Um herauszufinden, ob Wärmezähler oder andere Messgeräte nötig sind, ist wichtig, um welche Wärmepumpen-Art es sich handelt. Denn für die Installation von Wärmezählern spielt es eine große Rolle, ob die Wärmepumpe alleiniger Energieerzeuger ist oder in Verbindung mit anderen Heizsystemen verwendet wird.
Ein Wärmezähler (umgangssprachlich auch: Wärmemengenzähler) misst die Wärmeenergie, die beim Heizen und der Warmwasseraufbereitung verwendet wird. Doch wie funktioniert das Messgerät eigentlich?
Der Begriff „Wärmemengenzähler“ wird häufig verwendet und hält sich insbesondere in der Umgangssprache hartnäckig. Der offizielle Begriff nach Norm lautet „Thermisches Energiemessgerät“. Da das in der Praxis eher kompliziert ist, ist insbesondere der Begriff „Wärmezähler“ üblich.
Ein Wärmezähler erfasst den Durchfluss von Heizungswasser. Das Besondere dabei: Sie messen nicht nur die Menge an Wasser, sondern auch die Temperatur des Vor- und Rücklaufs. Also: Wie warm ist das zulaufende Wasser und wie warm ist das ablaufende Wasser. Durch die Differenz beider Werte in Bezug zur gesamten Wassermenge ergibt sich die verbrauchte Wärmeenergie.
Wärmezähler sind, je nach Typ, unterschiedlich gebaut. Sie messen das durchfließende Wasser meist mechanisch über ein Flügelrad oder per Ultraschall. Darüber hinaus werden mit jedem Wärmezähler auch Temperaturfühler für den Vor- und Rücklauf installiert.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Wärmepumpe mit Messtechnik auszustatten. Wir geben Ihnen einen Überblick:
In diesem Fall stellt die Wärmepumpe die gesamte Wärme bereit – ohne zusätzlichen Energieträger, abgesehen vom Strom, der für den Betrieb notwendig ist und bei allen Wärmepumpen zum Einsatz kommt. Damit die Energie verbrauchsgerecht abgerechnet werden kann, ist deshalb ein Stromzähler erforderlich, der genau erfasst, wie viel Strom für den Betrieb der Wärmepumpe genutzt wurde.
Zusätzlich misst ein Wärmezähler die gesamte genutzte Wärmeenergie, die von der Wärmepumpe erzeugt wird – an dieser Stelle wird noch nicht zwischen Energie zur Warmwasseraufbereitung und Heizenergie unterschieden. Um die genutzte Energie für Warmwasser zu messen, ist ein weiterer Wärmezähler erforderlich und verpflichtend. Sofern der Gesamtwärmezähler geeicht ist, ist kein zusätzlicher Wärmezähler zur Messung der verbrauchten Heizenergie notwendig. Wir empfehlen jedoch, trotzdem einen zu installieren.
Häufig kommt zusätzlich zur Wärmepumpe ein elektrischer Heizstab eingesetzt werden. Er unterstützt die Wärmepumpe beispielsweise, wenn es draußen sehr kalt ist oder besonders heißes Wasser benötigt wird.
Auch hier wird ein Stromzähler eingesetzt, um den verbrauchten Strom für den Betrieb der Wärmepumpe zu messen. Die Besonderheit: Der verwendete Heizstab muss ebenfalls über einen eigenen Stromzähler verfügen – egal, ob er im Warmwasserspeicher oder als Unterstützung im Heizungsvorlauf eingesetzt wird.
Für den Einsatz von Wärmezählern gilt dieselbe Regelung wie für Wärmepumpen ohne Heizstab: Ein Gesamtwärmezähler sowie ein Wärmezähler für die Warmwasseraufbereitung sind verpflichtend, zur Erfassung der genutzten Heizenergie kann darauf verzichtet werden, solange der Gesamtwasserzähler geeicht ist. Empfehlenswert ist die Installation eines zusätzlichen Wärmezählers in jedem Fall.
Bivalente Wärmepumpen sind ein Hybridsystem aus der Wärmepumpe und einem weiteren Heizsystem, das häufig mit fossilen Energieträgern, wie Öl oder Gas, betrieben wird. Wie bei den anderen Wärmepumpen-Arten wird auch hier ein Stromzähler vor der Wärmepumpe eingesetzt, nicht jedoch vor dem anderen Heizsystem, das in der Regel ohnehin keinen Stromverbrauch hat.
