Rauchwarnmelder sind überall in Deutschland Pflicht. Damit sie im Ernstfall funktionieren, sollten sie einmal im Jahr gewartet werden. Bei vielen Modellen geht das mittlerweile per Ferninspektion.

Keine Frage, Rauchwarnmelder retten Leben. Deshalb ist es umso wichtiger, dafür zu sorgen, dass sie immer einsatzbereit sind. In Deutschland sind unter bestimmten Voraussetzungen Mieterinnen und Mieter selbst dafür verantwortlich, die vorhandenen Melder zu überprüfen – wogegen die Installation der Rauchmelder immer Pflicht der Vermietung ist. Professionelle Dienstleister wie ista übernehmen oftmals nicht nur die Montage, sondern auch die Rauchmelder-Wartung, um so die Funktionstüchtigkeit sicherzustellen. Je nach Modell geschieht das vor Ort oder aus der Ferne per Funk – zuverlässig und rechtssicher.

Wo sind Rauchmelder Pflicht? Brandschutz in Deutschland

In Neubauten und in Bestandsimmobilien muss das Frühwarnsystem mittlerweile überall eingebaut werden. 

Damit schützen Rauchwarnmelder heute die überwiegende Zahl der deutschen Haushalte, gleichgültig, ob es sich um eine selbst genutzte Immobilie oder eine Mietwohnung handelt. Die Geräte gehören in jedes Schlaf- und Kinderzimmer sowie in Flure, die als Fluchtwege aus einem Aufenthaltsraum dienen. Weitere Räume auszustatten, wie etwa Wohn- oder Arbeitszimmer, sorgt für einen zusätzlichen Schutz. Lediglich Küche und Bad sind ausgenommen, weil es hier schnell zu Täuschungsalarmen kommen kann.

Wer ist zuständig? Rauchmelder-Wartung kann beim Mieter liegen

Überall dort, wo Rauchwarnmelder sind, stellt sich die Frage: Wer sorgt dafür, dass sie auch dauerhaft funktionieren? Wer erkennt Fehler? Wer wechselt die Batterie? Dafür gibt es keine einheitliche Regelung. In vielen Bundesländern ist generell die Eigentümerin oder der Eigentümer für die Wartung zuständig. In einigen Landesbauordnungen wird die Verantwortung jedoch den Mieterinnen und Mietern zugewiesen, unter anderem in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Es gibt allerdings eine Zusatzbedingung: Sie sind nur dann in der Pflicht, die Rauchmelder zu warten, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart wurde – sonst gilt weiterhin: Wer die Rauchwarnmelder installiert, überprüft auch die Funktionstüchtigkeit.

Die Wartungspflicht rechtssicher der Mieterseite zuzuweisen, ist selten ganz einfach und entlässt die Vermietenden auch nicht komplett aus der Verantwortung. Deswegen übernehmen häufig Dienstleister die Aufgabe, Rauchwarnmelder zu installieren und regelmäßig zu warten. Doch gleichgültig, wer die Prüfung vornimmt: Für einen dauerhaften Schutz sollte mindestens einmal im Jahr ein Rauchwarnmelder-Check erfolgen – das geht sogar immer häufiger bequem per Fernwartung.

Rauchmelder warten per Funk? Das können die neuen Modelle

Wer neue Rauchwarnmelder sucht, kann sich an das – auch von der Feuerwehr empfohlene – Qualitätszeichen „Q“ halten. Es bestätigt eine hohe Produktqualität. Über die Funktionsweise selbst sagt es allerdings nichts aus; hierfür ist die Industrienorm DIN 14676-1:2018-12 zuständig. Sie bestimmt, was ein Rauchwarnmelder bieten muss und unterscheidet dabei zwischen drei unterschiedlichen Rauchmelder-Typen: Melder der Bauweise A sind Einzelgeräte, die jedes Jahr vor Ort gewartet werden müssen. Der Rauchwarnmelder Typ B ist für die jährliche Fernwartung ausgerüstet, muss jedoch zusätzlich alle 36 Monate vor Ort überprüft werden. Das entfällt bei einem Rauchmelder der Kategorie C: Die Geräte lassen sich über die gesamte Lebensdauer von etwa zehn Jahren aus der Ferne warten.

Rauchmelder warten - Sicherheit in 4 Schritten

Ob Mieterinnen und Mieter die Funktion ihrer Rauchmelder überprüfen oder ein Dienstleister den Rauchmelder wartet – diese vier Schritte helfen immer:

  1. Gerätefunktion über die Prüftaste testen: Der Rauchwarnmelder bestätigt dann mit einem Signalton, dass er einsatzbereit ist. Falls nicht, müssen entweder die Batterien gewechselt oder das Gerät ausgetauscht werden.
  2. Prüfen des allgemeinen Zustands: Wichtig ist hier, dass die Raucheintrittsöffnungen frei von Staub, Insekten oder Abdeckungen sind und das Gerät nicht beschädigt ist.
  3. Umgebung auf Hindernisse prüfen: Im Umkreis von 50 cm dürfen keine Wände, Raumteiler oder Einrichtungsgegenstände das Eindringen von Brandrauch behindern.
  4. Raumnutzung prüfen: Überall dort, wo Menschen schlafen, müssen Geräte installiert sein. Wenn also aus dem Arbeits- ein Kinderzimmer wird, wird dort ein Rauchwarnmelder nachgerüstet.

Austausch übers Webportal: Wartungsprotokoll der Rauchmelder einsehen

Wenn die Rauchwarnmelder-Wartung durch einen Dienstleister erfolgt, erstellt dieser ein Wartungsprotokoll. Es gibt Auskunft darüber, welches Gerät wo installiert wurde, wann die letzte Prüfung erfolgte und ob dabei alles in Ordnung war. Hier wird auch notiert, wenn der Dienstleister einen Rauchmelder austauschen oder die Batterie wechseln muss. Die gesammelten Daten stellt ista den Eigentümerinnen und Eigentümern im eigenen Webportal zur Verfügung. So ist sicher, dass alles funktioniert, wie es sollte – und der Rauchmelder rechtzeitig Alarm schlägt.

Unsere Empfehlungen:

Teaser Image
Rauchwarnmelder-Service

Rauchmelder können Leben retten. Daher sind sie auch in den meisten deutschen Bundesländern verpflichtend.

Mehr entdecken

Teile diesen Artikel auf:

Erfahren Sie mehr über dieses Thema
Alle unsere Themen