In Deutschland entsteht etwa jede fünfte Tonne CO2 durch das Heizen von Gebäuden. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, soll der gesamte Gebäudesektor bis 2045 klimaneutral werden. Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen – dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – hat die Bundesregierung festgelegt, dass ab 2045 nicht mehr mit fossilen Energieträgern geheizt werden darf. Das bedeutet das Aus für Gas, Öl und Kohle.
Viele Hauseigentümer müssen deshalb entscheiden, wie sie in Zukunft heizen wollen. Ein Blick in die deutschen Heizungskeller zeigt, dass viele Anlagen ohnehin bald ausgetauscht werden müssen. Denn etwa jede fünfte Heizungsanlage ist älter als 25 Jahre. Auch wer ein Haus bauen möchte, fragt sich, welche Heizungsart die richtige ist. Viele Mieter wollen wissen, wie in Zukunft ihre Wohnung geheizt wird und welche Kosten auf sie zukommen werden. Die Politik räumt der Fernwärme eine große Bedeutung bei. 2045 soll jeder dritte Haushalt damit heizen. Doch was ist Fernwärme?
Schon der Begriff deutet an, dass die Wärme nicht im eigenen Haus entsteht, sondern in der „Ferne“. Anders als bei einer Gasheizung, die Wärme direkt im Gebäude erzeugt, kommt die Fernwärme aus einem Kraftwerk in der Umgebung. Zum Beispiel aus einem Blockheizkraftwerk oder Fernheizwerk, aus Kraftwerken mit sogenannter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), aus Geothermiekraftwerken, Müllverbrennungsanlagen oder solarthermischen Kraftwerken.
Von dort wird die Wärme in der Regel in Form von heißem Wasser, manchmal auch als Dampf, in unter- oder oberirdisch verlegten Rohren direkt zum Verbraucher transportiert. Einzige Bedingung: Das Gebäude muss an das Wärmenetz angeschlossen sein. Über eine sogenannte Übergabestation wird die Fernwärme dann im Gebäude verteilt. Diese Station regelt auch die Menge des Wassers und misst, wie viel Wärme verbraucht wird.
Ein Fernwärmesystem ist ein geschlossener Kreislauf. Das heiße Wasser oder der Dampf wird zum Heizen der Räume genutzt sowie zur Aufbereitung von warmem Wasser. Danach wird das abgekühlte Wasser zurück in das Wärmenetz geleitet. Im Kraftwerk kann es erneut erhitzt werden. Das schont Ressourcen und ist effizient.
Fernwärme wird nicht flächendeckend angeboten und ist somit nicht für jeden Haushalt eine Alternative. In dünn besiedelten Gebieten gibt es häufig kein Wärmenetz, in Großstädten werden dagegen ganze Stadtviertel damit geheizt. Weit verbreitet ist Fernwärme im Osten Deutschlands, vor allem in Mecklenburg-Vorpommern. Viele Stadtwerke wollen ihre Fernwärmenetze ausbauen, um Erdgas langfristig zu ersetzen.
In Deutschland gibt es rund 3.800 Fernwärmenetze. Sehr große wie in Berlin oder sehr+ kleine wie in der baden-württembergischen Gemeinde Ammerbuch-Breitenholz mit 750 Einwohnern. Im Jahr 2023 wurden etwa 1,3 Millionen Haushalte in Deutschland mit Fernwärme versorgt, das waren 6,7 Prozent. Zum Vergleich: 16,1 Millionen Haushalte heizten mit Gas, also 43,8 Prozent.
Das Problem: Hausbesitzer und -bauer wissen derzeit nicht, in welchen Kommunen neue Wärmenetze entstehen und wo in Zukunft mit Fernwärme geheizt werden kann. Für neue Wärmenetze muss eine entsprechende Infrastruktur aufgebaut werden, die komplex, aufwändig und teuer ist.
