Nach DIN 277 gilt:
Bruttogrundfläche (BGF):Die Bruttogrundfläche ist die Summe der Grundflächen aller Grundriss Ebenen eines Bauwerks – weitere Gliederung in Nettogrundfläche und Konstruktionsfläche.
Die Nettogrundfläche (NGF) ist die Summe der Grundflächen aller Grundriss Ebenen eines Bauwerks ohne die Konstruktionsflächen – weitere Gliederung in Nutzfläche, Technische Funktionsfläche und Verkehrsfläche.
Die Nettogrundfläche schließt ein die Grundflächen von:
- Freiliegenden Installationen
- Fest eingebauten Gegenständen, wie z.B. von Öfen, Heiz- und Klimageräten, Bade- oder Duschwannen usw.
- Nicht raumhohe Vormauerungen und Bekleidungen
- Einbaumöbeln,
- Nicht ortsgebundenen, versetzbaren Raumteilern,
- Installationskanälen und -schächten sowie Kriechkellern über 1,0 m² lichtem Querschnitt,
- Aufzugsschächten.