Heizkostenabrechnung erstellen und verstehen.

Mit der verbrauchsabhängigen Abrechnung schnell und einfach zu einer verständlichen, fairen und stichtagsgenauen Heizkostenabrechnung.

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So wird Heizkosten abrechnen einfach: in 4 Schritten zu Ihrer Heizkostenabrechnung.

Die Heizkostenverordnung (HKVO) gibt es vor: Wärme- und Warmwasserkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Mit Ihrem gewählten Paket von ista HeatPerfect erhalten Sie als Vermieter eine Lösung nach Maß für Ihre Heizkostenabrechnung – einfach, rechtskonform nach HKVO und direkt digital verfügbar.

Flexible Wahl aus 4 Paketlösungen

Wählen Sie Ihr ista HeatPerfect Paket – für einen Abrechnungsservice passend zu Ihren Bedürfnissen und zu Ihrer Immobilie.

Individuelle Beratung und schnelles Angebot

Fragen Sie ein Angebot für Ihr Paket an. Wir beraten Sie gerne telefonisch. Ihr individuelles Angebot senden wir Ihnen direkt per E-Mail zu.

Beauftragung und Montage der Messtechnik

Nach Ihrer Beauftragung montieren wir moderne Messtechnik zur exakten und automatischen Erfassung des Wärme- und Warmwasserverbrauchs.

Funk-Fernablesung und Heizkostenabrechnung

Verbrauchsdaten lesen wir per Funk ab. Im Webportal hinterlegen Sie einfach Mieterdaten und Kosten. Ihre Abrechnung ist anschließend direkt verfügbar.

Die Installation der Messgeräte und Funktechnik ist der Start für die Erfassung der Verbrauchsdaten. Von Ihnen benötigen wir aktuelle Bewohnerangaben für die monatliche Verbrauchsinformation ista EcoTrend. Im ista Webportal können Sie alle Daten zu Ihrer Immobilie einfach für uns hinterlegen. Nach Ende des Abrechnungszeitraums benachrichtigen wir Sie, dass Ihre Immobilie zur Abrechnung bereit ist. Dafür übermitteln Sie im Webportal die Mieter-/Nutzer- und Kostenangaben – zum Beispiel Energiekosten. Ihre Abrechnungsdokumente für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung ista HeatPerfect sind im Anschluss direkt digital für Sie verfügbar.

ista HeatPerfect: Wählen Sie Ihren Abrechnungsservice aus 4 Paketen.

Fragen Sie jetzt ein individuelles Angebot für Ihre gewünschte Paketlösung an.
Im nächsten Schritt können Sie auch Vergleichsangebote für mehrere Pakete anfordern.

Basic

Basispaket für die Heizkostenabrechnung nach Vorgaben der HKVO
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Rechtskonforme Abrechnung* – direkt verfügbar im Webportal

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Funk-Fernablesung der Verbrauchswerte

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Messtechnik inklusive Planung, Montage und Betrieb

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Monatliche Verbrauchsinformation für Ihre Bewohner

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Kundenservice per Telefon und im Webportal

Comfort

Heizkostenabrechnung mit zusätzlichen Leistungen für mehr Komfort
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Rechtskonforme Abrechnung* – direkt verfügbar im Webportal

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Funk-Fernablesung der Verbrauchswerte

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Messtechnik inklusive Planung, Montage und Betrieb

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Monatliche Verbrauchsinformation für Ihre Bewohner

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Erweiterter Kundenservice mit Anruf-Priorisierung

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Mieterhotline

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Kostenloser Geräteersatz bei Beschädigung durch Bewohner

Bestseller

Comfort Pro

Komplette Betriebskostenabrechnung inklusive Heiz- und Nebenkosten
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Rechtskonforme Abrechnung* – direkt verfügbar im Webportal

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Funk-Fernablesung der Verbrauchswerte

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Messtechnik inklusive Planung, Montage und Betrieb

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Monatliche Verbrauchsinformation für Ihre Bewohner

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Erweiterter Kundenservice mit Anruf-Priorisierung

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Mieterhotline

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Kostenloser Geräteersatz bei Beschädigung durch Bewohner

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Betriebskostenabrechnung komplett mit Heiz- und Nebenkosten

