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Neuerungen am Gebäudeenergiegesetz 2024 – was Vermieter und Verwalter nun wissen müssen

07.01.2025 Lesezeit:

Seit dem 1. Januar 2024 gelten die Neuerungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Verwalter und Eigentümer von Immobilien stehen einige Änderungen bevor, die mit vielen Fragen verbunden sein können. Das betrifft zum Beispiel Umfang und Zeitraum, in dem Öl- und Gasheizungen ausgetauscht oder umgerüstet werden müssen. 

Kurz & knapp: Das Gebäudeenergiegesetz

Umgangssprachlich ist das Gebäudeenergiegesetz (kurz: GEG) auch als „Heizungsgesetz“ bekannt. Denn sein Zweck ist, klimafreundlicheres Heizen und ressourcenschonendes Wohnen voranzutreiben. Deshalb sollen seit Anfang 2024 unter anderem Heizungen in Neubauten und in Neubaugebieten bis zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die ursprüngliche Version trat 2020 in Kraft. Seit dem 1. Januar 2024 gilt eine Novellierung des GEG.

 

Was soll das Gebäudeenergiegesetz bewirken?

➔ Klimaschutz, die Schonung fossiler Ressourcen und eine größere Unabhängigkeit von Energieimporten – das sind die Ziele des GEG. Damit dies gelingt, wird angestrebt, den Gebäudebestand in Deutschland bis 2050 nahezu klimaneutral umzugestalten.

Wie soll das funktionieren?

➔ Durch einen möglichst sparsamen Einsatz von Energie in Gebäuden und einer zunehmenden Nutzung von erneuerbaren Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb.

Und ab wann?

Seit dem 1. Januar 2024 müssen neue Heizsysteme für Neubauten in Neubaugebieten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Bestandsbauten gelten andere Regelungen.

Muss ich als Eigentümer bestehende Öl- oder Gasheizungen zum 1. Januar 2024 austauschen?

Nein, zumindest nicht unmittelbar:

➔ Bestehende Heizungen können weiterhin genutzt und, wenn nötig, repariert werden.

➔ In Bestandsgebäuden gilt eine Übergangsfrist, um die vorhandenen Optionen zu prüfen. Spätestens ab 2028 dürfen im Regelfall keine Heizsysteme mehr eingebaut werden, die nicht mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden.

 

Betroffen sind also vorerst insbesondere:

➔ Neubauten in Neubaugebieten.

Nachhaltig heizen – aber wie?

Wärmepumpe, Pelletheizung oder Solarheizung - welche klimafreundliche Heizungsart sich für Ihre Immobilie eignet, lässt sich nicht pauschal beantworten. Ausschlaggebende Faktoren sind hierbei insbesondere der Standort und die Gebäudebeschaffenheit. 

In diese nachhaltigen Heizungsarten lohnt es sich zu investieren: 

Wärmepumpe

Die Wärmepumpe wandelt Umweltwärme aus Luft, Grundwasser, Abwasser oder Erdreich in Wärme für Heizung und Warmwasser um. 
Lohnt sich für: Ein- oder Mehrfamilienhäuser – hierbei bedarf es jedoch einer Prüfung, ob der Einbau effizient und umsetzbar ist. 
Vorteile: niedrige Betriebskosten, umweltfreundliche Energiequellen nutzbar
Nachteile: aufwendig im Einbau, insbesondere bei Bestandsbauten, zudem hohe Anschaffungskosten je nach Art der Wärmequelle

 

Hybrid-Heizung

Eine Kombination aus Wärmepumpe und Spitzenlastkessel (fossile Öl-/ Gasheizung oder Biomasseheizung).
Nachteile: Voraussetzung ist, dass die Wärmepumpe bestimmte Leistungsanteile erbringt, um die erforderlichen 65 Prozent an erneuerbaren Energien beim Heizen zu erreichen.

 

Biomasseheizung

Beheizt wird die Biomasseheizung mit Pellets, Holz oder Holzhackschnitzeln.
Lohnt sich für: Bestandsgebäude, die schwer zu sanieren oder denkmalgeschützt sind.
Nachteile: Steigende Kostenfaktoren, da die Preise für nachhaltig produzierte Biomasse langfristig ansteigen. Zudem wird ausreichend Platz für Heizsystem und Pellet-Lager benötigt.

 

Stromdirektheizung  

Lohnt sich für: sehr gut gedämmte Gebäude
Vorteile: Bereits jetzt besteht der Netzstrom bis zu 50 Prozent aus erneuerbaren Energien. Bis 2035 soll er komplett darüber abgedeckt sein.
Nachteile: Sobald die Stromzufuhr abgestellt wird, kühlen die Heizgeräte schnell aus – eine Stromdirektheizung ist daher verbrauchsintensiver als andere Heizarten.

 

Solarthermie-Heizung

Auf dem Hausdach befestigte Kollektoren wandeln Sonnenenergie in Wärme um.
Voraussetzung: direkte Sonnenbestrahlung des Dachs
Vorteile: langlebig und wartungsarm
Nachteile: Überschüssige Wärme kann aktuell nicht in ein öffentliches Wärmenetz eingespeist und nicht gespeichert werden. Daher ist im Winter möglicherweise eine zusätzliche Wärmequelle nötig.

