Die Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) im Dezember 2021 brachte Veränderungen im Bereich der Verbrauchsmessung und -abrechnung von Heizkosten mit sich. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die automatische Fernablesung via Funk und Smart Meter Gateway: Der Einbau von Funkzählern wird Pflicht. Die zeitgemäße Datenübermittlung soll den Klimaschutz und die Digitalisierung voranbringen.
Die neue Heizkostenverordnung überträgt die Vorgaben aus der aktualisierten EU-Richtlinie zur Energieeffizienz in deutsches Recht. Das Regelwerk soll vor diesem Hintergrund nicht nur für einen nachhaltigeren Umgang mit Energie sorgen, sondern auch den Zugang zu weiteren Informationen über Verbrauch und Kosten für die Nutzer vereinfachen.
Seitdem die Verordnung verabschiedet ist, müssen alle neu installierten Messgeräte fernablesbar sein. Meist wird die Messtechnik mit einer zentralen Einheit im Gebäude verknüpft, so dass die Werte automatisch verschlüsselt an die Server des Messdienstleisters gesendet werden. Daraus erstellen die Dienstleister dann die Heizkostenabrechnung und die monatliche Verbrauchsinformation. Der Vorteil: Grundsätzlich muss niemand mehr zum Ablesen die Wohnung oder das Haus der Mieter betreten und es besteht die Möglichkeit, den eigenen Energieverbrauch jederzeit im Blick zu haben.
Das Smart Meter Gateway ist eine Kommunikationseinheit, die Informationen der verbundenen smarten Messinstrumente sammelt und per Funk weitergibt. Die installierten Funkzähler senden die Verbrauchsdaten an das Gateway, welches diese Daten wiederum an den jeweiligen Messdienstleister sendet. Smart Meter Gateways werden in verschiedenen Bereichen des Gebäudesektors eingesetzt. Neben der Datenverarbeitung in Bezug auf Wärme übertragen sie auch Informationen zum Strom- oder Wasserverbrauch. Ein derartiges, sogenanntes intelligentes Messsystem erleichtert die Daten- und Informationsbeschaffung über den Verbrauch einer Wohnung oder eines Hauses und macht beispielsweise Zwischenablesungen bei Mieterwechsel entbehrlich, da eine stichtagsgenaue Verbrauchsmessung über das Messsystem möglich ist.
Zudem erkennt das Smart Meter Gateways auch Spannungsausfälle und Auslastungen. So kann Energie effizienter genutzt, eingespeist und gespeichert werden.
Gemäß HKVO werden fernablesbare Zähler schrittweise zur Pflicht. Bis spätestens Ende 2026 müssen alle Geräte fernablesbar und interoperabel sein. Interoperabilität bedeutet, dass neu eingebaute Funkzähler mit den Systemen anderer Hersteller kompatibel sind, um einen problemlosen Datenaustausch zu ermöglichen.
Neu installierte Geräte müssen außerdem an ein Smart Meter Gateway anbindbar sein. Für bereits eingesetzte fernablesbare Messgeräte gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2031.
Wer den eigenen Verbrauch kennt, kann Energie gezielter und damit sparsamer einsetzen. Einen Einblick in den eigenen Verbrauch hat bislang jedoch nur die jährliche Heizkostenabrechnung gegeben. Um nicht nur einmal im Jahr Änderungen am Nutzungsverhalten sichtbar zu machen, gibt es die monatliche Verbrauchsinformation. Sie liefert Mietern jeden Monat einen Überblick, wie viel Heizungsenergie und Warmwasser sie verbraucht haben. Inzwischen gehört es zu den Pflichten von Eigentümern und Verwaltern, ihre Mieter einmal im Monat entsprechend zu informieren.
Neben dem aktuellen Verbrauch, dem Vergleich zum Vormonat und dem Vergleich zum Vorjahresmonat, muss auch der Verbrauch von Durchschnittsnutzer ersichtlich sein. Bis dato war in der Jahresabrechnung die Entwicklung des eigenen Verbrauchs nicht so detailliert nachvollziehbar. Zusätzlich besteht die Pflicht, Mietern einmal jährlich im Rahmen der Heizkostenabrechnung über die erhobenen Steuern, den Brennstoffmix und die Emissionen zu informieren. Mit diesen Regelungen sollen Verbraucher zu einem bewussteren Umgang mit Energie angeregt werden.
Die novellierte Heizkostenverordnung (2021) verpflichtet zur Installation von Funkzählern, um die Verbrauchsablesung zu vereinfachen. Ziel ist die Förderung des Klimaschutzes und der Digitalisierung.
Funkzähler sollen den Verbrauch für Mieter transparenter machen und zum Energiesparen anregen. Unter anderem dadurch, dass Vermieter ihren Mietern monatlich Verbrauchsinformationen zur Verfügung stellen, anhand derer sie ihren Energieverbrauch erkennen und anpassen können. Die Umstellung auf Funkzähler erfolgt schrittweise bis Ende 2026. Die erhobenen Daten können viele Messdienstleister digital empfangen, um eine papierlose Kommunikation zu fördern.