Ab Juli 2028 steht bundesweit fest, was in welchen Gebieten und Straßen geplant ist. Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet alle Kommunen in Deutschland, eine kommunale Wärmeplanung zu entwickeln: In Städten ab 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2026 und in Kommunen mit weniger Einwohnern bis Ende Juni 2026. Sie soll die Grundlage schaffen, um die Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren und eine Co2-freie Wärmeversorgung zu ermöglichen. Hausbesitzer, Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümer von Grundstücken wissen dann, ob Fernwärme für sie eine Alternative zur Gasheizung sein kann.
Informieren Sie sich vor Ort über Planungen zur Fernwärme. Auskunft geben die örtliche Verwaltung oder der Versorger.
Mit Gas zu heizen, ist weiterhin möglich. Alte Gasheizungen müssen auch nicht ausgetauscht werden, sondern können weiterlaufen und sogar repariert werden. Allerdings müssen Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden. Kontrolliert wird das von den Bezirksschornsteinfegern. Ausnahmen gelten für Brennwert- und Niedertemperaturheizkessel sowie Anlagen, die vor Februar 2002 in selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern installiert wurden.
Auch der Einbau einer neuen Gasheizung ist erlaubt. Jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wer ein neues Haus in einem Neubaugebiet errichtet, darf seit dem 1. Januar 2024 nur noch eine Heizung einbauen, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Das heißt: Der Einbau einer neuen Heizung, die nur mit Gas betrieben wird, ist nicht erlaubt. Die Vorgabe gilt nicht für Neubauten in Baulücken und für Bestandsgebäude. Für diese Gebäude wird sie erst verpflichtend, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt.
Wer bis dahin noch eine neue Gasheizung einbaut, sollte sich vor dem Einbau jedoch beraten lassen.
Ab 2029 gilt dann: Die Heizung muss auch mit erneuerbaren Energien betrieben werden, zum Beispiel mit Biogas oder Wasserstoff. Der Anteil muss
Ist in Ihrem Wohngebiet eine Versorgung mit Wasserstoff geplant, muss die neue Gasheizung auf den Betrieb mit Wasserstoff umgerüstet werden können.
Fossiles Erdgas treibt den Klimawandel an. Bei der Förderung entsteht klimaschädliches Methan und bei der Verbrennung klimaschädliches Kohlendioxid (CO2). Fernwärme entsteht häufig als Abfallprodukt bei der Stromerzeugung. Wie klimafreundlich sie ist, hängt davon ab, wie sie erzeugt wird. Bisher vor allem mit fossilem Erdgas, Öl und Kohle, zu einem Fünftel mit erneuerbaren Energien sowie aus Abwärme (neun Prozent) und biogenem Abfall (fünf Prozent). Das wird sich jedoch schrittweise ändern. Bis zum Jahr 2045 soll Fernwärme völlig klimaneutral erzeugt werden.
Mit Fernwärme lässt sich klimafreundlich und häufig auch kostengünstig heizen. Die Preise unterscheiden sie jedoch in den Regionen erheblich. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat ermittelt, wie hoch sie sind. In fast jedem zehnten Wärmenetz liegt der Preis bei mindestens 25 Cent je Kilowattstunde liegt und im Durchschnitt bei 17 Cent. Erdgas ist günstiger. Die Preise liegen etwa um die 12 Cent pro Kilowattstunde.
Gas wird durch die Netzentgelte und den CO2-Preis jedoch immer teurer. Innerhalb von drei Jahren ist der CO2-Preis von 30 € pro Tonne auf 55 € pro Tonne im Jahr 2025 gestiegen.
Verbraucher profitieren bei der Fernwärme von der hohen Versorgungssicherheit. Sie ist im Gegensatz zu Gas nicht abhängig von Importen aus dem Ausland.
Wer an das Fernwärmenetz angeschlossen ist, braucht keine eigene Heizungsanlage, sondern lediglich eine sogenannte Übergabestation. Das spart im Vergleich zur Gasheizung Platz sowie Kosten für Anschaffung, Reparatur, Wartung und Schornsteinfeger.
