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Silvesterfeuerwerk – wenn Vermieter und Mieter übers Böllern streiten

25.12.2025 Lesezeit:
Wenn in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar das neue Jahr beginnt, wird vielerorts mit Raketen und Böllern gefeiert. Für die einen gehört das private Feuerwerk einfach dazu, andere wünschen sich aus Gründen des Umwelt-, Tier- und Gesundheitsschutzes längst ein Verbot. Unabhängig von der persönlichen Haltung gilt: Wer Feuerwerk zündet, bewegt sich rechtlich nicht im luftleeren Raum. Unsachgemäßer Gebrauch, illegale Pyrotechnik oder Verstöße gegen Zeit- und Sicherheitsregeln können schnell zu Sachschäden, Verletzungen – und zu Streit zwischen Mietern, Nachbarn und Vermietern führen. Wer gut informiert ist und Rücksicht nimmt, reduziert Konflikte und startet entspannter ins neue Jahr.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer unsachgemäß böllert, illegale Pyrotechnik nutzt oder Sicherheitsregeln missachtet, riskiert Verletzungen, Sachschäden und Streit im Haus.
  • Ob Balkon, Hof oder Straße: Mietrechtlich zählt vor allem, dass niemand gefährdet und kein Eigentum beschädigt wird.
  • Wer nicht zugelassenes Feuerwerk nutzt oder falsch zündet, haftet für Personen- und Sachschäden. 
  • Vermieter können vorbeugen: Hausordnung, klare Kommunikation und Hinweise zu Regeln reduzieren Ärger. 
  • Privates Silvesterfeuerwerk belastet Umwelt, Tiere und Menschen – deshalb gewinnen Alternativen wie zentrale Feuerwerke, Licht- oder Drohnenshows an Bedeutung.

Wenn das private Silvesterfeuerwerk zum Konflikt wird

Rein rechtlich gilt auch in der Silvesternacht die Nachtruhe ab 22 Uhr. In der Praxis wird der Lärm rund um Mitternacht jedoch als sozial üblich akzeptiert. Trotzdem heißt das nicht, dass alles erlaubt ist. Rücksicht bleibt auch an Silvester das zentrale Stichwort. Schon kleine Maßnahmen können Spannungen entschärfen: Musik etwas leiser drehen, Fenster schließen, auf dröhnende Bässe verzichten oder Gäste bitten, in Wohnungen mit Parkett die Schuhe auszuziehen. Solche Gesten sind nicht verpflichtend – wirken aber oft deeskalierend.

Typische Lärmbelästigungen in der Silvesternacht müssen Mieter grundsätzlich hinnehmen. Eine Haftung für „normale“ Risiken besteht in der Regel nicht, wenn zugelassenes Feuerwerk ordnungsgemäß gezündet wird und sich umstehende Personen auf die Situation einstellen können. Dennoch ist beim Abbrennen von Feuerwerk vor allem die Sicherheit entscheidend. Verletzungen von Mensch und Tier oder Schäden an Gebäuden und Sachgegenständen müssen ausgeschlossen werden. Das schreibt nicht nur der gesunde Menschenverstand vor, sondern ist auch im Sprengstoffgesetz verankert. Rein mietrechtlich spielt es allerdings keine Rolle, ob Raketen vom Balkon, aus dem Hof oder von der Straße gestartet werden – ausschlaggebend ist allein die Sicherheit. 

Nach der Feierei gilt: Entsteht durch das private Silvesterfeuerwerk grober Schmutz auf dem Grundstück, etwa im Hausflur oder Innenhof, müssen die Verursacher diesen wieder beseitigen. 

Diese Regeln gelten in Mietwohnungen bei Raketen, Böllern & Co. 

Kommt es durch Feuerwerk zu Regelverstößen oder Schäden, kann der Vermieter dem Mieter jedoch nicht einfach so kündigen. In der Regel steht zunächst eine Abmahnung im Raum – etwa, wenn durch Unachtsamkeit fremdes Eigentum beschädigt wird. Anders sieht es aus, wenn vorsätzlich gehandelt oder erheblicher Schaden verursacht wird, etwa durch das gezielte Zünden in Richtung von Gebäuden.

