Energiekrise, neue Grundsteuer und eine Verteuerung von Baukrediten: Das Jahr 2022 hat Eigentümer:innen von Immobilien und solche, die es werden wollen, schon ganz schön in Atem gehalten. Jetzt liegt das Jahr 2023 vor uns und auch in den kommenden Monaten sind einige Neuerungen – aber auch Erleichterungen - zu erwarten. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Themen.

  • Verlängerte Frist: Die neue Grundsteuer hat für einigen Wirbel im Jahr 2022 gesorgt. Nun wurde die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023 verlängert.
  • Neue Förderrichtlinien: Voraussichtlich ab März soll es neue Förderrichtlinien für die energetische Sanierung von Gebäuden geben. Bekannt ist schon, dass das Gebäudenergiegesetz (GEG) verschärft wird, indem der zulässige jährliche Primärenergiebedarf neu gebauter Häuser im Vergleich zu vorherigen Regelungen gesenkt wird. 
  • Heizungen aus 1993 sind fällig: Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) sieht vor, dass alle Heizungen nach 30 Jahren Betriebszeit erneuert werden müssen. 2023 betrifft es Heizungen aus dem Jahr 1993 (und älter). Allerdings gibt es einige Ausnahmen nach § 73 GEG.
  • Beteiligung an CO2-Kosten: Wer seine Immobilie vermietet und diese mit Gas oder Öl beheizt, muss sich ab dem neuen Jahr an den CO2-Kosten beteiligen. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von der Energieeffizienz des Gebäudes ab. Diese richtet sich nach Verbrauch und Zustand des Gebäudes. Je klimafreundlicher das Gebäude insgesamt ist, desto geringer fällt der von der Vermietung zu tragende Anteil aus. Bislang wurden durch die CO2-Kosten ausschließlich Mieter:innen belastet.
  • Erbschaftssteuer bei Immobilien steigt: Ab 2023 werden die steuerlichen Bewertungskriterien für Immobilien geändert. Das heißt: Wer 2023 ein Haus oder eine Eigentumswohnung erbt oder geschenkt bekommt, muss mit deutlich höheren Erbschafts- oder Schenkungssteuern rechnen.
  • Kleine Photovoltaik-Anlagen jetzt steuerfrei: Wer mit seiner Photovoltaik-Anlage Einnahmen generiert, tut dies rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 steuerfrei. Das bedeutet, dass Eigentümer:innen einen Gewinn aus dem PV-Strom nicht mehr ermitteln müssen. Es gibt aber eine Obergrenze.
  • Keine Bargeld-Geschäfte mehr: Immobiliengeschäfte können laut Sanktionsdurchsetzungsgesetz nicht mehr mit Bargeld abgewickelt werden. Anonyme Transaktionen sollen damit künftig verhindert werden.
  • Entlastung bei Strom- und Gaskosten: Ab dem 1. März greifen rückwirkend zum 1. Januar 2023 und damit auch für die Monate Januar und Februar 2023 Preisdeckel für Strom- und Gaspreise
  • Anspruch auf zertifizierte WEG-Verwaltung: Ab dem 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer:innen Anspruch auf eine zertifizierte WEG-Verwaltung. Diese hat dann einen Sachkundenachweis vorzulegen oder muss belegen, dass sie durch eine entsprechende Ausbildung und Qualifizierung als Verwaltung zertifiziert ist. WEG-Verwalter:innen können auch weiterhin ohne Zertifizierung tätig werden, entsprechende Beschlüsse entsprechen jedoch dann nicht mehr der ordnungsgemäßen Verwaltung.
  • Online-Eigentümerversammlung weiter in Diskussion: Seit der WEG-Reform können Wohnungseigentümer:innen einzelnen Eigentümer:innen per Mehrheitsbeschluss ermöglichen, online an Präsenz-WEG-Versammlungen teilzunehmen. Dass diese Versammlungen komplett online abgehalten werden, sieht das Gesetz bisher nicht vor. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) setzt sich für die Möglichkeit reiner Online-Eigentümerversammlungen ein.

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