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Checkliste Heizkostenabrechnung: Wie es geht und wie sich Fehler vermeiden lassen

16.12.2025 Lesezeit:
Die Heizkostenabrechnung gilt als besonders fehleranfälliger Teil der Nebenkostenabrechnung. Parallel sind die gesetzlichen Vorgaben gestiegen – insbesondere seit der Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO). Mit ihr entstehen neue Pflichten für Vermieter und Verwalter, unter anderem monatliche Verbrauchsinformationen und technische Anforderungen wie fernablesbare Geräte. Eine sorgfältige Vorbereitung und Dokumentation der Heizkostenabrechnung wird damit unabdingbar. Unsere Checkliste hilft dabei, Fehler zu vermeiden und alles Wichtige im Überblick zu behalten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Heizkostenabrechnung gilt als besonders fehleranfällig. Gute Vorbereitung und eine klare Struktur sind entscheidend. 
  • Gesetzliche Vorgaben wurden verschärft: fernablesbare Geräte, monatliche Verbrauchsinformationen und Pflichtangaben sind verbindlich.
  • Wärmepumpen unterliegen seit 2024 der verbrauchsabhängigen Abrechnung und müssen technisch nachgerüstet werden.
  • Häufige Fehler entstehen durch falsche Wohnflächen, unzulässige Kosten, fehlerhafte Messwerte oder unklare Verteilerschlüssel.
  • Wer Messdaten prüft, Kosten transparent aufschlüsselt und Abrechnungen plausibilisiert, vermeidet Streit und schafft Vertrauen.
  • Bei komplexen Fällen kann ein spezialisierter Dienstleister helfen, rechtssichere Abrechnungen zu erstellen.

Warum die Heizkostenabrechnung anspruchsvoller geworden ist

Die Regeln rund um die Heizkostenabrechnung sind in kurzer Zeit spürbar strenger geworden. Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung in 2021 und den neuen Vorgaben ab Oktober 2024 kommen zusätzliche Aufgaben auf Vermieter und Verwalter zu. Fernablesbare Geräte, monatliche Verbrauchsinfos und die verpflichtende Verbrauchserfassung bei Wärmepumpen sind nur einige Beispiele dafür. Gleichzeitig zeigt die Praxis, wie anfällig Heizkostenabrechnungen sind: Schätzungen reichen von 50 Prozent bis hin zu über 90 Prozent fehlerhaften Fällen. Typische Probleme sind falsche Wohnflächenangaben, nicht umlagefähige Posten wie Reparaturkosten, fehlerhafte oder geschätzte Zählerstände sowie unklare Verteilerschlüssel. Eine strukturierte Vorgehensweise bei der Heizkostenabrechnung, die durch den Prozess führt und Transparenz schafft, hilft dabei, typische Stolpersteine auszuräumen.

Gesetzliche Grundlagen: das besagen HKVO und BGB 

Die Heizkostenverordnung (HKVO) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bilden den rechtlichen Rahmen für die Heizkostenabrechnung. Die HKVO schreibt vor, wie Heizkosten zu verteilen sind. Sie gilt für Mehrfamilienhäuser mit Zentralheizung und ist gegenüber Mietverträgen vorrangig. Vorgaben bestehen etwa für Messgeräte, Mindestanteile der verbrauchsabhängigen Abrechnung und Pflichtangaben in der Abrechnung. Messgeräte müssen zudem bis Ende 2026 fernablesbar sein, interoperabel arbeiten und perspektivisch an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden. Ausgenommen von der HKVO sind Mehrfamilienhäuser mit Etagenheizung, Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen (wovon eine selbst bewohnt wird) und Einfamilienhäuser.

Darüber hinaus hat die Heizkostenverordnung neue Informationspflichten eingeführt. Seit 2022 müssen Eigentümer, in deren Gebäuden fernablesbare Messgeräte installiert sind, ihren Mietern monatlich Verbrauchsinformationen mitteilen. Diese müssen unmittelbar zugänglich sein, etwa per Brief, E-Mail oder über ein Webportal mit aktiver Benachrichtigung. In der Abrechnung müssen zusätzlich zu Verbrauch und Kosten weitere Informationen enthalten sein – etwa Angaben zum Energiemix, zum Ausstoß von Treibhausgasen oder zum Primärenergiefaktor bei Fernwärme. Auch steuerliche Bestandteile, Hinweise zu Beratungsstellen sowie Vergleichswerte zum eigenen Verbrauch und zum Durchschnittsnutzer gehören dazu. Fehlen diese erweiterten Informationen, können Mieter ihre Zahlung um drei Prozent kürzen – zusätzlich zu anderen bestehenden Kürzungsrechten.