 

Solarthermie-Hybrid-Heizung

In Kombination mit einer Heizungsanlage mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen kann eine Solarthermie-Hybrid-Heizung durchaus eine Option sein.
Vorteile: Es sind weniger fossile Brennstoffe erforderlich.
Nachteile: Voraussetzung ist die kostenintensive Anschaffung von Kollektoren.

 

Wärmenetze

Versorgung über ein Rohrsystem mit Wärme aus zentralen Kraftwerken oder Heizungsanlagen.
Lohnt sich für: Grundstücke, die an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden können. Das GEG sieht vor, dass große Städte bis Mitte 2026 und kleine Städte bis Mitte 2028 Pläne für Wärmenetze entwickeln und über eine etwaige Umsetzung informieren müssen.
Vorteile: Aufgrund der Versorgung durch Rohrsysteme wird keine eigene Heizungsanlage benötigt. Dank saisonaler Wärmespeicherung ist die Versorgungslage gesichert.
Nachteile: Nicht in dünn besiedelten Gebieten möglich.

 

Eine neue Gasheizung? 

Sogar das ist in der Übergangsphase bis 2026 / 2028 denkbar – sofern es sich um eine sogenannte H2-Ready-Gasheizung handelt, die auf eine Versorgung mit 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist.

Vorteile: Kann für Altbauten, die aufgrund schlechter Dämmung nur unwirtschaftlich mit Wärmepumpe oder Biomasse geheizt werden können, sinnvoll sein.
Nachteile: Der Markt für H2-Ready-Heizungen ist aktuell klein. Außerdem ist Wasserstoff häufig nicht klimaneutral produziert, für Heizzwecke begrenzt verfügbar und teuer. Der Verbraucherschutz rät davon ab, eine H2-Ready-Gasheizung zu installieren, bevor es mehr Erkenntnisse über diese Heizungsart gibt.

 

Icon: In einem Kreis in der Farbe lime Grün befindet sich ein i.

Ausnahmen bestätigen die Regel 

Eigentümer oder Bauverantwortliche können eine Befreiung von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes beantragen. Die Voraussetzungen hierfür sind gegeben, wenn: 

  • der Einbau eines neuen Heizsystems unwirtschaftlich wäre oder aufgrund von besonderen persönlichen, baulichen oder sonstigen Umständen eine unbillige Härte darstellen würde.
  • aufgrund eines hohen Alters der Eigentümer:innen Finanzierungsschwierigkeiten oder eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. 

Mieterschutz beugt Konflikten vor

Eigentümer dürfen bis zu zehn Prozent der Kosten für die Modernisierung oder Erneuerung der Heizungsanlage umlegen. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass die potenzielle Erhöhung der Kaltmiete auf 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat gedeckelt ist. Dies kann das Konfliktpotential einer Mieterhöhung minimieren, da sich Mieter durch die Deckelung geschützt fühlen und durch den Einsatz von erneuerbaren Energien im besten Fall von sinkenden Heizkosten profitieren können.

Förderungsmöglichkeiten

Bis zu 70% Förderung in Form von Zuschüssen, Krediten oder steuerlicher Förderungen sind gemäß des Gebäudeenergiegesetzes seit Januar 2024 möglich. 

Wichtig ist hierbei jedoch, dass seit Januar 2024 ein verändertes Antragsverfahren gilt. Außerdem sind aktuell in einigen Bereichen noch keine gesicherten Zusagen zu neu beantragten Förderungen möglich. Bereits erteilte Zusagen können jedoch weiterverfolgt werden. Es lohnt sich in jedem Fall, die Möglichkeiten beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu prüfen.

Diese Förderungen können beantragt werden:

  • Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten
  • Einen einkommensabhängigen Bonus in Höhe von 30 Prozent erhalten Haushalte im selbstgenutzten Wohneigentum mit einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von unter 40.000 Euro.
  • Der Klima-Geschwindigkeitsbonus ist für den Austausch bestehender Heizungen mit fossilen Brennstoffen vorgesehen. Bis 2028 sind hier 20 Prozent Bezuschussung möglich, ab 2029 reduziert sich der Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte.

 

Finanzierungsmöglichkeiten

Bei der KfW Bank gibt es den Ergänzungskredit für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen bis zu einem Jahreshaushaltseinkommen von 90.000 Euro zinsverbilligt.

Fazit: Die Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz 2024 ebnen den Weg ins klimafreundliche Wohnen.

Der Gebäudesektor soll bis 2050 klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, gilt seit Januar 2024 die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Es sieht unter anderem vor, dass Heizungssysteme in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Öl- oder Gasheizungen müssen nicht sofort ersetzt, sondern können repariert werden, sofern möglich. Spätestens ab dem 1. Januar 2045 sind jedoch keine fossilen Heizsysteme mehr erlaubt.

Um Eigentümer:innen das Umsatteln auf nachhaltige Heizungsoptionen zu erleichtern, sind vielfältige Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten vorgesehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kann hier weiterhelfen. 

Das GEG und seine Ziele, Vorgaben und Verpflichtungen sind ein großes und wichtiges Thema, insbesondere für Eigentümer:innen und Verwalter:innen. Daher kann es sich lohnen, eine Veranstaltung mit Expert:innen zu besuchen, bei der detailliertere Fragen besprochen und geklärt werden können. Regelmäßig werden Webinare und Seminare zum GEG und weiteren wichtigen Themen rund um Vermietung und Verwaltung angeboten.

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Autor

Ariane Wilke

Specialist Content

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