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Pflicht zum Heizungscheck & hydraulischen Abgleich: So klappt’s

28.04.2025 Lesezeit:

Der sogenannte hydraulische Abgleich und der Heizungscheck sind in regelmäßigen Abständen Pflicht. Beide Maßnahmen sollen unter anderem dabei helfen, den Energieverbrauch zu senken und die Umwelt zu schonen. Wichtig ist, die Vorgaben effektiv und fachgerecht umzusetzen. Wie das funktioniert, erfahren Sie im folgenden Artikel. Außerdem erklären wir alles Wichtige zu Durchführung und Ablauf der Heizungsprüfung und des hydraulischen Abgleichs. 

Seit dem 1. Oktober 2024 regelt das GEG die Anforderungen an den Heizungscheck und hat damit die sogenannte EnSimiMaV abgelöst – eine Maßnahme für die mittelfristige Energiesicherung.  Nicht alle Eigentümer müssen regelmäßig einen Heizungscheck durchführen lassen. Die aktuelle Regelung lautet: 

  • Heizungsanlagen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden und sich in einem Mehrfamilienhaus mit mindestens sechs Wohneinheiten befinden, müssen alle 15 Jahre geprüft werden.
  • Heizungsanlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 in einem Mehrfamilienhaus mit mindestens sechs Wohneinheiten eingebaut wurden, müssen bis zum 30. September 2027 einem Heizungscheck unterzogen werden. 

Generell lautet die Empfehlung allerdings, die Heizung etwa alle zwei bis drei Jahre überprüfen zu lassen. So gehen Sie sicher, dass die Anlage ordnungsgemäß funktioniert. 

Heizungscheck – die Vorbereitung 

Der Heizungscheck und der hydraulische Abgleich haben mit der Verordnung EnSimiMaV bei Vermietern und Verwaltern Bekanntheit erlangt. Die Fristen für die mittelfristigen Maßnahmen sind inzwischen verjährt, doch die Pflicht zum Heizungscheck bleibt. Deshalb müssen Sie alle 15 Jahre entsprechende Schritte erledigen: 

  1. Vergewissern Sie sich, dass Sie eine Heizungsprüfung durchführen lassen müssen. Unter bestimmten Umständen entfällt für Sie die Pflicht zum Check. Beispielsweise, wenn Sie in Ihrem vermieteten Immobilien eine Wärmepumpe als Energiequelle nutzen.
  2. Beauftragen Sie ein Unternehmen mit dem Heizungscheck. Sie sollten das nicht allein erledigen!
  3. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihren Mietern. 

Bei der Heizungsprüfung geht es darum, herauszufinden, ob die Anlage noch funktionsfähig ist und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung führen. Deshalb stehen vor allem diese Fragen im Vordergrund: 

  • Ist die Heizung energieeffizient optimiert?
  • Ist sie hydraulisch abgleichbar?
  • Werden effiziente Heizungspumpen benutzt?
  • Sollten Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden.   

Hydraulischer Abgleich – Das ist zu beachten   

Zusätzlich zum allgemeinen Heizungscheck besteht eine Pflicht zum hydraulischen Abgleich der Heizanlage Ihrer Mieter. Diese Regelung greift allerdings nicht für alle Eigentümer. Den Abgleich machen müssen diejenigen, die ein oder mehrere Gebäude mit mindestens sechs Wohn- oder anderen Nutzeinheiten besitzen und eine neue Heizungsanlage verbaut haben. Für bestehende Systeme gibt es die folgenden Übergangsfristen: 

  • Heizungen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden, müssen nach 15 Jahren hydraulisch abgeglichen werden.
  • Heizungen, die vor dem 1. Oktober 2009 installiert wurden, benötigen bis spätestens zum 30. September 2027 einen Hydraulischen Abgleich. 

Falls Ihre Immobilie in eine der Kategorien fällt, empfehlen wir: Beauftragen Sie dasselbe Unternehmen, das bei Ihren Mietern auch den Heizungscheck durchführt. So können beide Maßnahmen zeitnah hintereinander erledigt werden und Sie sparen Verwaltungs- und Planungsaufwand. 

So läuft die Heizungsprüfung ab 

Heizungsüberprüfungen unterliegen der Norm DIN EN 15378, unter die auch der hydraulische Abgleich fällt. Dadurch ist der Ablauf eines Heizungschecks meist ähnlich: Eine Heizungsinstallationsfirma überprüft anhand von 13 genormten Schritten die Anlagen in der Wohnung Ihrer Mieter:innen und bewertet die einzelnen Bestandteile der Heizung. Die DIN EN 15378 sieht unter anderem vor, dass die Dimension, Leistung, Nutzungsart und Temperatur der Heizung dokumentiert wird. Zusätzlich wird die Dämmung überprüft und ermittelt, inwiefern Wärmeverluste bestehen. Während des Prüfverfahrens nach DIN EN 15378 werden sogenannte Problempunkte vergeben, die später addiert werden. Ein hoher Wert gibt Hinweise auf einen möglichen ineffizienten Betrieb der Heizung. 

Wen kann ich mit der Heizungsprüfung und dem hydraulischen Abgleich beauftragen? 

Um die Pflicht zum hydraulischen Abgleich zu erfüllen, können Sie Heizungsinstallateure Ihres Vertrauens beauftragen. Entsprechende Adressen finden Sie im Internet oder Telefonbuch. Auch Schornsteinfeger sind in der Lage, den Heizungscheck auszuführen.