 

Icon: In einem Kreis in der Farbe lime Grün befindet sich ein Wappen, in dem ein Paragrafenzeichen abgebildet ist.

Die Heizkostenverordnung in Kürze

  • Der Verbrauch muss für jede Wohneinheit erfasst werden. 
  • Messgeräte werden schrittweise durch fernablesbare Systeme ersetzt. 
  • Die Abrechnung muss den Gesamtverbrauch, den individuellen Verbrauch, den Verteilerschlüssel und den Abrechnungszeitraum enthalten.
  • Verbrauchsinformationen müssen monatlich mitgeteilt werden.
  • Zusätzlich zu Verbrauch und Kosten muss die Abrechnung weitere Informationen enthalten, z.B. Angaben zum Energiemix. 

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht zudem: Brennstoff- und Lieferkosten, Wartungskosten der Heizung, Kosten für Messdienstleister, Gebühren für die Abgasmessung sowie die Betriebsstromkosten der Heizungsanlage gehören zu den umlagefähigen Kosten. Nicht umgelegt werden dürfen Reparaturkosten, Kosten für Versicherungen und die Finanzierung von Heizanlagen. Außerdem gilt laut BGB: Die Heizkostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Kommt sie später, können Nachzahlungen nicht mehr geltend gemacht werden. Rückzahlungen an die Mieter bleiben dagegen auch nach dieser Frist fällig.

 

Neue Regelungen für Wärmepumpen seit Oktober 2024

Seit Oktober 2024 gilt für Mehrfamilienhäuser, die zu mindestens 50 Prozent mit einer Wärmepumpe beheizt werden, die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung. Bis dahin war eine pauschale Abrechnung möglich. Bis spätestens Ende September 2025 mussten diese Gebäude mit geeigneten Erfassungsgeräten nachgerüstet werden. In der Heizkostenverordnung wurden zudem die Kosten für den zur Wärmeerzeugung verbrauchten Strom als umlegbare Betriebskosten ergänzt.

Checkliste Teil 1: Erfassung und Vorbereitung

  1. Messgeräte prüfen
    Sind alle Wohneinheiten mit funktionierenden Messgeräten ausgestattet? Gleichzeitig ist zu kontrollieren, ob die Messgeräte den aktuellen Anforderungen entsprechen – also fernablesbar und interoperabel sind.Bei Wärmepumpen sind zusätzliche Wärmezähler notwendig, teilweise für Warmwasser und Heizung getrennt.
  2. Verbrauchserfassung sicherstellen
    Zählerstände müssen lückenlos vorliegen. Fehlende Werte führen häufig zu Konflikten bis hin zu Mietkürzungen. Bei zentraler Warmwasserbereitung sind zusätzlich Warmwasserzähler erforderlich. 
  3. Abrechnungszeitraum festlegen
    Der Abrechnungszeitraum umfasst in der Regel zwölf Monate. Abweichungen gibt es nur in Ausnahmefällen, etwa bei Mieter- oder Eigentümerwechsel. Wichtig ist, dass der Zeitraum auf der Abrechnung genannt wird und mit den erfassten Verbrauchsdaten übereinstimmt.
  4. Kostenarten erfassen
    Neben den Brennstoffkosten müssen alle Heiznebenkosten erfasst und einzeln aufgeführt werden: Kosten für Wartung, Bedienung und Überwachung, Reinigungskosten, Gebühren für Abgasmessung, Kosten der Verbrauchserfassung, Betriebsstrom- sowie Lieferkosten. Reparaturen oder Verwaltungskosten dürfen nicht enthalten sein.
  5. Verteilerschlüssel dokumentieren
    Der Verteilerschlüssel muss transparent dargestellt und erläutert werden. In der Regel werden 50 bis 70 Prozent der Kosten nach Verbrauch abgerechnet, die restlichen Kosten nach Wohnfläche. Der einmal festgelegte Verteilerschlüssel darf nur mit entsprechender Begründung und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben angepasst werden.
  6. Sonderfälle berücksichtigen
    Bei Leerstand, defekten Zählern oder Nutzerwechsel dürfen die anteiligen Kosten nicht auf die übrigen Mieter umgelegt werden. Die Wohnfläche des Hauses muss in der Abrechnung konstant bleiben. Schätzungen sollten nur als letztes Mittel erfolgen und transparent dokumentiert werden.

