Lästige Termine mit dem Ableser waren gestern. Heute werden Verbrauchsdaten immer häufiger digital erfasst. Das bietet Vorteile, bringt aber auch Verantwortung mit sich. Denn während Datenmengen mehr und mehr werden, nehmen auch die Fragen rund um Datensicherheit zu. Das gilt generell, aber eben auch in Bezug auf Verbrauchsdaten bei Heizung, Wasser und Strom. Wie aktuell und gleichzeitig verunsichernd das Thema ist, zeigt unter anderem die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz (DSK) aus August 2024. Sie liefert Antworten auf viele Fragen rund um Datenschutz und Sicherheit bei der digitalen Erfassung von Verbrauchsdaten.
Ab 1. Januar 2027 wird er Pflicht: der Einbau digitaler, fernablesbarer Messgeräte für Verbrauchsdaten von Wasser, Strom und Wärme. Dabei hat sich unser Gesetzgeber, in diesem Fall der europäische, durchaus etwas Sinnvolles gedacht. Denn digitale Messgeräte wie Funkzähler ermöglichen es nicht nur, Verbrauchsdaten präzise und stichtaggenau zu erfassen und Abrechnungsprozesse zu vereinfachen. Nutzer können ihren Verbrauch damit auch in Echtzeit überwachen und optimieren. Das senkt nicht nur Kosten, sondern kann auch unter anderem dazu beitragen, dass weniger CO2 ausgestoßen wird. Eigentlich eine rundum gute Sache, wäre da nicht eine allgemeine Unsicherheit in puncto Datenschutz. Denn was passiert mit den Daten, die digital erfasst werden? Wie sicher werden sie weitergegeben und verwahrt? Und welche Rechte und Pflichten haben Mietparteien und Vermieter dabei? Diese und viele weitere Fragen beantwortet unter anderem die Orientierungshilfe der DSK.
Die digitale Erfassung von Verbrauchswerten unterliegt einigen Gesetzen und Verordnungen – unter anderem der Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Diese verpflichtet nicht nur Gebäudeeigentümer dazu, Verbrauchsdaten funkbasiert zu ermitteln, sondern legt auch fest, wie und welche Daten erhoben, gespeichert und verwendet werden dürfen. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und die Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung (FFVAV) bieten weitere rechtliche Grundlagen für die digitale Erfassung von Verbrauchsdaten. Sie alle dienen der europäischen Energieeffizienzrichtlinie und damit den europäischen Klimazielen zur Senkung von Treibhausgasemissionen. Prima, finden wir!
Personenbezogene Verbrauchsdaten zu erheben und zu verarbeiten, ist darüber hinaus an strenge datenschutzrechtliche Vorgaben geknüpft. Personenbezogen sind Daten immer dann, wenn sie sich einer bestimmten Person zuordnen lassen. Das ist etwa der Fall, wenn sich der Zählertyp eines Funkzählers laut Mietvertrag einer bestimmten Wohneinheit und damit einer Vertragspartei zuordnen lässt.
Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen personenbezogene Daten nur verarbeitet werden, wenn eine rechtliche Grundlage dafür besteht. Ein Vermieter, der die Heizkostenabrechnung für seine Mietparteien erstellen muss, hat beispielsweise eine solche Rechtsgrundlage. Sie dient der Erfüllung seiner rechtlichen Pflichten.
Werden alle gesetzlichen Regelungen befolgt, dürfen Funkzähler folgende Daten erfassen:
Aber wie genau macht der Funkzähler das? Welche Technik steckt dahinter?
Bei der funkbasierten Verbrauchsdatenerfassung werden die Verbrauchswerte durch elektronische Geräte erfasst. Das können Strom-, Wasser- und Wärmezähler sein oder auch Heizkostenverteiler. Via Funk oder anderer Netzwerktechnik geht´s dann weiter mit den Daten an einen Dienstleister. Meist werden die Funksignale zunächst in einem so genannten Gateway, einer Art digitalen Sammelstelle, im Treppenhaus oder Keller zwischengespeichert. Diese Geräte leiten sie dann in jährlichen oder monatlichen Intervallen über das Internet an einen Messstellenbetreiber oder Energieversorger weiter.
Alternativ kann der Ableser auch mit einem mobilen Lesegerät zum Haus kommen und dort die Funkdaten aller Verbrauchszähler abrufen. Dazu muss er das Gebäude häufig nicht einmal mehr betreten, weil er die Funksignale von außen ablesen kann. Beide Vorgehen bringen neben aller Vorteile jedoch auch Risiken mit sich. Denn überall dort, wo Daten über Netzwerke versendet werden, können sich Sicherheitslücken auftun.
Um die IT-Sicherheit von Verbrauchsdaten zu gewährleisten, müssen Vermieter und Dienstleister daher sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen ergreifen. Die DSK empfiehlt dabei Folgendes:
Planen ein Vermieter oder eine Eigentümergemeinschaft den Einbau von digitalen Funkzählern, müssen sie die Mietparteien darüber zunächst aufklären. Dabei muss offengelegt werden, welche Daten, in welchem Umfang, aus welchem Grund an wen übermittelt werden und wie lange sie dort gespeichert werden. Sollen zusätzliche Daten erhoben werden, die den Zweck der Abrechnung überschreiten, müssen die Verbraucher freiwillig einwilligen. Diese Einwilligung kann bei Bedarf widerrufen werden.
Ein grundsätzliches Recht, dem Einbau eines Funkzählers zu widersprechen, gibt es allerdings nicht. Verbraucher können aber darauf bestehen, dass nicht mehr benötigte Daten gelöscht werden, die Verarbeitung nur eingeschränkt erfolgt oder die Daten an einen anderen Dienstleister übertragen werden. Zudem können Verbraucher jederzeit Auskunft über ihre Daten verlangen.
Zusammengefasst bleibt festzuhalten: Die digitale Erfassung von Verbrauchsdaten bietet Vorteile, erfordert jedoch ein hohes Maß an Datenschutz und Sicherheit. Risiken lassen sich aber dank strenger Datenschutzvorgaben und technischer Sicherheitsmaßnahmen minimieren. Wir bei ista sind uns der Bedenken von Mietern, Wohnungseigentümern, Vermietern und Hausverwaltungen bewusst. Deswegen erfüllen unsere Messtechnik und Services auch alle Anforderungen der Heizkostenverordnung und anderer gesetzlichen Vorgaben. So lassen sich Wärme, Strom und Wasser bequem, verbrauchsgerecht und vor allem sicher abrechnen. Und das Beste: Wer heute schon zu nachhaltiger Technologie wechselt, ist in Zukunft in der Lage, seinen ganz persönlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.