Die Bundesregierung und die KfW Bank bieten zahlreiche Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung von Immobilien. Als WEG-Verwalter ist es hilfreich, die Optionen an Einmalzahlungen, günstigen Krediten und Steuervorteilen zu kennen – und auch, an welche Bedingungen die Förderung von baulichen Energiesparmaßnahmen geknüpft sind. Unser Leitfaden für WEG-Verwalter stellt die aktuellen Förderprogramme vor.
Viele Aufgaben zur energetischen Sanierung liegen in den Händen Verwaltung. Sie holt etwa eine Energieberatung, Architekten und Baufachleute ins Boot. Die Experten sind notwendig, um zu prüfen, wie umfangreich die Baumaßnahmen ausfallen sollten. Sie beurteilen, ob eine Einzelmaßnahme ausreicht oder eine größere Sanierung nötig ist. Anhand dessen lassen sich schon einige Förderprogramme ein- oder ausschließen.
Gefördert werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine ganze Liste energetisch wirksamer Baumaßnahmen, zum Beispiel:
Auch die energetische Komplettsanierung einer Immobilie ist förderfähig. Ebenso die Beratungsleistungen durch Fachleute.
Die Förderung des Heizungstausches übernimmt seit 2024 die KfW. In ihren Verantwortungsbereich fällt auch die Vergabe von zinsvergünstigten Krediten für eine energetische Sanierung. Alle anderen Förderprogramme, insbesondere die Förderung von Einzelmaßnahmen, laufen über das BAFA.
Grundsätzlich gilt für fast alle Förderprogramme: Noch bevor der Liefer- und Leistungsvertrag oder ein Kaufvertrag unterschrieben ist, müssen WEG-Verwalter die gewünschten Mittel beantragen. Ausgenommen sind die Planungs- und Beratungsleistungen von Fachbetrieben und Energieberatern, die im Vorfeld zur Klärung des Sanierungsumfanges beigetragen haben. Fällt die große Sanierung aus und bleibt es lediglich bei Einzelmaßnahmen, dürfen die Fördermittel bereits vor der Antragstellung beauftragt werden. Dann allerdings muss im Vertrag vermerkt sein, dass die Ausführung an eine Förderung geknüpft ist.
Wesentliche Neuerungen in der Förderung des Bundes für energetische Sanierungen hat die Bundesregierung zusammen mit dem “Heizungsgesetz” (Gebäudeenergiegesetz; GEG) beschlossen – und dazu die bestehende Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überarbeitet.
Auch wenn die genannten Zuschüsse miteinander kombinierbar sind, deckelt der Staat die Förderung auf maximal 70 Prozent. Die förderfähigen Gesamtkosten des Heizungstausches sind zudem auf 30.000 Euro begrenzt. Das beschränkt die theoretisch erreichbare Fördersumme auf 21.000 Euro – mit einer Ausnahme: für eine emissionsarme Biomasseheizung ist ein weiterer Zuschuss von 2.500 Euro drin.
Bereits vor der Novelle des Heizungsgesetzes hat der Staat die Energieeffizienz von Gebäuden gefördert. Dazu gehören im weitesten Sinne bauliche Maßnahmen wie die Dämmung von Wänden oder der Einbau von wärmedämmenden Fenstern, aber auch die Optimierung der Heizung.
Das BAFA übernimmt die Hälfte des Honorars von Energieeffizienz-Experten, maximal jedoch 5.000 Euro.
Der Staat sieht auch eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen vor. Die entstandenen Kosten müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Der Erklärung muss zusätzlich eine Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen beiliegen. Vorherige Anträge für eine steuerliche Förderung sind nicht notwendig. Hierbei gilt:
Seit 2024 steht Investoren mit einem Haushaltsbruttoeinkommen von 90.000 Euro ein zinsverbilligter Kredit für die verbleibenden Kosten für Heizungstausch und andere Energieeffizienzmaßnahmen bis maximal 120.000 Euro offen (nach Abzug der Zuschussförderung). Die Regelung sieht eine Zinsverbilligung von 2,5 Prozent vor. Antragsteller für den Ergänzungskredit müssen einen Zuwendungsbescheid oder eine Bewilligung für Zuschüsse zur Förderung der jeweiligen Einzelmaßnahmen vorlegen.