Wer nicht zugelassenes Feuerwerk verwendet oder zugelassene Pyrotechnik entgegen der Gebrauchsanweisung abbrennt, haftet für alle daraus entstehenden Personen- und Sachschäden. Das gilt insbesondere bei Bränden, Verbrennungen oder Explosionsverletzungen. Ist bei einem Brand nicht eindeutig feststellbar, von wem der Feuerwerkskörper stammt, können unter Umständen alle Beteiligten in Haftung genommen werden, die als Verursacher infrage kommen.

Privates Silvesterfeuerwerk – das sagt das Gesetz

Feuerwerkskörper unterliegen in Deutschland dem Sprengstoffrecht. Es regelt Herstellung, Zulassung, Verkauf und Verwendung pyrotechnischer Gegenstände mit dem Ziel, Gefahren für Mensch und Umwelt zu minimieren. Zugelassene Feuerwerkskörper müssen bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sein.

Feuerwerk der Kategorie F2 darf nur in einem engen Zeitraum rund um den Jahreswechsel gezündet werden, der Verkauf ist auf die letzten Tage des Jahres beschränkt. Außerhalb dieses Zeitfensters ist eine behördliche Genehmigung erforderlich, etwa für besondere Anlässe.

Auch während der Silvesternacht gelten Sperrzonen, zum Beispiel in der Nähe sensibler Einrichtungen oder besonders brandgefährdeter Gebäude. Kommunen können zusätzliche Verbote für bestimmte Stadtbereiche erlassen. Der Kauf ist an Altersgrenzen gebunden, und nicht zugelassenes oder illegal importiertes Feuerwerk ist in Deutschland verboten.

Kategorien zugelassener Feuerwerkskörper zu Silvester

Kategorie F1: Sehr geringe Gefährdung, z. B. Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk. Verkauf und Nutzung ganzjährig ab 12 Jahren erlaubt.

Kategorie F2: Klassisches Silvesterfeuerwerk wie Raketen, Batterien und Knallkörper. Nutzung nur zum Jahreswechsel, Verkauf an Erwachsene.

Kategorie F3 und F4: Ausschließlich für professionelle Anwender mit behördlicher Erlaubnis.

Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert rechtliche Konsequenzen

Verstöße gegen das Sprengstoffrecht können Bußgelder, die Beschlagnahme von Feuerwerkskörpern und in schweren Fällen Strafverfahren nach sich ziehen. Besonders bei illegaler Pyrotechnik oder bei Schäden an Menschen und Eigentum drohen empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafen. 

Denn in Deutschland müssen Feuerwerkskörper von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren Stelle zugelassen und mit dem amtlichen Zulassungszeichen gekennzeichnet sein. Sie müssen das CE-Zeichen tragen, das die Einhaltung der Sicherheitsstandards der Europäischen Union bestätigt, sowie eine Registrierungsnummer. Der Verkauf oder Besitz nicht zugelassener Feuerwerkskörper ist strafbar. Es drohen Geldstrafen bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.

Beispiel: Bußgeldkatalog „Feuerwerk und Sprengstoff“ Nordrhein-Westfalen

  • Feuerwerk ohne Anzeige oder ohne rechtzeitige Anzeige abgebrannt: 250 - 2.600 €
  • Feuerwerkskörper an bewohnten oder von Personen besuchten Orten ohne Anzeige oder ohne rechtzeitige Anzeige abgebrannt: 25 - 250 €
  • festgesetzte Zeiten beim Abbrennen eines Feuerwerkes überschritten: 50 - 510 €

Silvesterfeuerwerk in der Mietwohnung: so können Vermieter vorbeugen

Vermieter und Hausverwaltungen können Konflikte rund um Silvester nicht vollständig verhindern, aber deutlich entschärfen. Klare Regelungen in der Hausordnung, Hinweise zu Verbotszonen und Sicherheitsregeln sowie eine sachliche, rechtzeitige Kommunikation schaffen Orientierung für Mieter und Bewohner. Auch Aufklärung über Haftungsrisiken und Rücksichtspflichten wirkt oft präventiv – ohne den erhobenen Zeigefinger.

