Man sieht zwei Männer auf der Couch. Der eine hält ein Smartphone in der Hand auf der eine App angezeigt wird.

Unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI)

Gesetzliche Grundlage der unterjährigen Verbrauchsinformation ist die Heizkostenverordnung. Sie schreibt vor, dass Vermieter beim Einsatz fernablesbarer Messtechnik Mieter monatlich über ihren Heiz- und Warmwasserverbrauch informieren müssen. Ab 2027 ist die fernablesbare Messtechnik Plicht. Somit ist die monatliche Verbrauchsinformation verpflichtend zuzustellen.

Gesetzliche Grundlage

Die Heizkostenverordnung (HKVO) bildet die gesetzliche Grundlage zur Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten. Sie schreibt die verbrauchsabhängige Erfassung des Wärmeverbrauchs mit geeigneter Messtechnik und die anteilige Abrechnung der Kosten vor.

Mit der Novellierung der HKVO in 2021 sind Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet, ihren Wohnungsnutzern monatlich eine Verbrauchsinformation zu senden, wenn fernablesbare Geräte installiert sind. Grundlage für die Novellierung sind die Anforderungen der Energieeffizienzrichtlinie (EED) der Europäischen Union. Im Brennpunkt der Vorgaben steht der Klimaschutz. Das Mittel ist mehr Transparenz über Verbräuche. Denn: Nur wer seinen Verbrauch kennt, kann gezielt Energie sparen und so den CO2-Ausstoß senken.

Ende der Übergangsfrist in 2026

Ab dem 31.12.2026 muss sämtliche Messtechnik zur Erfassung von Heiz- und Warmwasserenergie in Wohngebäuden fernablesbar sein. In der Folge sind Vermieter verpflichtet, ihren Mietern monatlich eine transparente Information über ihren individuellen Wärmeverbrauch zur Verfügung zu stellen.

Diese Informationen muss die unterjährige Verbrauchsinformation beinhalten: 

Folgende Infor­ma­ti­o­nen muss die Ver­brauchs­in­for­ma­ti­o­n gemäß Paragraph 6a der Heiz­kos­ten­ver­ord­nung enthalten:

  • den Verbrauch des Nutzers im letzten Monat in Kilo­watt­stun­den
  • einen Vergleich mit dem Vor­mo­nats­ver­brauch des Nutzers sowie mit dem Verbrauch im ent­spre­chen­den Monat des Vorjahres (soweit diese Daten erhoben worden sind)
  • einen Vergleich mit dem Verbrauch eines Durch­schnitts­nut­zers derselben Nut­zer­ka­te­go­rie

Die monatlich Verbrauchsinformation dient somit der Transparenz und soll Potenziale zum Energiesparen aufzeigen. 

EcoTrend: Unsere Lösung für die unterjährige Verbrauchsinformation.

Ihre Bewohner erhalten regelmäßige Informationen über ihren Wärme- und Warmwasserverbrauch. Mehrverbräuche und Einsparpotenziale werden so direkt sichtbar.
 

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Maximaler Komfort: von der Registrierung der Mieter bis zum automatischen Versand der Verbrauchsinformation ​

  • Rechtskonform: zuverlässige Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben ​

  • Zufriedene Mieter: dank voller monatlicher Verbrauchstransparenz zum Energiesparen​

Ansicht der monatlichen Verbrauchsinformation in EcoTrend in einem IPhone Format.

ista EcoTrend

Wenn Ihre Liegenschaft bereits über fernablesbare Messtechnik verfügt, beauftragen Sie einfach unseren Service EcoTrend. Dann stellen wir Ihren Mietern automatisch die monatliche Verbrauchsinformationen zu – ganz einfach per App oder E-Mail. So erfüllen Sie alle rechtliche Vorgaben und Ihre Mieter erhalten die Möglichkeit, ihren Umgang mit Energie bewusst im Sinne der Nachhaltigkeit zu regulieren.

FAQ

Ersetzt die monatliche Verbrauchsinformation meine Heizkostenabrechnung?

Nein, es muss weiterhin eine jährliche Heizkostenabrechnung erstellt werden. EcoTrend übermittelt monatliche Verbrauchswerte, so dass Bewohner regelmäßig Ihre Verbräuche im Blick haben. Die jährliche Heizkostenabrechnung kann von den monatlichen Verbrauchsinformationen abweichen. Gründe hierfür sind beispielsweise abweichende Brennstoffpreise, Umlage- und Verteilschlüssel oder Korrekturwerte.
 

Welche Rechte haben Mieter, wenn keine UVI erfolgt?

Bei Nichtbereitstellung durch den Vermieter/Verwalter können Mieter ihre jährlichen Heiz-/Warmwasserkosten um 3 % kürzen.

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