Über viele Jahre lief die Heizungsablesung nach dem gleichen Prinzip ab: Ein Ableser kam einmal jährlich in die Wohnung, lief von Heizkörper zu Heizkörper und notierte sich die Werte, die er dort vorfand – früher noch per sogenanntem Verdunstungsröhrchen, später dann mit einem elektronischen Heizkostenverteiler. Diese gemessenen Werte bildeten die Grundlage für die Heizkostenabrechnung.
Dieses Verfahren hat jedoch klare Nachteile:
Gerade in Zeiten steigender Energiepreise ist das problematisch. Wer seinen aktuellen Verbrauchswert nicht kennt, kann sein Heizverhalten kaum anpassen und nur schwer Energie sparen.
Die moderne Heizungsablesung erfolgt mit elektronischen Heizkostenverteilern, die direkt am Heizkörper angebracht sind. Diese Geräte messen den Wärmeverbrauch kontinuierlich und speichern die Daten. Die Geräte haben jedoch einen entscheidenden Unterschied zur früheren Technik: Die Daten werden automatisch übertragen. Das bedeutet, dass niemand mehr die Wohnung betreten muss, um die Heizung abzulesen. Damit entfällt auch die Terminkoordination für die Heizungsablesung. Gleichzeitig ist es durch die Fernablesung möglich, nicht nur einmal im Jahr, sondern jeden Monat die Werte des Vormonats auszulesen, damit Vermieter ihren Mietern die sogenannte monatliche Verbrauchsinformation zur Verfügung stellen können. Anhand dessen ist es deutlich leichter, den eigenen Wärmeverbrauch anzupassen und dadurch mittelfristig Energie zu sparen.
Die Fernablesung gilt bereits seit Jahren als aktueller Stand der Technik und ist spätestens seit Dezember 2021 durch gesetzliche Vorgaben weiter in den Fokus gerückt. 2026 rückt eine weitere Frist in den Vordergrund: Denn nur noch bis Ende des Jahres haben Eigentümer und Vermieter Zeit, die Ablesegeräte in ihren Immobilien durch Funktechnik auszutauschen. Der letzte Stichtag ist der 31. Dezember 2026. Denn ab dem 1. Januar 2027 müssen Verbrauchsdaten per Fernablesung übertragen werden.
Wir übernehmen die Planung und Montage der benötigten Geräte und später die Erstellung der Heizkostenabrechnung sowie, auf Wunsch, die monatlichen Verbrauchsinformation für Sie. Holen Sie jetzt Ihr individuelles Angebot ein.
Wenn mit moderner Messtechnik also kein Mensch mehr vorbeikommt und die Heizung abliest, wie kommen die Daten dann beispielsweise bei uns an, damit wir daraus die Abrechnung erstellen können? Das Grundprinzip ist schnell erklärt:
Im Zusammenhang mit der digitalen Heizungsablesung ist auch Datenschutz ein wichtiges Thema. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt und ausschließlich für Abrechnungszwecke. Persönliche Daten werden nicht übermittelt.
Es gibt verschiedene Arten und Methoden, den Heizverbrauch zu erfassen. Ein kurzer Überblick:
Die Basis der funkbasierten Heizungsablesung bilden elektronische Heizkostenverteiler. Das sind kompakte Geräte, die meist im oberen Drittel des Heizkörpers montiert werden. Dort erfassen sie den Temperaturunterschied zwischen Heizkörper und Raumluft und berechnen daraus den Verbrauch.
Bedeutet das, dass der Heizungsableser gar nicht mehr kommt? Genau. Der Ableser muss nicht mehr zu Mietern in die Wohnung. Für die Montage oder für den Austausch defekter Geräte muss jedoch weiterhin ein Techniker einmalig vorbeikommen.
Ein besonderer Vorteil der Fernablesung: Sie lässt sich als einzige mit der monatlichen Verbrauchsinformation verbinden, weil die Werte automatisch monatlich zur Verfügung stehen. So erhalten Verbraucher deutlich häufiger Einblick in ihren aktuellen Verbrauch. Statt einmal pro Jahr werden sie monatliche informiert. Das hat mehrere Effekte:
Studien zeigendurch mehr Transparenz verhältnismäßig Einsparungen möglich sind – ohne Komfortverlust. Wer weiß, wie viel er verbraucht, kann gezielt gegensteuern – etwa durch angepasstes Lüften oder geringere Heizleistung in wenig genutzten Räumen. Die Fernablesung liefert dafür die nötige Datenbasis und hilft, den Energieverbrauch zu senken.
Seit Dezember 2021 gelten neue gesetzliche Anforderungen an die Verbrauchserfassung. Grundlage bildet die sogenannte Heizkostenverordnung (auch: HKVO). Ziel ist es, mehr Transparenz zu schaffen und das Energiesparen zu fördern. Das hilft nicht nur Verbrauchern und Mietern, sondern langfristig auch der Umwelt und dem Klima. Denn je weniger Energie verbraucht wird, desto weniger CO2 wird ausgestoßen.
Zu den Änderungen gehört unter anderem:
Das Gesetz nennt außerdem eine weitere Frist: Bis Ende 2026 müssen alle Heizkörper mit Messgeräten ausgestattet sein, die in der Lage sind, Daten per Funk zu übertragen. Das bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2027 nur noch Funktechnik im Einsatz sein darf und die Funkablesung damit zum Standard wird.
Je früher sie auf die Fernablesung wechseln, desto schneller können Sie das To Do abhaken. Wir unterstützen Sie dabei.
Mit unserer Messtechnik erfüllen Sie die Anforderungen bereits heute. Zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen ist die Fernablesung eine nachhaltige Lösung. Sie verbindet Komfort, Genauigkeit und Effizienz. Für Verbraucher bedeutet das:
Und Eigentümer und Vermieter können sich über den deutlich reduzierten organisatorischen Aufwand freuen.
Die Zeiten, in denen einmal im Jahr jemand die Heizung ablesen musste, sind nach dem 31. Dezember 2026 endgültig vorbei. Denn nach diesem letzten Stichtag müssen alle Geräte zum Ablesen der Heizung ihre Daten per Fernablesung übertragen können. Damit einher geht die Verpflichtung für Vermieter und Eigentümer, ihren Mietern einmal monatlich eine Verbrauchsinformation zur Verfügung zu stellen, an der sie ablesen können, wie viel Energie sie im Monat verwendet haben. Damit sollen Verbraucher mehr Transparenz über ihren eigenen Verbrauch erlangen und die Möglichkeit bekommen, ihre Energienutzung anzupassen.
Moderne Messtechnik macht die Heizungsablesung einfacher, transparenter und zeitgemäß. Sie entlastet sowohl Vermieter und Eigentümer, denn eine aufwändige Terminkoordination entfällt, als auch Mieter, die nicht mehr auf einen Wohnungsbesuch des Heizungsablesers warten müssen. Wer bereits heute auf fernablesbare Systeme setzt, investiert in Komfort, Kostentransparenz und eine energieeffiziente Zukunft.