Nach DIN 277 gilt:

Bruttogrundfläche (BGF):Die Bruttogrundfläche ist die Summe der Grundflächen aller Grundriss Ebenen eines Bauwerks – weitere Gliederung in Nettogrundfläche und Konstruktionsfläche.

Die Nettogrundfläche (NGF) ist die Summe der Grundflächen aller Grundriss Ebenen eines Bauwerks ohne die Konstruktionsflächen – weitere Gliederung in Nutzfläche, Technische Funktionsfläche und Verkehrsfläche.

Die Nettogrundfläche schließt ein die Grundflächen von:

  • Freiliegenden Installationen
  • Fest eingebauten Gegenständen, wie z.B. von Öfen, Heiz- und Klimageräten, Bade- oder Duschwannen usw.
  • Nicht raumhohe Vormauerungen und Bekleidungen
  • Einbaumöbeln,
  • Nicht ortsgebundenen, versetzbaren Raumteilern,
  • Installationskanälen und -schächten sowie Kriechkellern über 1,0 m² lichtem Querschnitt,
  •  Aufzugsschächten.