Checkliste Teil 2: Erstellung und Dokumentation

  1. Heiz- und Warmwasserkosten trennen
    Im zweiten Schritt wird aus den erfassten Daten eine verständliche und rechtssichere Abrechnung, in der die Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung getrennt aufgeführt werden müssen. Bei Wärmepumpen sieht die HKVO eine Aufteilung entsprechend dem Anteil am Wärmeverbrauch vor. 
  2. Verbrauch plausibilisieren 
    Auffällige Abweichungen zum Vorjahr sollten überprüft werden. Extreme Ausreißer können auf Ablesefehler, defekte Messgeräte oder ungewöhnliche Witterungsverhältnisse hinweisen. Ein Plausibilitätscheck hilft, Fehler frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren. Auch ein Vergleich zwischen verschiedenen Wohneinheiten kann Hinweise auf Unstimmigkeiten geben.
  3. Kosten umlegen
    Grundkosten und Verbrauchskosten müssen nachvollziehbar aufgeteilt sein. Die Umlage erfolgt nach dem festgelegten Verteilerschlüssel. Der verbrauchsabhängige Anteil wird nach den erfassten Messwerten aufgeteilt, der übrige Anteil nach Wohnfläche. Die Berechnung muss transparent und nachvollziehbar dargestellt sein.
  4. Pflichtangaben prüfen 
    Eine vollständige Heizkostenabrechnung muss je nach Versorgungs-​, Brennstoffart bzw. Energieträger folgende Angaben enthalten: Name der Person oder Institution, die die Abrechnung erstellt hat, Abrechnungszeitraum, Brennstoff- und Lieferkosten, Heiznebenkosten, Verteilerschlüssel, tatsächlicher Verbrauch, geleistete Vorauszahlung, zu zahlende oder zu erstattende Gesamtkosten, Energiemix und Treibhausgasemissionen, bei Fernwärmesystemen: Primärenergiefaktor , erhobene Steuern, Abgaben und Zolltarife, Kontakt z.B. zu Verbraucherorganisationen, die Informationen über Energieeffizienzmaßnahmen usw. anbieten, bei Verbraucherverträgen: Informationen über mögliche Streitbeilegungsverfahren, Vergleich der aktuellen Abrechnung mit dem Vorjahr, Vergleich des Verbrauchs mit einem Durchschnittsendnutzer
  5. Abschließende Kontrolle
    Vor dem Versand sollte eine finale Kontrolle erfolgen. Sind alle Kostenarten korrekt erfasst? Stimmen die Berechnungen? Sind die Pflichtangaben vollständig? Entspricht die Abrechnung den gesetzlichen Vorgaben? Eine gründliche Prüfung minimiert das Risiko von Fehlern und Unstimmigkeiten.

Professionelle Heizkostenabrechnung mit ista

Die Erstellung einer korrekten Heizkostenabrechnung erfordert Fachwissen und Sorgfalt. Gerade bei komplexen Gebäudestrukturen oder neuen gesetzlichen Anforderungen kann externe Unterstützung sinnvoll sein. Wir bei ista bieten umfassende Lösungen, mit denen die Abrechnungen rechtssicher und transparent gelingt. Und so einfach geht´s: Liegenschaften online übermitteln, individuelles Angebot erhalten, Mess- und Funktechnik installieren lassen und die digitale Abrechnung bequem und einfach im ista Webportal erstellen und versenden.

Mit System zur sicheren Heizkostenabrechnung

Eine korrekte Heizkostenabrechnung entsteht nicht am Jahresende: Sie erfordert gründliche Vorbereitung, vollständige Datenerfassung und Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben. Fernablesbare Messgeräte, monatliche Verbrauchsinformationen und die neue Abrechnungspflicht für Wärmepumpen erhöhen die Anforderungen. Wer strukturiert vorgeht und die Checkliste konsequent abarbeitet, minimiert Fehlerquellen und vermeidet Streitigkeiten. Eine transparente, nachvollziehbare Abrechnung schafft Vertrauen – und spart am Ende allen Beteiligten Zeit und Ärger. Bei Unsicherheiten oder komplexen Konstellationen kann die Beauftragung eines spezialisierten Dienstleisters eine sinnvolle Lösung sein. So bleibt mehr Zeit für das Wesentliche – und die Abrechnung in erfahrenen Händen.