Die Smart Meter Pflicht ist bindend – und das ist klar geregelt. Grundlage für die Einführung von Smart Metern in Deutschland ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Dieses wurde von der Bundesregierung 2023 im Rahmen des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) umfassend überarbeitet. Das Gesetz regelt nicht nur den Einbaufahrplan, sondern auch Datenschutz, Preisobergrenzen und die Zuständigkeiten der Messstellenbetreiber.
Der Pflichtrollout startete am 1. Januar 2025. Betroffen sind zunächst drei Gruppen: Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 Kilowattstunden (kWh), Betreiber von Stromerzeugungsanlagen wie PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von sieben bis 100 Kilowatt und Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder E-Ladestationen. Für Großverbraucher mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch und Betreiber von Anlagen über 100 Kilowatt gilt eine Einbaupflicht ab 2028. Haushalte mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 kWh sind vorerst nicht zum Einbau eines Smart Meters verpflichtet. Ihr Messstellenbetreiber kann jedoch auch dort ein intelligentes Messsystem installieren.
Ein intelligentes Messsystem, kurz iMSys, besteht aus zwei Komponenten: einer modernen Messeinrichtung, also einem intelligenten Stromzähler, und einem sogenannten Smart Meter Gateway. Der intelligente Zähler erfasst den Stromverbrauch in der Regel alle 15 Minuten und speichert diese Daten. Das Gateway ist das entscheidende Kommunikationsmodul: Es empfängt, verarbeitet und überträgt die Messdaten verschlüsselt an den Messstellenbetreiber. Dies geschieht per Mobilfunk, ohne dass ein Internetanschluss notwendig ist.
Zur Abgrenzung: Ein digitaler Stromzähler, auch moderne Messeinrichtung (mME) genannt, hat zwar ein digitales Display und erfasst den Verbrauch genauer als ein analoger Zähler, kann aber keine Daten senden oder empfangen. Er ist, vereinfacht gesagt, nicht vernetzt. Erst in Kombination mit dem Smart Meter Gateway entsteht ein intelligentes Messsystem, das Daten automatisch überträgt und auch Steuersignale empfangen kann. Nur dieses vollständige System erfüllt die Anforderungen der Smart Meter Pflicht für die betroffenen Verbrauchergruppen.
Übrigens: Jedes eingesetzte iMSys muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI zertifiziert sein. Ohne diese Zertifizierung darf ein System nicht im Rahmen des gesetzlichen Rollouts eingebaut werden.
Der Umstieg auf ein intelligentes Messsystem bringt handfeste Vorteile – sowohl für Vermieter und Hausverwaltungen als auch für Mietparteien.
Der erste Schritt für Vermieter und Verwalter für die Umsetzung der Smart Meter Pflicht ist die Prüfung des Bestands. Welche Objekte überschreiten die 6.000-kWh-Grenze? Gibt es Photovoltaikanlagen im Portfolio? Sind bereits Wärmepumpen oder Ladeinfrastrukturen verbaut? Wer diese Fragen frühzeitig beantwortet, kann Einbauprozesse und Kommunikation planbar gestalten – und vermeidet Zeitdruck oder gar Versäumnisse.
Einbau, Betrieb und Wartung intelligenter Messsysteme übernimmt der Messstellenbetreiber. Das ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber, der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber. Er informiert Vermieter oder Eigentümer über den Einbau, sobald die gesetzlichen Vorgaben es erfordern. Eigentümer können jedoch auch einen anderen Messstellenbetreiber beauftragen. Bei wettbewerblichen Anbietern entfallen jedoch die gesetzlichen Preisobergrenzen für Einbau und Betrieb.
ista unterstützt Vermieter, Eigentümer und Hausverwaltungen von industriell genutzten Immobilien bei der Umsetzung der Smart Meter Pflicht – von der Bestandsaufnahme über die Installation BSI-zertifizierter Messtechnik bis hin zur automatisierten Datenbereitstellung.
Intelligente Messsysteme erheben detaillierte Verbrauchsdaten – und das wirft berechtigte Datenschutzfragen auf. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert: Das Smart Meter Gateway innerhalb des intelligenten Messsystems muss BSI-zertifiziert sein und hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen – ebenso der Smart-Meter-Gateway-Administrator. Daten werden ausschließlich verschlüsselt übertragen und anonymisiert, sodass Verbrauchsdaten nicht direkt einer Person zugeordnet werden können. Zudem verfügt jedes System über ein spezielles Schutzprofil gegen unbefugte Zugriffe.
