Ab dem 1. Oktober 2022 wird im Rahmen der EnSimiMaV, einer neuen Verordnung zur Energieversorgungssicherheit, ein Heizungscheck bei Ihren Mieter:innen verpflichtend. Um ihn durchzuführen, haben Sie je nach Art und Größe Ihrer Immobilie zwei Jahre Zeit. Genauer: Bis zum 30. September 2024. Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung führen wir Sie durch den Prozess, damit die neue Verordnung zur Energieversorgungssicherheit für Sie und Ihre Mieter:innen stressfrei abläuft.

Heizungscheck – die Vorbereitungen

Bevor Sie einen Heizungscheck bei Ihren Mieter:innen durchführen lassen, sind die folgenden Schritte notwendig:

  1. Vergewissern Sie sich, dass Sie der EnSimiMaV entsprechend eine Heizungsprüfung durchführen lassen müssen: Liegt ein vergleichbarer Heizungscheck maximal zwei Jahre zurück, ist keine erneute Prüfung notwendig.
  2. Beauftragen Sie ein Unternehmen mit dem Heizungscheck.
  3. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihren Mieter:innen.
     

Die Fragen, die bei der Heizungsprüfung im Vordergrund stehen sollten, sind die folgenden:

  • Ist die Heizung energieeffizient optimiert?
  • Ist sie hydraulisch abgleichbar?
  • Werden effiziente Heizungspumpen benutzt?
  • Sollten Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden.

Hydraulischer Abgleich wird Pflicht

Zusätzlich zum allgemeinen Heizungscheck sieht die EnSimiMaV eine Pflicht zum hydraulischen Abgleich der Heizanlage Ihrer Mieter:innen vor. Diese Regelung greift allerdings nicht für alle Eigentümer:innen. Den Abgleich machen müssen:

  • Eigentümer:innen von Gewerbeimmobilien
  • Eigentümer:innen von großen Wohnhäusern mit mindestens 6 Wohneinheiten (bis zum 15.9.2024)
  • Eigentümer:innen von großen Wohnhäusern mit mindestens 10 Wohneinheiten (bis zum 30.9.2023)

Sofern Sie in eine der beiden Kategorien fallen, informieren Sie am besten im Vorfeld das Unternehmen, das den Heizungscheck für Sie bei Ihren Mieter:innen durchführt.

Was bringt ein Heizungscheck und warum benötige ich ihn?

Ab dem 1. Oktober 2022 sind Vermieter:innen verpflichtet, eine Heizungsprüfung bis Ende September 2024 an den Immobilien ihrer Mieter:innen durchzuführen. Ein solcher Check hilft dabei, Mängel zu finden und zu beheben. So kann unter anderem die Energieeffizienz von Heizungsanlagen überprüft und optimiert werden.

Eine Heizungsprüfung ist unabhängig von der jeweiligen Energiequelle sinnvoll. Es spielt für die Einhaltung der EnSimiMaV also keine Rolle, ob Ihre Mietwohnungen eine zentrale Wärmeversorgung nutzen und ob sie mit Gas oder erneuerbaren Energien betrieben werden. Sofern möglich, ist der hydraulische Abgleich für alle Heizungen Pflicht.

Wie läuft die Heizungsprüfung ab?

Heizungsüberprüfungen unterliegen der Norm DIN EN 15378, unter die auch der hydraulische Abgleich fällt. Dadurch ist der Ablauf eines Heizungschecks meist ähnlich: Eine Heizungsinstallationsfirma überprüft anhand von 13 genormten Schritten die Anlagen in der Wohnung Ihrer Mieter:innen und bewertet die einzelnen Bestandteile der Heizung. Die DIN EN 15378 sieht unter anderem vor, dass die Dimension, Leistung, Nutzungsart und Temperatur der Heizung dokumentiert wird. Zusätzlich wird die Dämmung überprüft und ermittelt, inwiefern Wärmeverluste bestehen. Während des Prüfverfahrens nach DIN EN 15378 werden sogenannte Problempunkte vergeben, die später addiert werden. Ein hoher Wert gibt Hinweise auf einen möglichen ineffizienten Betrieb der Heizung.

Wen kann ich mit der Heizungsprüfung und dem hydraulischen Abgleich beauftragen?

Um die Pflicht zum hydraulischen Abgleich zu erfüllen, können Sie Heizungsinstallateur:innen Ihres Vertrauens beauftragen. Entsprechende Adressen finden Sie im Internet oder Telefonbuch. Auch Schornsteinfeger:innen sind in der Lage, den Heizungscheck nach EnSimiMaV auszuführen. 

Wie viel kostet der Heizungscheck?

Die Kosten für einen Heizungscheck variieren je nach Größe des Hauses. In Ein- und Zweifamilienhäusern dauert die Überprüfung etwa eine Stunde und kostet zwischen 100 und 150 Euro. In größeren Häusern nimmt die Prüfung mehr Zeit in Anspruch. Deshalb kostet der Heizungscheck hier mitunter mehr. Fragen Sie bei der Beauftragung Ihre:n Heizungsinstallateur:in für genauere Preisangaben.

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