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Photovoltaik in Mietwohnungen

31.03.2025 Lesezeit:

Die Nutzung erneuerbarer Energien erfährt heutzutage stetig wachsende Bedeutung, da immer mehr Menschen nach umweltfreundlichen Energiequellen suchen. Photovoltaik ist dabei eine der wichtigsten Technologien, um Strom aus Sonnenenergie zu gewinnen. Eine solche Anlage kann nicht nur die Energiekosten senken, sondern auch den Wert der Immobilie steigern. Darüber hinaus kann das Modell des „Mieterstroms“ zusätzliche Einnahmen für Vermieter oder Eigentümergemeinschaften generieren. Wie sich die Technologie in Mietwohnungen integrieren lässt, zeigen wir in diesem Artikel.

Die Vorteile von Photovoltaik für Mietwohnungen

Die Installation von Photovoltaik für Mietwohnungen bietet zahlreiche Vorteile. Mieter profitieren insbesondere von Einsparungen bei den Stromkosten: Die Kombination aus vor Ort produziertem Strom und einer geringeren Menge an Strom aus dem öffentlichen Netz ist kostengünstiger als eine Vollversorgung durch einen externen Anbieter.

Für Eigentümer sind die Vorteile unter anderem:

  • Aufwertung des Gebäudes
  • Beitrag zum Klimaschutz
  • passive Einnahmen durch Stromabgabe an Mieter und Einspeisevergütung, sofern sich die Photovoltaikanlage in ihrem Besitz befindet

Wollen Eigentümer nicht selbst als Stromversorger auftreten, aber dennoch einen Beitrag zu klimafreundlichem Wohnen und einer Aufwertung der Mietsache beitragen, sollten sie erwägen, den Mieter den Betrieb einer eigenen Solaranlage, eines sogenannten Balkonkraftwerks zu erlauben. 

Rechtliche Vorgaben bei Photovoltaikanlagen für Mietwohnungen

Mieter, die eine Photovoltaikanlage installieren möchten, sollten sich zunächst über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Hierbei sind insbesondere das Mietrecht und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) relevant. Das EEG regelt unter anderem die Vergütung für den ins Netz eingespeisten Strom.

Inzwischen ist es nicht mehr notwendig, dass Mieter die Mini-Solaranlage bei ihrem Netzbetreiber anmelden. Es ist zwar weiterhin nötig eine Erlaubnis von der Vermietung einzuholen, allerdings kann sie das Balkonkraftwerk nicht mehr ohne triftigen Grund verbieten. Denkmalschutz kann beispielsweise ein Grund sein, sofern die Fassade durch die Stecker-Solaranlage beschädigt oder stark verändert würde. Eine Genehmigung bei der Bundesnetzagentur ist nicht erforderlich. 

Diese Möglichkeiten gibt es für Photovoltaik für Mietwohnungen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Photovoltaikanlagen für Mietwohnungen zu nutzen:

 

Stecker-Solargeräte

Mieter können eine eigene Photovoltaikanlage kaufen und installieren. Hier kommen vor allem Stecker-Solargeräte für den Balkon in Frage. Diese produzieren Strom für den Eigenbedarf, sind aber nicht für die Netzeinspeisung gedacht. Eine solche Anlage kann beispielsweise den Kühlschrank mit ausreichend Strom versorgen – bei kräftiger Sonneneinstrahlung auch zusätzlich andere Haushaltsgeräte. In diesem Fall müssen die Mieter die Kosten für den Kauf, die Installation und den Betrieb der Anlage tragen. 

Für Miet- und Eigentumswohnungen gilt: Wenn das Solarmodul an der Balkonbrüstung oder der Hauswand angebracht wird, müssen die Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft zustimmen. Für eine erfolgreiche Einigung einer Eigentümergemeinschaft ist seit der Novellierung des Wohneigentumsgesetzes 2020 keine Einstimmigkeit mehr nötig: Es reicht die Erlaubnis der absoluten Mehrheit.

Gemeinschaftsanlage

Mieter können sich auch zusammenschließen und eine Gemeinschaftsanlage auf dem Dach oder auf dem Gelände des Mietobjekts installieren. In diesem Fall teilen sich die Mietenden die Kosten und den Ertrag der Anlage. 

Dieses Vorhaben lohnt sich nur, wenn Mieter wissen, dass sie langfristig in der Wohnung leben werden. Schließlich rentiert sich die Anschaffung einer Solaranlage erst nach rund zehn Jahren. Es ist wichtig, dass die Vermietung zustimmt und die Einzelheiten der gemeinsamen Nutzung sowie zukünftige Ereignisse, zum Beispiel der Auszug einer Partei, in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden. 

Mieterstrommodell

Das Mieterstrommodell basiert auf der Idee, dass Solaranlagen auf dem Dach des Gebäudes installiert werden und den erzeugten Strom direkt an die Mieter im Haus liefern. Dabei wird die Photovoltaikanlage nicht von den Bewohnern, sondern von einem Dritten, wie zum Beispiel der Vermietung oder einem Energieversorger, installiert und betrieben. Der erzeugte Strom wird direkt an die Mieter verkauft oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Für Mieter ist der Preis meist günstiger als der reguläre Stromtarif, da die Kosten für die Erzeugung und Verteilung des Stroms reduziert werden. 

Icon: In einem Kreis in der Farbe lime Grün befindet sich eine Glühbirne umrandet mit fünf senkrechten Strichen, die das Licht darstellen.

Gut zu wissen: Seit 2023 sind Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher mit einem Umsatzsteuersatz von 0 Prozent versehen. Diese 0 Prozent gelten auch für Stecker-Solargeräte. Die aufwendige Bürokratie, die mit dem Betrieb einer privaten Photovoltaikanlage verbunden war, reduziert sich damit erheblich. Zuvor mussten Betreiber entscheiden, ob sie sich als Kleinunternehmer mit oder ohne freiwillige Umsatzsteuerpflicht beim Finanzamt melden. Mit dem auf 0 reduzierten Umsatzsteuersatz müssen private Besitzer einer Solaranlage nicht mehr den Umweg als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerpflicht oder als freiwillig Umsatzsteuerpflichtige gehen. Auf sie trifft nun sofort die Kleinunternehmerregelung zu.

Die Zukunft der Solarenergie in Mietwohnungen: Was WEG-Verwalter wissen sollten

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Installation von Photovoltaikanlagen in Mietwohnungen durchaus möglich ist. In Zukunft ist zu erwarten, dass die Nachfrage nach umweltfreundlichen Energiequellen weiter steigen und somit auch die Installation von Photovoltaikanlagen in Mietwohnungen zunehmen wird. 

Zudem sind Fortschritte in der Technologie zu erwarten, die die Installation und Nutzung von Solarenergie noch einfacher und effektiver machen. Vermieter und Verwalter sollten daher stets auf dem neuesten Stand bleiben und sich über aktuelle Entwicklungen informieren.

 

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Autor

Anna-Lena Sonnhalter

Senior Specialist SEO

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