Die Energiewende ist ein zentrales Anliegen der deutschen Politik, um den Klimawandel einzudämmen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. In diesem Kontext gewinnen erneuerbare Energien, wie die Solarenergie eine immer größere Bedeutung. Eine Maßnahme, die dabei immer mehr in den Fokus rückt, ist die Solarpflicht für Gebäude.
Die „Solarpflicht“ ist ein Oberbegriff für verschiedene Regelungen, die vorschreiben, dass bestimmte Gebäude bei Neubau oder nach einer Dacherneuerung mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden müssen, um einen Beitrag zur umweltfreundlichen Energieerzeugung zu leisten. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix zu erhöhen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.
Mehrere Bundesländer haben bereits eine Solarpflicht für Neubauten eingeführt oder planen deren Umsetzung. Zu den Vorreitern gehören Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg.
Bereits seit dem 1. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg die Solarpflicht für Nichtwohngebäude. Für Neubauten trat sie zum 1. Mai 2022 in Kraft. Eigentümer, die an ihren Gebäuden eine grundlegende Dachsanierung vornehmen, sind bei Beginn der Bauarbeiten ab dem 1. Januar 2023 zum Einbau einer PV-Anlage verpflichtet.
In allen drei Fällen muss die Solaranlage jedoch nicht zwingend auf der Dachfläche errichtet werden. Als Ausnahme ist auch eine Installation an Fassaden, auf Carports oder im Garten möglich. Zudem ist es möglich, die Dachfläche an Dritte zu verpachten, damit diese dort eine PV-Anlage betreiben können.
Von der Solarpflicht ausgenommen sind beispielsweise kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern. Bei denkmalgeschützten Bauten erfolgt eine Einzelfallprüfung.
Für Bauvorhaben, die nach dem 1. März 2023 bei der zuständigen Behörde beantragt wurden, ist in Bayern die Installation einer Solaranlage auf allen Gewerbe- und Industriegebäuden Pflicht. Zum 1. Juli 2023 wurde diese Solarpflicht auf alle neu gebauten Nichtwohngebäude erweitert. Dazu gehören beispielsweise landwirtschaftlich genutzte Bauten wie Stallungen oder Maschinenhallen. Für neu gebaute Wohngebäude gilt die Verpflichtung, sofern der Bauantrag oder deren vollständige Bauvorlage nach dem 1. Januar 2025 einging. Dasselbe gilt bei einer Erneuerung der Dachhaut, die ab dem am 1. Januar 2025 begonnen wurde.
Das Solargesetz sieht in Berlin ab dem 1. Januar 2023 für alle nicht öffentlichen Gebäude mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern eine Solarpflicht vor – dies gilt sowohl für Neubauten als auch für bestehende Dächer, die umfassend saniert werden. Alternativ können auch eine Fassaden-Photovoltaik-Anlage oder eine Solarthermieanlage eingerichtet werden.
Die installierten Solaranlagen müssen bei Neubauten mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche bedecken. Bei wesentlichen Umbauten der Dächer muss die Anlage mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche bedecken.
Für Wohngebäude gelten folgende Anforderungen:
Alternativ können beispielsweise auch eine Solarthermie- oder Fassaden-Photovoltaik-Anlage eingerichtet werden, deren Größe mindestens 30 Prozent der jeweiligen Dachfläche entspricht.
Das Land Brandenburg plant eine Solarpflicht. Diese soll jedoch nur für gewerbliche Neubauten und die Sanierung gewerblicher Bestandsgebäude sowie für Parkplätze von Nichtwohngebäuden mit mehr als 35 Stellplätzen gelten.
In Bremen gilt die Solarpflicht bei grundlegenden Dachsanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die ab dem 1. Juli 2024 begonnen haben. Bei Neubauten gilt die Verpflichtung, wenn diese nicht verfahrensfrei sind und der Antrag bei der Behörde nach dem 1. Juli 2025 eingeht. Dabei ist auch eine Kombination aus Photovoltaik und Solarthermie möglich.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Hamburg die Solarpflicht für Neubauten – sowohl für Wohn- als auch Nichtwohngebäude. Die Bruttodachfläche dieser Immobilien muss zu mindestens 30 Prozent mit Solartechnik ausgestattet werden. Seit dem 1. Januar 2024 ist die Installation einer Solaranlage außerdem bei wesentlichen Dachsanierungen von Bestandsgebäuden Pflicht. Für die Mindestbelegung der Dachfläche ist hierbei die Nettofläche von 30 Prozent maßgeblich.
Ausgenommen von der Solarpflicht in Hamburg sind beispielsweise Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern.
In Hessen gilt ab Eingang der erforderlichen Unterlagen am 29. November 2023 bei der Behörde die Solarpflicht für neue Parkplätze mit mindestens 50 Stellplätzen und landeseigene Neubauten. Seit dem 29. November 2024 wurde diese Pflicht auch auf landeseigene Bestandsimmobilien ausgeweitet.