Premium

Komplette Betriebskostenabrechnung und regelmäßige Legionellenprüfung
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Rechtskonforme Abrechnung* – direkt verfügbar im Webportal

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Funk-Fernablesung der Verbrauchswerte

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Messtechnik inklusive Planung, Montage und Betrieb

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Monatliche Verbrauchsinformation für Ihre Bewohner

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Erweiterter Kundenservice mit Anruf-Priorisierung

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Mieterhotline

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Kostenloser Geräteersatz bei Beschädigung durch Bewohner

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Betriebskostenabrechnung komplett mit Heiz- und Nebenkosten

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Legionellenprüfung nach Trinkwasserverordnung

Detaillierte Beschreibung aller Leistungen von ista HeatPerfect

Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses und unverbindliches Angebot an.

Was Sie als Vermieter und Verwalter wissen sollten. 

Fernablesung für die Heizkostenabrechnung kurz erklärt.

Heizkostenverordnung: die rechtliche Grundlage.

Die Heizkostenverordnung (HKVO) bildet die gesetzliche Grundlage für die Verteilung und Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten. Gemäß § 4 Abs. 4 HKVO ist der Gebäudeeigentümer verpflichtet, den anteiligen Verbrauch der Nutzer mit geeigneten Geräten zu erfassen.

Seit 2021 fordert die HKVO von Vermietern eine monatliche Verbrauchsinformation für ihre Bewohner, ergänzende Abrechnungsinformationen sowie Folgendes:

Installation von fernablesbarer Messtechnik, die interoperabel und, nach dem MsbG, Smartmeter Gateway kompatibel ist. (Nachrüstpflicht bis 31. Dezember 2026.)

Zusätzliche Änderungen seit Oktober 2024: Eine weitere Änderung aus 2024 betrifft vor allem Vermieter von Mehrfamilienhäusern, die mit einer zentralen Wärmepumpe beheizt werden. Bislang waren sie von der Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung ausgenommen. Inzwischen müssen auch sie den individuellen Verbrauch der Mieter erfassen und abrechnen und geeignete Messgeräte zur Verbrauchserfassung installieren.

Darüber hinaus werden die umlagefähigen Kosten erweitert. Künftig dürfen die Kosten für den zur Wärmeerzeugung benötigten Strom, beispielsweise für den Betrieb der Wärmepumpe, auf die Mieter umgelegt werden.

Sie sind bereits unser Kunde und haben eine Frage?

Haben Sie eine Frage zu Ihrer Abrechnung, benötigen eine Abrechnungskopie oder haben eine andere Frage?

Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnungen: Transparenz schaffen, Nachhaltigkeit fördern.

Die Heizkostenverordnung gibt vor, dass regelmäßig zwischen 50 % und 70 % der Heizkosten nach individuellem Verbrauch abgerechnet werden sollen. Die restlichen 30 bis 50 % werden als Grundkosten verbrauchsunabhängig, zum Beispiel auf Grundlage der Wohnfläche, umgelegt.  

Prinzipiell ist es auch möglich, Vereinbarungen zu schließen, die eine 100 %-ige Abrechnung nach individuellem Verbrauch vorsehen. Eine Umlage der Grundkosten (30 bis 50 %) sorgt jedoch für eine ausgeglichenere Kostenverteilung, da jedem Nutzer die Energie für Heizung und Warmwasser bereitgestellt wird, gleich ob er sie nutzt oder nicht. Außerdem können so lagebedingte Nachteile ausgeglichen werden und Wirkungsgrad- sowie mögliche Rohrleitungsverluste besser verteilt werden. Eine Unterschreitung der 50 % für den verbrauchsabhängigen Anteil innerhalb der Abrechnung ist nicht zulässig. Vereinbarungen, die dies vorsehen, sind unwirksam. 

Sie sind Mieter?

Dann besuchen Sie gerne unsere FAQ-Seite für Mieter oder werfen Sie einen Blick in unsere Beispielabrechnung. Dort werden Ihnen Fragen zur Heizkostenabrechnung beantwortet. 

Mehr Informationen zum Download

Kundeninformation zur Abrechnung

PDF - 996 KB

Mieterbroschüre zur Heizkostenabrechnung

PDF - 2 MB

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