Während das BAFA Zuschüsse für einzelne Maßnahmen bereitstellt, vergibt die KfW zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen für energetische Komplettsanierungen. Die höchste Förderung wird bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus gewährt. Dann steht ein zinsvergünstigter Kredit von bis zu 150.000 Euro in Aussicht (über zehn Jahre bis zu 4 Prozent des Kreditbetrags bei 30 Jahren Laufzeit). Der Tilgungszuschuss von bis zu 37.500 Euro wird ausgeschüttet, wenn der Energiebedarf anschließend zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt die Laufzeit.
Bei Gebäuden, die als sogenanntes Worst Performing Building einen besonders schlechten Energiestandard aufweisen, kann der Tilgungszuschuss sogar bis zu 52.500 Euro betragen.
Hinweis: Die Fördermittel werden nur gewährt, wenn die Maßnahmen bestimmte technische Mindestvoraussetzungen erfüllen und von Fachleuten durchgeführt werden.
Zum 1. Januar 2024 hat die KfW die Zuständigkeit für die Vergabe von Zuschüssen für den Heizungstausch übernommen. Nach dem neuen Verfahren können Zuschüsse erst beantragt werden, nachdem Eigentümer mit einer Fachfirma einen Leistungs- oder Lieferungsvertrag abgeschlossen haben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung, und die KfW nimmt Anträge nur entgegen, solange Fördermittel verfügbar sind. Nach den alten Richtlinien gestellte Anträge können zurückgezogen werden - ein neuer Antrag ist ohne Sperrfrist möglich. Der Bewilligungszeitraum für Einzelmaßnahmen wird von 24 auf 36 Monate angehoben, kann jedoch nicht mehr verlängert werden.
Die energetische Sanierung in Wohnungseigentümergemeinschaften erfordert eine sorgfältige Abstimmung und Zusammenarbeit. Ein gut strukturierter Prozess, klare Kommunikation und die Nutzung verfügbarer Ressourcen können dazu beitragen, die Hürden zu überwinden und eine erfolgreiche Modernisierung der Immobilien zu ermöglichen.
Aufklärung über die Notwendigkeit: Informieren Sie die Eigentümer über die steigenden Energiekosten, öffentlich-rechtliche Verpflichtungen und die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Gemeinschaftliches Bewusstsein schaffen: Verdeutlichen Sie, dass die energetische Sanierung eine gemeinschaftliche Entscheidung ist, um die Immobilie langfristig zu modernisieren und die Energieeffizienz zu verbessern.
Eigentümeransprache: Ermutigen Sie die Eigentümergemeinschaft, die Initiative zu ergreifen oder kommunizieren Sie selbst, wenn es Anzeichen für Sanierungsbedarf gibt.
Einholung externen Fachwissens: Beauftragen Sie eine Energieberatung, Architekten oder Baufachleute, um den aktuellen Zustand der Immobilie zu bewerten und mögliche Sanierungsmaßnahmen zu identifizieren.
Juristische Beratung: Holen Sie rechtzeitig juristische Beratung ein, um sicherzustellen, dass Beschlüsse mit den erforderlichen Mehrheiten gefasst werden können.
Finanzielle Vorbereitung: Klären Sie die Finanzierungsmöglichkeiten, einschließlich der Nutzung der Erhaltungsrücklage, Sonderumlagen oder Kreditaufnahmen. Berücksichtigen Sie für Ihre individuelle Situation geeignete Fördermittel.
Präzise Tagesordnung: Vorbereitung ist entscheidend. Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Punkte präzise vorbereitet sind, um die Beschlussfassung zu beschleunigen.
Einfache Mehrheit und doppelt qualifizierte Mehrheit: Erklären Sie den Eigentümern die Unterschiede und Notwendigkeiten der Mehrheitsentscheidungen. Betonen Sie die Bedeutung einer doppelt qualifizierten Mehrheit für eine umfassende Finanzierungsförderung der energetischen Sanierungsvorhaben.