Bisher gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine Solarpflicht. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz arbeitet jedoch bereits an entsprechenden Regelungen. Ziel ist eine verstärkte Nutzung von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen. Die Ausgestaltung soll im Rahmen des Klimaschutzgesetzes erfolgen.
Seit dem 1. Januar 2023 müssen alle neuen, überwiegend gewerblich genutzten Gebäude mit einer Dachfläche von mindestens 75 Quadratmetern über eine Solaranlage verfügen. Zudem müssen Wohnneubauten so errichtet werden, dass eine PV-Anlage nachgerüstet werden kann. Seit dem 1. Januar 2025 ist eine PV-Anlage für alle Neubauten Pflicht.
In NRW ist seit dem 1. Januar 2022 vorgesehen, dass neue Parkflächen mit mindestens 35 Stellplätzen überdacht und mit einer PV-Anlage versehen werden müssen. Ausgenommen sind Parkplätze, die zu Wohngebäuden gehören. Seit 2024 gilt die Pflicht auch für neu gebaute Nichtwohngebäude und seit 2025 auch für neue Wohngebäude.
Ab dem 1. Januar 2026 besteht eine Solarpflicht auch bei gewerblichen und privaten Dachsanierungen.
Hinweis: Bei den genannten Fristen ist immer der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend, nicht etwa Baubeginn oder –ende.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Rheinland-Pfalz eine Solarpflicht für
Für private Gebäude ist derzeit keine Solarpflicht geplant.
Ein Gesetzesentwurf ist hier noch nicht in der Diskussion - die Umsetzbarkeit einer Solarpflicht für diverse Flächenmodelle wird jedoch aktuell geprüft.
Das Energie- und Klimaministerium will sich an der angekündigten bundesweiten Solarpflicht orientieren und bei Inkrafttreten die Einführung stufenweise umsetzen.
Hier ist bisher keine Solarpflicht geplant.
Seit 2023 gilt die Pflicht bei Neubau eines Parkplatzes mit mehr als 100 Stellplätzen sowie beim Neubau und der Sanierung von mindestens zehn Prozent der Dachfläche von Nichtwohngebäuden.
Hinweis: Die Fristen sind abhängig vom Datum der Antragstellung.
Ein Solargesetz, das die verstärkte Nutzung von Photovoltaik und Solarthermie für Dachflächen und versiegelte Parkplatzflächen vorsieht, ist laut Energieministerium in Planung. Ein Zeitplan ist hierfür noch nicht erstellt.
Die Einführung der Solarpflicht in verschiedenen Bundesländern geht oft mit einer Reihe von attraktiven Fördermaßnahmen einher, um Eigentümer und WEG-Verwalter bei der Umsetzung der Solaranlagen zu unterstützen.
KfW-Förderprogramme: Die KfW-Bankengruppe bietet eine breite Palette von Förderprogrammen an, die sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen richten. Hierzu gehören zum Beispiel zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für den Bau oder die Modernisierung von Solaranlagen. Insbesondere das Programm "Erneuerbare Energien - Standard" kann für WEG-Verwalter interessant sein. Es bietet finanzielle Unterstützung für den Einbau von Photovoltaik-Anlagen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Die BEG bündelt verschiedene Fördermaßnahmen des Bundes zur energetischen Gebäudeförderung. Hierzu zählt auch die Förderung von Solaranlagen. Je nach Art des Gebäudes und des Vorhabens können Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen beantragt werden.
Länderförderprogramme: Viele Bundesländer haben eigene Förderprogramme, die speziell auf die Bedürfnisse der Region zugeschnitten sind. Diese können zusätzliche finanzielle Anreize bieten, um den Einbau von Solaranlagen attraktiver zu gestalten. Informationen zu diesen Programmen finden sich auf den Webseiten der jeweiligen Landesförderbanken.
Steuerliche Vergünstigungen: In einigen Bundesländern werden steuerliche Anreize für die Nutzung erneuerbarer Energien geboten. Dies kann zum Beispiel eine Reduzierung der Grundsteuer oder steuerliche Abschreibungen für die Anlagen beinhalten. Es lohnt sich, sich über die steuerlichen Regelungen im jeweiligen Bundesland zu informieren.
Die Einführung der Solarpflicht in Deutschland ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung. WEG-Verwalter sollten sich über die aktuellen Entwicklungen und Regelungen in den jeweiligen Bundesländern informieren. Dadurch können sie ihre Pflichten erfüllen und von Fördermaßnahmen profitieren.
Die Solarpflicht kann Immobilienverwalter helfen, die Nachhaltigkeit ihrer Immobilienportfolios zu steigern, die Betriebskosten langfristig zu senken und den Wert sowie die Attraktivität ihrer Objekte zu erhöhen. Darüber hinaus leistet sie einen wertvollen Beitrag zur Reduzierung der Umweltauswirkungen und trägt zur Energiewende bei.