Beim Betrieb einer Gasheizung entstehen gesundheitsschädliche Luftpartikel, zum Beispiel Feinstaub, bei Fernwärme nicht.
Wer mit Fernwärme heizt, kann den Versorger nicht einfach wechseln und sich einen anderen suchen. Vor Ort gibt es oft nur einen Fernwärme-Anbieter. Meistens sind es die Stadtwerke. Somit besteht ein Monopol und kein echter Wettbewerb. Gaskunden haben mehr Wahlmöglichkeiten und können den Vertrag mit dem Versorger schneller kündigen.
Generell rechnet sich Fernwärme immer dann, wenn möglichst viele Nutzer an das Fernwärmenetz angeschlossen sind. Hausbesitzer, die von Gas auf Fernwärme umstellen möchten, müssen die alte Anlage rausreißen lassen und einen Anschluss an das Wärmenetz beim örtlichen Versorger beantragen. Fachbetriebe übernehmen den Hausanschluss.
Die Verbraucherzentrale schätzt, dass für ein kleineres Haus Kosten zwischen 8.000 und 15.000 Euro anfallen. Privatpersonen können dafür eine staatliche Förderung von 30 Prozent beantragen. Auch einige Stadtwerke und Kommunen gewähren Zuschüsse. Es kann sich also durchaus lohnen, dort nachzufragen.
Für Mieter setzt sich der Preis für Fernwärme aus drei Komponenten zusammen: dem Arbeits-, Grund- und Messpreis. Der typische Grundpreis liegt in einem größeren Mehrfamilienhaus bei etwa fünf Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Je kleiner das Gebäude ist, desto höher ist der Preis. Der Messpreis ist für den Zähler und die Abrechnung der Wärme zu bezahlen. Bei einem Mehrfamilienhaus liegt er pro Jahr etwa zwischen 100 und 200 Euro. Der Arbeitspreis ist für die verbrauchte Menge zu entrichten und hängt davon ab, welcher Energieträger genutzt wurde, um Wärme zu erzeugen. Das sind etwa zwischen 1,5 und Cent je Kilowattstunde.
Auf Fernwärme umzustellen, zahlt sich finanziell aus. Dafür gibt es Zuschüsse vom Staat. Dagegen wird der Einbau einer neuen Gasheizung, die ausschließlich mit Erdgas betrieben wird, nicht gefördert. Zuschüsse gibt es nur, wenn sie zu 100 Prozent mit Wasserstoff laufen. Am 1. Januar 2024 startete zeitgleich mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen eine neue Förderung des Bundes. Die wichtigsten Punkte sind:
Maximal werden für ein Einfamilienhaus 21.000 € gewährt. Den Zuschuss erhalten Eigentümer über die KfW.
Wichtig zu wissen: Für Eigentümer, die 2024 vom Hochwasser in Bayern und Baden-Württemberg betroffen waren, gibt es Ausnahmen bei der Förderung.
Wer jetzt über einen Heizungstausch nachdenkt, sollte langfristig planen und genau abwägen, ob eine neue Gasheizung noch sinnvoll ist. Ab 2045 kann nicht mehr mit Gas geheizt werden. Einige Kommunen planen bereits, ihre Gasnetze fünf oder zehn Jahre vorher stillzulegen.[4] Außerdem lässt sich schwer abschätzen, wie stark die Gaspreise und die CO2-Abgabe in Zukunft steigen werden. Gas ist derzeit in der Regel billiger als Fernwärme. Das wird sich vermutlich in den kommenden Jahren ändern. Wenn die Wärmenetze ausgebaut werden und die Zahl der Anschlüsse steigt, kann Fernwärme günstiger angeboten werden. Dank attraktiver Förderprogramme zahlt sich für Verbraucher auch der Hausanschluss aus.
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