ista Legionellenprüfung: für beste Trinkwasserhygiene.
Laut geltender Trinkwasserverordnung sind Sie als Vermieter verpflichtet, das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen. Sichern Sie sich daher rechtlich ab: Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit unseren Fachpartnern eine zuverlässige Legionellenprüfung.
Ihre Vorteile im Überblick:
Einfache Koordination und zeitgerechte Terminierung
Direkte Ansprechpartner für Sie
Rechtssichere Übernahme der Informationspflichten gegenüber dem Gesundheitsamt
Modulares Leistungsangebot, das Sie individuell anpassen können
Rundum abgesichert mit unserer professionellen Legionellenprüfung.
Die komplexen Vorschriften der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) einzuhalten, ist für Vermieter oft mit aufwendiger Kommunikation zu Handwerkern, Dienstleistern und Behörden wie dem Gesundheitsamt verbunden. Und sollte die Legionellenuntersuchung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, tragen Sie das Haftungsrisiko.
Verlassen Sie sich auf unsere Expertise: Nehmen Sie fachkundige Hilfe bei der Trinkwasseranalyse in Anspruch, mit der Sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
In vier Schritten zur Beauftragung
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Sie rufen unser Online-Formular auf und beantworten initiale Fragen.
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Sie erhalten direkt Ihr unverbindliches Angebot.
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Sie tragen Ihre persönlichen Daten & Informationen zur Immobilie ein.
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Sie überprüfen Ihre Angaben und beauftragen unsere Trinkwasseranalyse.
Legionellenuntersuchung für Ihre Liegenschaft beauftragen
Um Ihre Immobilie professionell auf Legionellen im Trinkwasser prüfen zu lassen, füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Auf Basis dieser Daten können wir die Probenahme und Legionellenuntersuchung für Sie planen und durchführen lassen.
Eine Legionellenprüfung ist Pflicht.
Folgende Punkte müssen dabei auf Ihre Immobilie zutreffen:
- mehr als zwei Wohn-/Nutzeinheiten
- mindestens eine Wohn-/Nutzeinheit ist vermietet
- Duschen oder andere Einrichtungen, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt, sind vorhanden
- zentrale Trinkwassererwärmung
- mehr als 400 Liter Speichervolumen oder mehr als 3 Liter Wasser in der Rohrleitung, zwischen Trinkwassererwärmung und der am weitesten entfernten Entnahmestelle
So funktioniert die ista Legionellenprüfung.
Das übernehmen wir:
- Probenahme durch zertifiziertes Fachpersonal unseres akkreditierten ista-Partnerlabors (DIN EN ISO 19458).
- Trinkwasseranalyse durch unser akkreditiertes ista-Partnerlabor (DIN EN ISO 17025).
- Meldung des Untersuchungsergebnisses bei positivem Befund durch unser akkreditiertes ista-Partnerlabor.
- Bei positivem Befund beraten wir Sie zur nötigen Vorgehensweise und Sanierungsmaßnahmen.
- Erstellung von Prüfberichtskopien für Ihre Mieter.
- Archivierung der Unterlagen für 10 Jahre.
Damit eine Legionellenprüfung durchgeführt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Entsprechende Probenahmestellen wurden festlegt.
- Die Trinkwasseranlage ist mit Probenahmeventilen ausgestattet.
Gerne stehen wir Ihnen hier beratend zur Seite oder setzen die Maßnahmen für Sie um!
Legionellenuntersuchung für Ihre Liegenschaft beauftragen
Um Ihre Immobilie professionell auf Legionellen im Trinkwasser prüfen zu lassen, füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Auf Basis dieser Daten können wir die Probenahme und Legionellenuntersuchung für Sie planen und durchführen lassen.
Dies geschieht bei einer "positiven" Probe.
Der Grenzwert für Legionellenkonzentration im Wasser– der sogenannte technische Maßnahmenwert – liegt bei 100 koloniebildenden Einheiten, kurz KBE, je 100 Milliliter Wasser. Wird dieser Wert überschritten gilt die Probe als positiv und es besteht unbedingter Handlungsbedarf. Vermieter und Eigentümer sind verpflichtet unverzüglich weitere Schritte zum Schutz der Nutzer der Trinkwasserinstallation und zur Reduktion der schädlichen Bakterien einzuleiten. Das bedeutet, die Mieter müssen sofort über den Befund in Kenntnis gesetzt werden und auch das zuständige Gesundheitsamt ist innerhalb von maximal 14 Tagen zu informieren.