Der Warmwasser- und Heizenergieverbrauch wird jeweils mit einem eigenen Wärmezähler gemessen und ins Verhältnis zur Gesamtwärme gesetzt, die wiederum mit einem Gesamtwärmezähler gemessen wird. Alternativ kann die gesamte verbrauchte Wärme mit den Werten der Wärmezähler für Warmwasser und Heizung ermittelt werden.
Falls die Gesamtwärme nicht mit einem Messgerät erfasst wird, kann die verbrauchte Wärme der Wärmepumpe mithilfe der Jahresarbeitszahl (kurz: JAZ) und dem Stromverbrauch berechnet werden. Wichtig: Der Stromverbrauch der Wärmepumpe alleine reicht nicht aus, weil das Gerät einen hohen Wirkungsrad hat und ein Vielfaches an Wärmeenergie aus einer Kilowattstunde Strom erzeugt.
Wir übernehmen die Heizkostenabrechnung der Wärmepumpe für Sie und installieren alle Messgeräte, die für die Erfassung des Energieverbrauchs notwendig sind. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf für eine individuelle Beratung.
Bei der verbrauchsgerechten Abrechnung werden in der Regel unterschiedliche Messgeräte eingesetzt. So finden sich in vielen Wohnungen anstelle von Wärmezählern sogenannte Heizkostenverteiler, die direkt an die Heizung geschweißt werden. Für die Verbrauchserfassung von Wärmepumpen sind Heizkostenverteiler nur eine Alternative, wenn bestimmte Bedingungen beachtet werden. Wärmepumpen arbeiten vor allem bei niedrigen Vorlauftemperaturen (30 °C bis 50 °C) effizient, wie sie in Fußboden- und anderen Flächenheizungen vorkommen. Daran lassen sich schon aus baulichen Gründen keine Heizkostenverteiler installieren.
Sollen für die Verbrauchserfassung Heizkostenverteiler eingesetzt werden, muss die Wärmepumpe an ein Heizungssystem mit Heizkörpern angeschlossen werden. Dafür braucht es eine Wärmepumpe, die höhere Vorlauftemperaturen zulässt, wodurch wiederum mehr Energie für den Betrieb nötig ist. Daher ist es zwar grundsätzlich möglich, die Wärmepumpe auch mit Heizkostenverteilern abzurechnen, am Ende effizienter ist jedoch die Nutzung von Wärmezählern. Fernablesbare Funk-Wärmezähler eignen sich hier besonders gut und vereinfachen den Abrechnungsprozess enorm.
Der Staat fördert unter bestimmten Umständen die Installation einer Wärmepumpe. Wenn Sie diese Zuschüsse in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie jedoch bestimmte Vorgaben einhalten. Dazu gehört unter anderem die Ausstattung der Wärmepumpe mit entsprechender Messtechnik. Die KfW (ausgeschrieben: Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützt Ihr energetisches Vorhaben unter der Voraussetzung, dass nachvollziehbar ist, wie effizient Ihre Wärmepumpe arbeitet. Dafür müssen Sie nicht nur die verpflichtenden Zähler einbauen, sondern auch die optionalen. Für die Förderung muss dieser Zähler zwar nicht zwingend geeicht sein, da für die Heizkostenabrechnung jedoch ein geeichter Wärmezähler notwendig ist, empfiehlt es sich, direkt einen geeichten Zähler zu verbauen.
Wer mit einer Wärmepumpe heizt, sollte auf die richtige Messtechnik achten. In der Regel wird je nach Wärmepumpen-Art eine andere Ausstattung gefordert, ein Stromzähler ist jedoch bei allen elektrischen Wärmepumpen verpflichtend. Häufig kommt darüber hinaus ein Wärmezähler zum Einsatz, der die Gesamtwärme misst, sowie weitere Wärmezähler zur Erfassung von Heizenergie und Warmwasser.
Entsprechende Messtechnik sorgt zum einen für mehr Transparenz in der Heizkostenabrechnung und zum anderen dafür, dass genutzte Wärme verbrauchsgerecht abgerechnet werden kann – so, wie es die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) vorgibt. Darüber hinaus sind Messgeräte erforderlich, wenn Sie staatliche Förderungen in Anspruch nehmen möchten.