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb sind gesetzlich gedeckelt. Der Pflichteinbau selbst ist in der Regel kostenfrei, es können jedoch jährliche Kosten anfallen, beispielsweise für Wartung und Betrieb des Smart Meters. Für den freiwilligen Einbau auf Kundenwunsch darf der Messstellenbetreiber einmalig ein zusätzliches Entgelt verlangen. Falls im Rahmen des Einbaus ein Umbau des Zählerschranks notwendig wird, können darüber hinaus einmalige Zusatzkosten anfallen, die der Hauseigentümer zu tragen hat.
Aktuell existieren keine bundesweiten Förderprogramme, die den Einbau von Smart Metern in Privathaushalten unmittelbar bezuschussen. Eine indirekte Unterstützung kann sich jedoch ergeben, wenn intelligente Messsysteme im Zusammenhang mit energetischen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden – beispielsweise über die Bundesförderung für energetische Gebäude (BEG) im Zuge der Heizungsoptimierung oder der Installation von Smart-Home-Anlagen. Die konkreten Förderbedingungen unterscheiden sich zudem je nach Region. Daher empfiehlt es sich, bei der zuständigen Kommune oder der Landesverwaltung nach aktuellen Programmen und Zuschüssen zu fragen.
Die Smart Meter Pflicht ist kein Zukunftsthema mehr. Für Hausverwaltungen und Vermieter, die das Thema rechtzeitig aktiv angehen, entsteht ein klarer Planungsvorsprung. Wer jetzt den Bestand analysiert, Kontakt zu einem geeigneten Messstellenbetreiber aufnimmt, Eigentümer informiert und Mieter frühzeitig einbezieht, vermeidet spätere Konflikte und unnötige Mehraufwände. Fakt ist: Die Smart Meter Pflicht ist kein bürokratisches Hindernis – sie ist der nächste logische Schritt hin zu einer effizienten, transparenten und rechtssicheren Verwaltungspraxis.
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt in Deutschland Einbau, Betrieb und Wartung von Stromzählern. Es legt fest, wer für den Einbau zuständig ist, welche Technik eingesetzt werden darf und wie Verbrauchsdaten geschützt werden. Die aktuelle Fassung von 2023 beschleunigt den flächendeckenden Umstieg auf intelligente Messsysteme und setzt klare Preisobergrenzen für deren Betrieb.
Der Pflichtrollout von Smart Metern startete am 1. Januar 2025. Er verläuft stufenweise bis 2032 und betrifft zunächst Haushalte mit einem Jahresverbrauch ab 6.000 Kilowattstunden sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen ab sieben Kilowatt Leistung. Für Großverbraucher mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch und Betreiber von Anlagen über 100 Kilowatt gilt diese Pflicht ab 2028.
Der zuständige Messstellenbetreiber – in der Regel der örtliche Netzbetreiber – übernimmt Einbau, Betrieb und Wartung des Smart Meter Gateways. Eigentümer können auch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen. Dabei entfällt allerdings die gesetzliche Preisobergrenze.
Ein digitaler Stromzähler, eine sogenannte moderne Messeinrichtung (mME), erfasst den Verbrauch und zeigt ihn an, kann aber keine Daten übertragen. Erst in Kombination mit dem Smart Meter Gateway wird daraus ein intelligentes Messsystem (iMSys), das Daten automatisch und sicher an den Messstellenbetreiber sendet.
Ja – für alle Haushalte, die unter den gesetzlichen Pflichtrollout fallen. Das Smart Meter Gateway und der Smart Meter Gateway Administrator müssen vom BSI zertifiziert sein. Die Umsetzung erfolgt seit 1. Januar 2025 schrittweise und ist bis spätestens 2032 vorgesehen. Zunächst sind Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh sowie Betreiber von PV-Anlagen ab einer installierten Leistung von sieben Kilowatt betroffen. Für Großverbraucher mit über 100.000 kWh Jahresverbrauch und für Betreiber größerer Erzeugungsanlagen mit mehr als 100 Kilowatt greift die Einbaupflicht erst ab 2028.