Heizen & Abrechnen
2027 wird’s ernst: Was Vermieter über die Pflicht zu fernablesbarer Messtechnik wissen müssen
Mit der Ergänzung der Heizkostenverordnung (HKVO) aus 2021 nimmt der Gesetzgeber Vermieter, Hausverwaltungen und Abrechnungsdienstleister in die Pflicht: Bis spätestens 31. Dezember 2026 müssen sämtliche vermietete Wohnungen mit fernablesbarer Messtechnik ausgestattet sein. Heiz- und Warmwasserkosten werden damit automatisiert erfasst. Die Übergangsfrist für die Umrüstung auf fernablesbare Messtechnik läuft – 2027 wird´s ernst.