach gratis mit dabei.
Produktbroschüre zu Wärmezählern
PDF - 9 MB