Die konkreten Maßnahmen zum Abtöten der Legionellen richten sich nach dem Ausmaß des Legionellenbefalls. Bei hoher Legionellenkontamination ist eine thermische Desinfektion in der Regel der erste Schritt. Zur Bekämpfung der Legionellen wird das gesamte Trinkwassersystem für mindestens drei Minuten auf 70°C erhitzt. Langfristig sind allerdings oft Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten notwendig, damit das Problem nicht erneut auftritt.
Häufig gestellte Fragen
Legionellen sind Stäbchenbakterien und ein natürlicher Bestandteil des Trinkwassers. In kleinen Mengen stellen sie für den Menschen kein gesundheitliches Risiko dar. Steigt ihre Konzentration jedoch stark an, können Legionellen sehr gefährlich werden.
Eine gefährliche Konzentration von Legionellen entwickelt sich in der Regel im Warmwasser. Wassertemperaturen zwischen 25 und 55 Grad Celsius und wenig Zirkulation in der Wasserleitung bieten für die Bakterien idealen Bedingungen. Ist das Wasser mit Legionellen kontaminiert, können das Leitungssystem und die Wasserversorgungsanlage selbst, aber auch Klimaanlagen und Rückkühlsysteme befallen werden. Die gesundheitliche Gefahr geht dabei weniger von dem Verzehr legionellenbefallenen Wassers aus. Erst wenn Legionellen in versprühter Form, z. B. als Duschnebel, in die Lungen gelangen, kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen kommen.
Ja, die Prüfung ist gesetzliche Vorschrift. Grundlage hierfür ist § 31 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
Mindestens alle drei Jahre ist die Legionellenprüfung Pflicht, wenn das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen, nicht aber öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird. Im Übrigen mindestens einmal jährlich, sofern nicht das Gesundheitsamt ein längeres Untersuchungsintervall festlegt.
Pro Trinkwasseranlage sind mindestens drei Entnahmestellen vorgeschrieben. In der Warmwasserleitung kurz hinter dem Warmwasserspeicher und in der Rücklaufleitung sowie an der Zapfstelle der vom Warmwasserspeicher am weitesten entfernten Wohnung.
Hier muss man differenzieren: Umlagefähig sind die Kosten, die für die regelmäßig wiederkehrende Legionellenprüfung anfallen. Im Jahr der Prüfung dürfen diese Kosten komplett in die Nebenkostenabrechnung eingestellt werden. (Grundlage ist hier das BGH-Urteil vom 11.11.2009, Az.: ZR 221/08) Zum Begriff „Legionellenprüfung“ zählt in dieser Betrachtung, die sogenannte orientierende Untersuchung, zu der die Entnahme der Wasserproben und deren mikrobiologische Untersuchung im Labor gehören.
Bitte beachten Sie: Kosten, die einmalig anfallen, wie zum Beispiel die Einrichtung der Entnahmestellen für die Legionellenprüfung, sind nicht umlagefähig.
Die Legionellose gehört in Deutschland zu den häufigsten Krankheiten, die durch Wasser übertragen wird. Jährlich erkranken in Deutschland über 20.000 Menschen daran. Eine Infektion äußert sich vorwiegend in zwei Krankheitsverläufen:
- Pontiac-Fieber:
Bei dieser harmloseren Form der Legionellen-Erkrankung treten eher grippeartige Beschwerden wie Kopf- und Gelenkschmerzen, Fieber und Schüttelfrost sowie allgemeines Krankheitsgefühl auf. - Legionärskrankheit:
Als Legionärskrankheit bezeichnet man eine gefährliche Lungenentzündung, medizinisch Legionellen-Pneumonie. Häufige Symptome sind hohes Fieber, Schüttelfrost und Atemnot. Seltener können Bauchschmerzen, Durchfall und Erbrechen auftreten. Die Legionärskrankheit ist gefährlich und kann – vor allem bei vorbelasteten Risikogruppen - tödlich verlaufen, wenn sie zu spät oder falsch behandelt wird.
Sie haben noch Fragen oder möchten die Trinkwasseranalysen für mehrere Liegenschaften gleichzeitig beauftragen?
Dann kontaktieren Sie gerne unser CompetenceCenter für die Trinkwasserverordnung per Telefon oder E-Mail.
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