Grundlage für die Novellierung der HKVO sind die Anforderungen der Energieeffizienzrichtlinie (EED) der Europäischen Union. Im Brennpunkt der neuen Vorgaben steht der Klimaschutz. Das Mittel ist mehr Transparenz über Verbräuche. Denn: Nur wer seinen Verbrauch kennt, kann gezielt Energie sparen und so den CO2-Ausstoß senken.
Diese Informationen muss die unterjährige Verbrauchsinformation abbilden:
Folgende Informationen müssen die Verbrauchsinformationen gemäß Paragraph 6a der Heizkostenverordnung enthalten:
- den Verbrauch des Nutzers im letzten Monat in Kilowattstunden
- einen Vergleich mit dem Vormonatsverbrauch des Nutzers sowie mit dem Verbrauch im entsprechenden Monat des Vorjahres (soweit diese Daten erhoben worden sind)
- einen Vergleich mit dem Verbrauch eines Durchschnittsnutzers derselben Nutzerkategorie
EcoTrend: Lösung für die unterjährige Verbrauchsinformation
Ihre Bewohner erhalten regelmäßige Informationen über ihren Wärme- und Warmwasserverbrauch. Mehrverbräuche und Einsparpotenziale werden so direkt sichtbar.
Verfügen Sie bereits über fernauslesbare Messtechnik von ista, stellen wir Ihren Bewohnern automatisch und regelmäßig Verbrauchsinformationen per Push-Nachricht zu: per (Web-) App oder E-Mail. So bekommen Bewohner erstmals die Möglichkeit, ihren Umgang mit Energie bewusst im Sinne der Nachhaltigkeit zu regulieren.
FAQ
Ersetzt die monatliche Verbrauchsinformation meine Heizkostenabrechnung?
Nein, Sie bekommen weiterhin eine jährliche Heizkostenabrechnung. EcoTrend übermittelt Ihnen monatlich Ihre Verbrauchswerte, so dass Sie regelmäßig Ihre Verbräuche im Blick haben. Die jährliche Heizkostenabrechnung kann von den monatlichen Verbrauchsinformationen abweichen. Gründe hierfür sind beispielsweise abweichende Brennstoffpreise, Umlage- und Verteilschlüssel oder Korrekturwerte.