Gesetzliche Grundlage der unterjährigen Verbrauchsinformation ist die Heizkostenverordnung. Sie schreibt vor, dass Vermieter beim Einsatz fernablesbarer Messtechnik Mieter monatlich über ihren Heiz- und Warmwasserverbrauch informieren müssen. Ab 2027 ist die fernablesbare Messtechnik Plicht. Somit ist die monatliche Verbrauchsinformation verpflichtend zuzustellen.
Die Heizkostenverordnung (HKVO) bildet die gesetzliche Grundlage zur Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten. Sie schreibt die verbrauchsabhängige Erfassung des Wärmeverbrauchs mit geeigneter Messtechnik und die anteilige Abrechnung der Kosten vor.
Mit der Novellierung der HKVO in 2021 sind Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet, ihren Wohnungsnutzern monatlich eine Verbrauchsinformation zu senden, wenn fernablesbare Geräte installiert sind. Grundlage für die Novellierung sind die Anforderungen der Energieeffizienzrichtlinie (EED) der Europäischen Union. Im Brennpunkt der Vorgaben steht der Klimaschutz. Das Mittel ist mehr Transparenz über Verbräuche. Denn: Nur wer seinen Verbrauch kennt, kann gezielt Energie sparen und so den CO2-Ausstoß senken.
Ab dem 31.12.2026 muss sämtliche Messtechnik zur Erfassung von Heiz- und Warmwasserenergie in Wohngebäuden fernablesbar sein. In der Folge sind Vermieter verpflichtet, ihren Mietern monatlich eine transparente Information über ihren individuellen Wärmeverbrauch zur Verfügung zu stellen.
Folgende Informationen muss die Verbrauchsinformation gemäß Paragraph 6a der Heizkostenverordnung enthalten:
Die monatlich Verbrauchsinformation dient somit der Transparenz und soll Potenziale zum Energiesparen aufzeigen.
Ihre Bewohner erhalten regelmäßige Informationen über ihren Wärme- und Warmwasserverbrauch. Mehrverbräuche und Einsparpotenziale werden so direkt sichtbar.
Maximaler Komfort: von der Registrierung der Mieter bis zum automatischen Versand der Verbrauchsinformation
Rechtskonform: zuverlässige Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben
Zufriedene Mieter: dank voller monatlicher Verbrauchstransparenz zum Energiesparen

Wenn Ihre Liegenschaft bereits über fernablesbare Messtechnik verfügt, beauftragen Sie einfach unseren Service EcoTrend. Dann stellen wir Ihren Mietern automatisch die monatliche Verbrauchsinformationen zu – ganz einfach per App oder E-Mail. So erfüllen Sie alle rechtliche Vorgaben und Ihre Mieter erhalten die Möglichkeit, ihren Umgang mit Energie bewusst im Sinne der Nachhaltigkeit zu regulieren.
Nein, es muss weiterhin eine jährliche Heizkostenabrechnung erstellt werden. EcoTrend übermittelt monatliche Verbrauchswerte, so dass Bewohner regelmäßig Ihre Verbräuche im Blick haben. Die jährliche Heizkostenabrechnung kann von den monatlichen Verbrauchsinformationen abweichen. Gründe hierfür sind beispielsweise abweichende Brennstoffpreise, Umlage- und Verteilschlüssel oder Korrekturwerte.
Bei Nichtbereitstellung durch den Vermieter/Verwalter können Mieter ihre jährlichen Heiz-/Warmwasserkosten um 3 % kürzen.
Die Heizkostenverordnung regelt die Abrechnung über Heizkosten und Warmwasser im Miet-/Nutzungsverhältnis sowie im Wohnungseigentümerverhältnis.
Hier finden Sie praxisnahe Tipps, Hintergründe und konkrete Hilfestellungen rund um Energieeffizienz und Heizkosten. Entdecken Sie jetzt alle Beiträge und erfahren Sie, wie Sie Energieverbräuche gezielt senken können.
Die neue Heizkostenverordnung schreibt zusätzliche Informationen in der Heizkostenabrechnung verbindlich vor. Das erledigen wir für Sie.