Wasser aus dem Hahn – klingt simpel, ist aber eine hochregulierte Angelegenheit. Damit das, was täglich durch unsere Leitungen fließt, auch wirklich sauber, gesund und unbedenklich ist, gibt es in Deutschland klare Regeln. Die sogenannte Trinkwasseruntersuchung ist dabei ein zentrales Instrument. Sie sorgt dafür, dass unser wichtigstes Lebensmittel regelmäßig auf Qualität geprüft wird. Doch was genau passiert bei einer Trinkwasseruntersuchung? Und wer ist dafür verantwortlich?
Das Wichtigste in Kürze:
Zuhause duschen, kochen, trinken: Wir nutzen Trinkwasser aus dem Hahn rund um die Uhr. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass es frei von Keimen, Schwermetallen oder anderen Schadstoffen ist. In Deutschland gehört Trinkwasser zu den am besten kontrollierten Lebensmitteln. Doch selbst hier kann es Probleme geben – vor allem, wenn Wasser in Leitungen stagniert oder alte Rohre im Spiel sind. Besonders kritisch wird es, wenn sich Krankheitserreger wie Legionellen ausbreiten. Diese Bakterien lieben warmes Wasser und fühlen sich in schlecht gewarteten Warmwassersystemen besonders wohl.
Das Regelwerk, das die Qualität des Wassers in Deutschland garantiert, heißt Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt Qualitätsanforderungen und Grenzwerte für viele mikrobiologische, chemische und physikalische Parameter fest: unter anderem für Blei, Kupfer, Arsen, Cadmium, Nitrat, Nitrit, Coli-Bakterien oder radioaktive Stoffe.
Die TrinkwV legt auch fest, in welchen Gebäuden, wie oft und in welchem Umfang Trinkwasser untersucht werden muss. Diese Prüfpflicht gilt für Immobilien, in denen eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorhanden ist, die gewerblich oder öffentlich genutzt werden und in denen Warmwasserinstallationen verbaut sind, in denen es zu einer Vernebelung kommen kann.
Verantwortlich für die Einhaltung der Trinkwasserverordnung sind damit zum Beispiel
In welcher Frequenz eine Trinkwasseruntersuchung stattfindet, hängt davon ab, wie das Wasser genutzt wird. So liegt das Prüfungsintervall in Wohnimmobilien grundsätzlich bei drei Jahren, kann bei auffälligen Proben jedoch auf ein Jahr verkürzt werden. Wird das Trinkwasser nicht privat verwendet, sondern an die Öffentlichkeit abgegeben, besteht eine jährliche Untersuchungspflicht.
Die Untersuchung muss von einer akkreditierten Trinkwasseruntersuchungsstelle durchgeführt werden. Solche Stellen sind die Landesgesundheitsämter, der TÜV oder spezialisierte Dienstleister wie ista. Die Experten entnehmen Wasserproben am Abgang des Warmwassers vom Warmwasserbereiter, am Zirkulationsrücklauf sowie an der vom Warmwasserbereiter am weitesten entfernten Entnahmestelle.
Diese Proben werden dann im Labor auf mikrobiologische Parameter wie Legionellen analysiert. Auf Wunsch können dabei auch Werte für Schwermetalle wie Blei, Kupfer und Nickel geprüft werden. Die Ergebnisse müssen dokumentiert und, wenn Grenzwerte überschritten werden, dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden.
Einen Überblick über akkreditierte Trinkwasseruntersuchungsstellen in Ihrer Region finden Sie zum Beispiel auf den Seiten des jeweiligen Landesgesundheitsamts oder beim TÜV SÜD.
Während viele Bakterien im Trinkwasser harmlos oder in geringer Anzahl tolerierbar sind, kann eine starke Belastung zur echten Gefahr werden. Legionellen zählen zu den bekanntesten Risikofaktoren. Gelangen sie beim Duschen oder durch Klimaanlagen in die Lunge, kann das unter anderem zur sogenannten Legionärskrankheit führen, einer schweren Form der Lungenentzündung. Aber auch Schwermetalle wie Blei oder Kupfer sind problematisch, besonders für Kinder und Schwangere. Sie gelangen meist über alte Rohrleitungen ins Wasser und können sich gesundheitsschädlich auswirken.
Die Trinkwasserverordnung definiert für all diese Stoffe klare Grenzwerte. Bei Legionellen liegt dieser Grenzwert bei 100 koloniebildenden Einheiten, kurz KBE, je 100 Milliliter Wasser. Wird dieser Wert überschritten, müssen Vermieter und Eigentümer sofort handeln und Maßnahmen zur Reduktion der Bakterien einleiten. Das kann von einer thermischen Desinfektion, bei der das gesamte Trinkwassersystem kurzzeitig auf 70°C erhitzt wird, bis hin zur Sanierung der gesamten Anlage reichen. Zudem muss das zuständige Gesundheitsamt innerhalb von 14 Tagen informiert werden.
Viele Mieter wissen nicht, dass es eine gesetzliche Untersuchungspflicht für ihr Trinkwasser gibt, dabei betrifft sie das Ergebnis ganz direkt. Wenn der Grenzwert für Legionellen überschritten ist, muss der Vermieter nicht nur Maßnahmen einleiten, sondern auch die Bewohner informieren. Mieter haben das Recht, Auskunft über die Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchung zu verlangen. Wer Zweifel an der Wasserqualität hat, kann sich an das Gesundheitsamt wenden. Außerdem ist es möglich, eine private Wasserprobe durch ein Labor analysieren zu lassen, etwa wenn gesundheitliche Beschwerden im Raum stehen.
Für Eigentümer und Vermieter mag die Pflicht zur Trinkwasseruntersuchung zunächst wie ein bürokratischer Aufwand wirken. Tatsächlich ist sie aber eine wichtige Schutzmaßnahme. Wer regelmäßig prüfen lässt, schützt nicht nur die Gesundheit der Hausgemeinschaft, sondern minimiert auch das Risiko rechtlicher Konsequenzen. Denn bei Verstößen drohen Bußgelder und im Ernstfall sogar strafrechtliche Folgen.
Wir beraten und betreuen Sie gerne rund um die Trinkwasseruntersuchung in Ihren Immobilien. Sprechen Sie uns dazu einfach an.
Trinkwasseruntersuchungen sind weit mehr als ein behördlicher Haken auf der To-do-Liste. Sie sind ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz – gerade in größeren Wohnhäusern oder öffentlichen Gebäuden. Die gesetzlichen Vorgaben sind klar: Wer Warmwasser für Dritte bereitstellt, muss regelmäßig prüfen lassen. Dienstleister wie ista können hier einen echten Mehrwert bieten. Denn am Ende zählt: Wasser soll nicht sauber aussehen, sondern auch sauber sein.