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Smart Meter Pflicht: Was Vermieter und Verwalter jetzt wissen sollten

19.02.2026 Lesezeit:
Die Digitalisierung der Stromversorgung ist keine ferne Zukunftsvision mehr – sie ist in vollem Gange. Seit Anfang 2025 gilt in Deutschland die Smart Meter Pflicht, sprich der verpflichtende Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys) für bestimmte Verbrauchergruppen. Sie ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Noch sind viele Gebäude mit analogen Stromzählern ausgestattet, die weder Echtzeitdaten liefern noch Verbrauchswerte automatisch übertragen können. Bis 2032 sollen alle Messtellen mindestens digitalisiert sein. Für Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6000 kWh ist der Umstieg auf ein intelligentes Messsystem bis 2032 Pflicht. Wer als Vermieter oder Immobilienverwalter jetzt aktiv wird, behält den Überblick und vermeidet spätere Engpässe oder Versäumnisse.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Smart Meter Pflicht läuft seit dem 1. Januar 2025 und ist Teil der Digitalisierung der Energiewende.
  • Haushalte ab 6.000 kWh Jahresverbrauch, Betreiber von PV-Anlagen ab sieben kW sowie Nutzer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen müssen ab 2025 umrüsten. Für Großverbraucher startet die Pflicht 2028. 
  • Der Rollout erfolgt stufenweise mit verbindlichen Ausbauquoten. Spätestens 2032 sollen nahezu alle relevanten Messstellen ausgestattet sein.
  • Automatisierte Ablesung, präzisere Abrechnung und weniger Verwaltungsaufwand sorgen für effizientere Prozesse für Vermieter, Verwalter und Mieter. 

Gesetzliche Grundlagen zur Smart Meter Pflicht 

Die Smart Meter Pflicht ist bindend – und das ist klar geregelt. Grundlage für die Einführung von Smart Metern in Deutschland ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Dieses wurde von der Bundesregierung 2023 im Rahmen des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) umfassend überarbeitet. Das Gesetz regelt nicht nur den Einbaufahrplan, sondern auch Datenschutz, Preisobergrenzen und die Zuständigkeiten der Messstellenbetreiber.

Wen betrifft die Smart Meter Pflicht – und ab wann?

Der Pflichtrollout startete am 1. Januar 2025. Betroffen sind zunächst drei Gruppen: Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 Kilowattstunden (kWh), Betreiber von Stromerzeugungsanlagen wie PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von sieben bis 100 Kilowatt und Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder E-Ladestationen. Für Großverbraucher mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch und Betreiber von Anlagen über 100 Kilowatt gilt eine Einbaupflicht ab 2028.  Haushalte mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 kWh sind vorerst nicht zum Einbau eines Smart Meters verpflichtet. Ihr Messstellenbetreiber kann jedoch auch dort ein intelligentes Messsystem installieren. 
 

Die wichtigsten Fristen zur Einführung der Smart Meter

  • Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 Prozent der Pflichtfälle ausgestattet sein. 
  • Bis Ende 2028 steigt diese Quote auf mindestens 50 Prozent. 
  • Bis Ende 2030 müssen mindestens 95 Prozent der Pflichtfälle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein.  
  • Für Großverbraucher und Großerzeuger, deren Pflichtrollout erst 2028 beginnt, gelten die Ziele entsprechend versetzt: 20 Prozent bis Ende 2028, 50 Prozent bis Ende 2030 und 95 Prozent bis Ende 2032. 
     

Technische Grundlagen: Das steckt hinter einem intelligenten Messsystem

Ein intelligentes Messsystem, kurz iMSys, besteht aus zwei Komponenten: einer modernen Messeinrichtung, also einem intelligenten Stromzähler, und einem sogenannten Smart Meter Gateway. Der intelligente Zähler erfasst den Stromverbrauch in der Regel alle 15 Minuten und speichert diese Daten. Das Gateway ist das entscheidende Kommunikationsmodul: Es empfängt, verarbeitet und überträgt die Messdaten verschlüsselt an den Messstellenbetreiber. Dies geschieht per Mobilfunk, ohne dass ein Internetanschluss notwendig ist.

Zur Abgrenzung: Ein digitaler Stromzähler, auch moderne Messeinrichtung (mME) genannt, hat zwar ein digitales Display und erfasst den Verbrauch genauer als ein analoger Zähler, kann aber keine Daten senden oder empfangen. Er ist, vereinfacht gesagt, nicht vernetzt. Erst in Kombination mit dem Smart Meter Gateway entsteht ein intelligentes Messsystem, das Daten automatisch überträgt und auch Steuersignale empfangen kann. Nur dieses vollständige System erfüllt die Anforderungen der Smart Meter Pflicht für die betroffenen Verbrauchergruppen.

Übrigens: Jedes eingesetzte iMSys muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI zertifiziert sein. Ohne diese Zertifizierung darf ein System nicht im Rahmen des gesetzlichen Rollouts eingebaut werden.

Vorteile der Smart Meter Pflicht für Vermieter, Verwalter und Mieter 

Der Umstieg auf ein intelligentes Messsystem bringt handfeste Vorteile – sowohl für Vermieter und Hausverwaltungen als auch für Mietparteien. 

