Bei einer Risikoabschätzung bzw. Gefährdungsanalyse handelt es sich um ein umfassendes Gutachten eines Sachverständigen. Ziel ist es, die Ursache für den Befall durch Legionellen in der Liegenschaft zu finden. Gefahrenstellen sollen identifiziert und daraus geeignete Maßnahmen zur dauerhaften Beseitigung abgeleitet werden. 

Der Begriff "Risikoabschätzung" in § 51 (1) der 2023 novellierten Trinkwasserverordnung ersetzt formal die Bezeichnung "Gefährdungsanalyse" gemäß §16 (7) in der vorherigen Fassung.


Wann muss eine Gefährdungsanalyse für Legionellen vorgenommen werden?

Eine Gefährdungsanalyse ist immer dann vorzunehmen, wenn der technische Maßnahmenwert lt. Anlage 3 Trinkwasserverordnung erreicht wird. Dieser Grenzwert liegt bei 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 ml Trinkwasserprobe. Ist das der Fall, so hat der Betreiber der Wasserversorgungsanlage gemäß § 51 (1) der Trinkwasserverordnung unverzüglich

  • Meldung beim Gesundheitsamt zu leisten,
  • Untersuchungen zur Klärung der Ursachen durchzuführen,
  • eine schriftliche Risikoabschätzung zu erstellen
  • und den empfohlenen bzw. vorgegebenen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher Folge zu leisten.

Die Risikoabschätzung muss unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamts erfolgen. Eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik sind dazu unter anderem notwendig.

Grundlage für die Gefährdungsanalyse sind Anforderungen, die sich aus der Trinkwasserverordnung ergeben, und die sog. allgemein anerkannten Regeln der Technik. Hier ist besonders das DVGW-Arbeitsblatt W 551 hervorzuheben, welches die technischen Anforderungen ausführlich beschreibt.

Betroffene Verbraucher sind über mögliche Einschränkungen bei der Verwendung des Trinkwassers zu informieren. Außerdem müssen die Ergebnisse der Analyse bekannt sein.

Auf der Basis der Gefährdungsanalyse kann dann ein Konzept zur Beseitigung der Ursachen der Kontamination und ggf. zur Sanierung der Trinkwasser-Installation erarbeitet werden.


Kann die Risikoabschätzung durch ista erfolgen ?

Gefährdungsanalysen dürfen nur durch qualifizierte Mitarbeiter aus den Bereichen Sanitärtechnik und Trinkwasserhygiene durchgeführt werden. Dies wird durch die ista Kooperationspartner gewährleistet.

Wird bei der Legionellenprüfung mit ista eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes festgestellt, führt unser Partner die Risikoabschätzung unter Beachtung der „Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung“ durch. 


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