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Die E-Rechnungspflicht.

Die Ausstellung einer elektronischen Rechnung (E-Rechnung) wird ab 2027 Pflicht. Ihre E-Rechnungen erhalten Sie kostenlos und automatisch über das ista Webportal.

Nach § 14 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sind wir ab 2027 verpflichtet, Ihnen eine E-Rechnung auszustellen – und Sie sind verpflichtet, diese anzunehmen. Eingeführt wurde die Pflicht mit dem Wachstumschancengesetz. Ziel ist es, den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen zu digitalisieren und Prozesse zu vereinfachen.

Wichtig für Sie:

Vermieter, Hausverwaltungen und Wohneigentümergemeinschaften gelten umsatzsteuerlich als Unternehmen. Damit fallen sie unter die gesetzlichen Regelungen zur E-Rechnung. Als Rechnungssender sind wir ab 2027 gesetzlich verpflichtet, unseren Kunden eine E-Rechnung auszustellen. Die E-Rechnung ersetzt die Rechnung per Post. 

Die E-Rechnung: 

Die E-Rechnung erhalten Sie kostenlos und automatisch über das ista Webportal. Die Rechnungen stehen Ihnen im ZUGFeRD-​Format als PDF-Datei mit eingebetteten XML-Daten zur elektronischen Verarbeitung zur Verfügung. Für die öffentliche Verwaltung können wir zusätzlich das Format XRechnung bereitstellen.

Zum Webportal

Ab 2027 stehen Ihnen alle Rechnungen in unserem Webportal im Bereich Dokumente zur Verfügung.

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