Die Ausstellung einer elektronischen Rechnung (E-Rechnung) wird ab 2027 Pflicht. Bei uns erhalten Sie die E-Rechnung bereits jetzt. So setzen wir gesetzliche Anforderungen frühzeitig um.
Die Pflicht zur E-Rechnung ist Teil des Wachstumschancengesetzes. Sie setzt die EU-Richtlinie 2014/55/EU zur elektronischen Rechnungsstellung um. Ziel ist es, den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen zu digitalisieren und Prozesse zu vereinfachen.
Vermieter und Hausverwaltungen gelten umsatzsteuerlich als Unternehmen. Damit fallen sie unter die gesetzlichen Regelungen zur E-Rechnung. Als Rechnungssender sind wir ab 2027 gesetzlich verpflichtet unseren Kunden eine E-Rechnung auszustellen. Die E-Rechnung ersetzt die Rechnung per Post.
Sie erhalten Ihre E-Rechnung im ZUGFeRD-Format als PDF-Datei mit eingebetteten XML-Daten zur elektronischen Verarbeitung. Für die öffentliche Verwaltung steht das Format XRechnung bereit. Für den Empfang der E-Rechnung benötigen Sie nur eine E-Mail-Adresse. Zusätzlich finden Sie Ihre E-Rechnung in unserem Webportal.
Ja, wenn Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen, sind Sie verpflichtet, unsere ERechnungen ab 2027 in elektronischer Form anzunehmen. Postalische Rechnungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.
Nein. Die E-Rechnung ist für Sie kostenlos.
Sie erhalten Ihre Rechnung digital, per E-Mail oder über unser ista Webportal.
Nein. Ab der Umstellung auf die E-Rechnung ist der postalische Rechnungsversand gesetzlich nicht mehr zulässig. Unsere Rechnungen werden ab 2027 ausschließlich elektronisch bereitgestellt.
Bitte teilen Sie uns eine gültige E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand mit. Am einfachsten über das obenstehende Formular.
Ab 2027 sind Sie verpflichtet, unsere E-Rechnungen elektronisch annehmen zu können. Bitte füllen Sie dazu das Formular auf dieser Seite aus oder nutzen Sie unser ista Webportal.
Nein. Für die reine Ansicht der Rechnung reicht eine normale PDF-Anzeige.
Mit unserem ista Webportal bieten wir Ihnen eine sichere und bequeme Möglichkeit, alle wichtigen Dokumente und Kopien jederzeit zur Hand zu haben, auch Ihre E-Rechnungen. So geht’s:
Melden Sie sich dazu mit Ihren Zugangsdaten auf www.ista-webportal.de an. Falls Sie noch keinen persönlichen Log-in haben, können Sie sich unter dem genannten Link kostenlos registrieren.
Wir stellen Ihnen unsere E-Rechnungen in zwei gesetzlich anerkannten Formaten zur Verfügung:
Sie können das für Sie passende Format bei der Einrichtung des elektronischen Rechnungsversands auswählen.
Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice, um Ihre Angaben zu aktualisieren.
Die XML-Daten ermöglichen es, Rechnungen automatisch in Ihre Buchhaltung zu übernehmen. So müssen Rechnungsdaten nicht mehr manuell erfasst werden. Das spart Zeit und reduziert Fehler. Wenn Sie kein entsprechendes Buchhaltungsprogramm nutzen, können Sie die Rechnung einfach als PDF ansehen, speichern und ausdrucken.