Einmal beauftragt, erfolgt jedes Jahr automatisch die Heizkostenabrechnung. Dahinter steckt eine sehr ausgeklügelte digitale Logistik. Benötigt werden dafür entsprechende Geräte und Server, die eine Funkfernablesung der Heizung möglich machen. Wie das genau funktioniert, erklären wir in diesem Artikel.
Die Heizkostenabrechnung beinhaltet neben den namensgebenden Heizkosten außerdem Informationen zum Verbrauch von Warmwasser. Einmal im Jahr erhalten Mieter die Abrechnung, in der die Kosten für den eigenen Verbrauch und Durchschnittswerte ähnlicher Wohnungen und Nutzer zu finden sind. Bis die Daten in der Form bei Bewohnern ankommen, sind einige Schritte notwendig.
Um die Heizung aus der Ferne abzulesen ist vor allem spezielle Messtechnik inklusive Funkmodul notwendig. Dazu gehören:
Die Geräte sammeln Daten zur Energienutzung. Über das integrierte Funkmodul werden diese Daten regelmäßig an das sogenannte Gateway weitergeleitet. Dabei handelt es sich um eine Einheit, die sich meist zentral erreichbar in der Wohnung oder im Haus befindet. In Mehrfamilienhäusern kann sie zum Beispiel auch im Hausflur hängen. Das Gateway wiederum sendet die gesammelten Daten in regelmäßigen Abständen zum Server des Abrechnungsdienstleisters, also zum Beispiel zu uns.
Nun ist die Heizung zwar fernabgelesen, aber die Angaben, die unsere Server von der Messtechnik erhalten, sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht lesbar. Deshalb bereiten wir sie im Anschluss so auf, dass sie aussagekräftig auf der Heizkostenabrechnung erscheinen können. Ein Heizkostenverteiler schickt beispielsweise nur Zahlen ohne Einheit. Damit daraus kWh werden, müssen die Werte umgerechnet werden.
Die Heizung aus der Ferne abzulesen ist nicht nur für die jährliche Heizkostenabrechnung nötig, sondern auch für die monatliche Verbrauchsinformation. Dabei handelt es sich um eine Übersicht, die Ihre Mieter jeden Monat über den eigenen Energieverbrauch (Heizung und Warmwasser) informiert. Sie erhalten damit eine Übersicht über den Verbrauch des Vormonats, des Vorjahres und einen Vergleich zu Durchschnittsnutzern. Sofern Sie bereits fernablesbare Messtechnik in Ihren Immobilien nutzen, sind Sie zu dieser monatlichen Information verpflichtet.
Da es ein unmöglicher logistischer Aufwand wäre, jeden Monat Techniker bei Ihren Mietern vorbeizuschicken, sind Immobilien mit Messtechnik, die nicht fernablesbar ist, von dieser Verpflichtung ausgeschlossen. Dazu gehören beispielsweise die früher weit verbreiteten Verdunstungsröhrchen. Beachten Sie jedoch: Spätestens ab 2027 sind Sie verpflichtet, in Ihren Immobilien funkende Geräte zu nutzen.
Es gibt eine gesetzliche Pflicht, fernablesbare Messtechnik in vermieteten Immobilien einzusetzen, um damit die Funkfernablesung der Heizung und die monatliche Verbrauchsinformation zu ermöglichen. Festgelegt ist das in der Heizkostenverordnung. Es gilt jedoch aktuell noch eine Übergangsfrist: Demnach dürfen alte Geräte noch bis Ende 2026 in Betrieb bleiben. Ab 2027 muss auch bestehende Messtechnik gegen fernauslesbare ausgetauscht sein.
Darüber hinaus gilt seit Anfang 2024 eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Darin ist festgehalten, dass auch erneuerbare Energieerzeuger nach Verbrauch – also mit fernablesbarer Messtechnik – abgerechnet werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Wärmepumpen. Bislang galt für diese Art der Energiegewinnung eine Ausnahmeregelung.