Icon: In einem Kreis in der Farbe lime Grün befindet sich eine Glühbirne umrandet mit fünf senkrechten Strichen, die das Licht darstellen.

10 Tipps für ein sicheres Silvesterfeuerwerk

  1. Silvesterfeuerwerkskörper nur im regulären Einzelhandel oder zertifizierten Onlinehandel kaufen.
  2. Erst die Gebrauchsanweisung lesen, dann böllern. Im alkoholisierten Zustand sollte nicht mit Feuerwerkskörpern hantiert werden. 
  3. Nur Feuerwerkskörper verwenden, die (optisch) keine Mängel haben.
  4. Feuerwerkskörper niemals in der Tasche oder direkt am Körper aufbewahren. Sie könnten sich plötzlich entzünden.
  5. Feuerwerkskörper ausschließlich im Freien zünden und nicht in unmittelbarer Nähe von 
    • Menschen & Tieren,
    • Sträuchern & Bäumen,
    • Sachgegenständen,
    • Gebäuden
    • oder brennbarem Material (gilt auch für Tischfeuerwerk u.ä.). 
  6. Verbotszonen einhalten, z. B. in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen.
  7. Raketen nur in einer stabilen Vorrichtung und auf ebener Fläche zünden. 
  8. Für den Notfall immer Löschmittel wie einen Eimer Wasser bereithalten. 
  9. Knallkörper sind unberechenbar: Wer nicht selbst böllert, sollte einen Sicherheitsabstand einhalten.
  10. Zündet 

Rauchwarnmelder können Leben retten

Kommt es in der Silvesternacht trotz aller Vorsicht zu einem Wohnungsbrand, können Rauchwarnmelder im Zweifel Leben retten. Natürlich nur dann, wenn sie einwandfrei funktionieren. Ihre regelmäßige Kontrolle und Wartung sind daher Pflicht. Funkrauchwarnmelder bieten Vermietern und Verwaltern eine komfortable Möglichkeit, dieser Pflicht ohne großen Aufwand nachzukommen und höchste Sicherheitsstandards einzuhalten.

Privates Silvesterfeuerwerk: Tradition vs. gesellschaftliche Verantwortung

Für viele ist das private Feuerwerk eine geliebte Tradition zum Jahreswechsel. Fakt ist aber auch: Feuerwerke belasten Umwelt, Tiere und Menschen erheblich. In kurzer Zeit werden große Mengen Feinstaub freigesetzt, Müllberge entstehen und Tiere reagieren mit Stress, Panik und Flucht. Auch für viele Menschen bedeutet die Knallerei Angst statt Freude. Einsatzkräfte, Notaufnahmen und Stadtreinigung arbeiten rund um den Jahreswechsel regelmäßig am Limit. Entsprechend wächst die öffentliche Debatte über Einschränkungen oder Alternativen.

Zentrale, professionell organisierte Feuerwerke, Licht- oder Drohnenshows und gemeinschaftliche Lichtevents zeigen, dass beeindruckende Jahreswechsel auch ohne private Knallerei möglich sind. Einige Städte setzen bereits auf reduzierte oder ganz pyrotechnikfreie Konzepte, die Gemeinschaftserlebnis und Rücksicht verbinden und echte Alternativen zum privaten Silvesterfeuerwerk bieten.

Übrigens: Wer sich in der Silvesternacht am Feuerwerk beteiligt, ist verpflichtet, Straßen und Gehwege von Böllern, Raketen & Co. zu säubern – natürlich erst, wenn diese ausgekühlt sind. Dann können sie problemlos im Hausmüll entsorgt werden. 

Fazit: mit Rücksicht ins neue Jahr

Ob laut oder leise, mit Raketen oder ohne: Silvester bleibt eine Frage der persönlichen Entscheidung. Entscheidend ist, dass Rechte, Pflichten und gegenseitige Rücksicht beachtet werden. Wer informiert handelt und das Miteinander im Blick behält, sorgt dafür, dass der Jahreswechsel für Mieter, Vermieter und Nachbarschaft möglichst konfliktfrei und sicher verläuft.

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Autor

Anna-Lena Sonnhalter

Senior Specialist SEO

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