  • Effizienzsteigerung: Manuelle Ablesetermine entfallen vollständig. Die Verbrauchsdaten werden automatisch digital übermittelt. Das beschleunigt den Abrechnungsprozess, reduziert Fehlerquellen und vermeidet Probleme bei der Terminfindung.
  • Attraktive Immobilien: Immobilien mit intelligenter Messtechnik gelten als moderner und energieeffizienter – ein Pluspunkt bei der Neuvermietung und in der Kommunikation mit Eigentümern.
  • Transparente Abrechnung: Smart Metering liefert präzise, zeitgenaue Verbrauchsdaten als Grundlage für eine rechtssichere Nebenkostenabrechnung. Das kommt sowohl Vermietern als auch Mietern entgegen. 
  • Energieeinsparpotenzial: Durch die Erfassung im 15-Minuten-Takt können Mieter ihren Energieverbrauch transparent nachvollziehen. Wer erkennt, wann und wo im Alltag besonders viel Strom verbraucht wird, kann sein Verhalten anpassen. 
  • Abrechnung als Betriebskosten: Laufende Entgelte des Messstellenbetriebs können grundsätzlich als Betriebskosten abgerechnet werden – sofern der Mietvertrag darauf verweist. 

Smart Meter Pflicht in der Praxis: So gelingt der Umstieg 

Der erste Schritt für Vermieter und Verwalter für die Umsetzung der Smart Meter Pflicht ist die Prüfung des Bestands. Welche Objekte überschreiten die 6.000-kWh-Grenze? Gibt es Photovoltaikanlagen im Portfolio? Sind bereits Wärmepumpen oder Ladeinfrastrukturen verbaut? Wer diese Fragen frühzeitig beantwortet, kann Einbauprozesse und Kommunikation planbar gestalten – und vermeidet Zeitdruck oder gar Versäumnisse.

Einbau, Betrieb und Wartung intelligenter Messsysteme übernimmt der Messstellenbetreiber. Das ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber, der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber. Er informiert Vermieter oder Eigentümer über den Einbau, sobald die gesetzlichen Vorgaben es erfordern. Eigentümer können jedoch auch einen anderen Messstellenbetreiber beauftragen. Bei wettbewerblichen Anbietern entfallen jedoch die gesetzlichen Preisobergrenzen für Einbau und Betrieb. 

Smart Metering für Gewerbe-Immobilien

ista unterstützt Vermieter, Eigentümer und Hausverwaltungen von industriell genutzten Immobilien bei der Umsetzung der Smart Meter Pflicht – von der Bestandsaufnahme über die Installation BSI-zertifizierter Messtechnik bis hin zur automatisierten Datenbereitstellung.

Datenschutz und Datensicherheit rund um intelligente Messysteme 

Intelligente Messsysteme erheben detaillierte Verbrauchsdaten – und das wirft berechtigte Datenschutzfragen auf. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert: Das Smart Meter Gateway innerhalb des intelligenten Messsystems muss BSI-zertifiziert sein und hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen – ebenso der Smart-Meter-Gateway-Administrator. Daten werden ausschließlich verschlüsselt übertragen und anonymisiert, sodass Verbrauchsdaten nicht direkt einer Person zugeordnet werden können. Zudem verfügt jedes System über ein spezielles Schutzprofil gegen unbefugte Zugriffe.

Kosten und Fördermöglichkeiten von Smart Metern

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb sind gesetzlich gedeckelt. Der Pflichteinbau selbst ist in der Regel kostenfrei, es können jedoch jährliche Kosten anfallen, beispielsweise für Wartung und Betrieb des Smart Meters. Für den freiwilligen Einbau auf Kundenwunsch darf der Messstellenbetreiber einmalig ein zusätzliches Entgelt verlangen. Falls im Rahmen des Einbaus ein Umbau des Zählerschranks notwendig wird, können darüber hinaus einmalige Zusatzkosten anfallen, die der Hauseigentümer zu tragen hat.

Aktuell existieren keine bundesweiten Förderprogramme, die den Einbau von Smart Metern in Privathaushalten unmittelbar bezuschussen. Eine indirekte Unterstützung kann sich jedoch ergeben, wenn intelligente Messsysteme im Zusammenhang mit energetischen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden – beispielsweise über die Bundesförderung für energetische Gebäude (BEG) im Zuge der Heizungsoptimierung oder der Installation von Smart-Home-Anlagen. Die konkreten Förderbedingungen unterscheiden sich zudem je nach Region. Daher empfiehlt es sich, bei der zuständigen Kommune oder der Landesverwaltung nach aktuellen Programmen und Zuschüssen zu fragen.

Jetzt handeln – Smart Meter Pflicht als strategische Chance

Die Smart Meter Pflicht ist kein Zukunftsthema mehr. Für Hausverwaltungen und Vermieter, die das Thema rechtzeitig aktiv angehen, entsteht ein klarer Planungsvorsprung. Wer jetzt den Bestand analysiert, Kontakt zu einem geeigneten Messstellenbetreiber aufnimmt, Eigentümer informiert und Mieter frühzeitig einbezieht, vermeidet spätere Konflikte und unnötige Mehraufwände. Fakt ist: Die Smart Meter Pflicht ist kein bürokratisches Hindernis – sie ist der nächste logische Schritt hin zu einer effizienten, transparenten und rechtssicheren Verwaltungspraxis. 

Häufige Fragen zur Smart Meter Pflicht