Das Wichtigste in Kürze
Seit 2021 gibt es in Deutschland die CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe, wie Heizöl und Erdgas. Das Ziel: Klimaschädliche Energieträger werden schrittweise teurer, während der Umstieg auf erneuerbare Energien attraktiver wird. Damit soll das bundesweite Ziel, bis 2045 klimaneutral zu werden aktiv vorangetrieben werden. Spätestens dann dürfen nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als gleichzeitig wieder ausgeglichen werden können.
Der CO2-Preis betrifft den Verkehrs- und Gebäudesektor - er erhöht also nicht nur die Kosten fürs Heizen mit Heizöl und Erdgas, sondern auch für Benzin und Diesel. Das System, nachdem der CO2-Preis 2026 berechnet wird, basiert auf dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS). Unternehmen müssen Emissionsrechte in Form von Zertifikaten erwerben, die den erlaubten CO2-Ausstoß dokumentieren. So entsteht ein Preis für jede in Deutschland ausgestoßene Tonne Kohlendioxid. Die Einnahmen wiederum fließen vollständig in den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Dieser finanziert klimafreundliche Technologien und Entlastungsmaßnahmen - etwa die Förderung eines Heizungstaus oder den Ausbau der Elektromobilität.
Der CO2-Preis ist eine staatliche Abgabe auf klimaschädliche fossile Brennstoffe. Grundlage bildet das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das festlegt, wie viel pro Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid gezahlt werden muss. Große Unternehmen, die Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel verkaufen, sind verpflichtet, dafür Emissionszertifikate zu erwerben. Die Kosten dafür werden an die Endverbraucher weitergegeben. Über die Jahre sinkt die Anzahl der verfügbaren Zertifikate, was den Klimawandel nochmals anheizen soll.
Bisher galt ein fester CO2-Preis, der jährlich angehoben wurde. 2021 startete das System mit 25 Euro pro Tonne, 2025 lag der Preis bei 55 Euro. Ab 2026 ändert sich das Verfahren grundlegend. Der CO2-Preis wird durch die Versteigerung von begrenzt verfügbaren Emissionszertifikaten gebildet - vorerst in einem gesetzlich geregelten Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro je Tonne. Legt man diese Kosten auf Brennträger um, bedeutet das zum Beispiel, dass die CO2-Kosten für Gas auf bis zu 1,55 Cent pro kWh ansteigen, die für Heizöl auf bis zu 20,70 Cent pro Liter.
Die Versteigerungen der Emissionszertifikate sollen ab Juli 2026 einmal wöchentlich an der Leipziger Energiebörse stattfinden. Kann die Nachfrage nicht gedeckt werden, können zusätzliche Zertifikate zu einem höheren Preis erworben werden. Ab 2028 soll der Preis dann durch den europäischen Emissionshandel frei auf dem Markt bestimmt werden. Ursprünglich war dieser Schritt bereits für 2027 geplant, wurde jedoch von den EU-Staaten um ein Jahr verschoben. Als Übergangslösung wird in Deutschland voraussichtlich der Preiskorridor von 2026 auch für 2027 gelten.
Grundsätzlich wird die CO2-Abgabe zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Je höher der CO2-Ausstoß des Gebäudes beim Heizen ausfällt, desto höhere Kosten fallen für Vermieter an. Diese Regelung gilt seit Januar 2023 und ist im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) festgelegt. Die Kostenaufteilung erfolgt über ein zehnstufiges Modell. Ist das Gebäude in einem schlechten energetischen Zustand, muss der Vermieter bis zu 95 Prozent der CO2-Kosten selbst tragen. Je geringer der CO2-Ausstoß, desto mehr Kosten entfallen auf die Mieter - bei top sanierten Gebäuden können bis zu 100 Prozent der Abgabe auf die Mieter umgelegt werden.
Der prozentuale Anteil des Vermieters an den CO2-Kosten wird um die Hälfte gekürzt, wenn öffentlich-rechtliche Vorgaben eine wesentliche energetische Verbesserung des Gebäudes oder der Heizanlage verhindern. Beispiele für solche Vorgaben sind Denkmalschutzvorschriften oder die Lage in Milieuschutzgebieten. Bei Nichtwohngebäuden - etwa Gebäuden mit Geschäften und Büros - gilt vorläufig eine hälftige Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter, sofern keine anderweitige vertragliche Vereinbarung besteht.
Das Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) regelt die Verteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter. Weitere Infos zum Gesetz, zur Anwendung und zu den Pflichten von Vermietern finden sich auf der ista Website.
CO2-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr |
Mieter-Anteil |
Vermieter-Anteil |
|---|---|---|
| weniger als 12 kg | 100 % | 0 % |
| 12 bis unter 17 kg | 90 % | 10 % |
| 17 bis unter 22 kg | 80 % | 20 % |
| 22 bis unter 27 kg | 70 % | 30 % |
| 27 bis unter 32 kg | 60 % | 40 % |
| 32 bis unter 37 kg | 50 % | 50 % |
| 37 bis unter 42 kg | 40 % | 60 % |
| 42 bis unter 47 kg | 30 % | 70 % |
| 47 bis unter 52 kg | 20 % | 80 % |
| mehr als 52 kg | 5 % | 95 % |
Grundlage für die Berechnung des CO2-Preises ist der tatsächliche Brennstoffverbrauch eines Gebäudes. Dieser wird mit einem festgelegten Emissionsfaktor multipliziert. Das Ergebnis ist der jährliche CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche. Brennstoff- und Wärmelieferanten müssen Vermietern den Verbrauch, den Emissionsfaktor sowie die daraus resultierenden CO2-Emissionen ausweisen. Diese Daten bilden die Basis für die Heizkostenabrechnung.
Gesetzliche Vorgaben zur CO₂-Kostenaufteilung sind komplex. Das kostenlose Online-Rechentool des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt bei der korrekten Berechnung und Einordnung nach dem Stufenmodell.
In Wohngebäuden mit Zentralheizung müssen Vermieter ihren Anteil am CO2-Preis 2026 in der Heizkostenabrechnung berücksichtigen, sodass sich die Heizkosten der Mieter um diesen Anteil reduzieren. Die Heizkostenabrechnung muss folgende ergänzende Angaben transparent ausweisen:
Wenn die Heizkostenabrechnung diese CO2-Kosten nicht explizit ausweist, dürfen Mieter ihre gesamten Heizkosten pauschal um drei Prozent kürzen. Dieses Kürzungsrecht soll sicherstellen, dass Vermieter die gesetzlichen Transparenzpflichten einhalten. Übrigens: Wenn Mieter einen Vertrag direkt mit einem Energieversorger haben - etwa bei Etagenheizung oder in einem gemieteten Haus - müssen sie den CO2-Preis selbst ermitteln und vom Vermieter einfordern.
Eine rechtskonforme Heizkostenabrechnung mit korrekter CO2-Kostenaufteilung erfordert Sorgfalt und Fachwissen. Digitale Lösungen wie die von ista unterstützen bei der Umsetzung und sorgen für klare, nachvollziehbare Abrechnungen.
Der CO2-Preis 2026 markiert einen weiteren wichtigen Schritt hin zu mehr Klimaschutz und zu steigenden Kosten für fossile Energieträger. Für Eigentümer, Vermieter und Verwalter rückt der energetische Zustand von Gebäuden damit stärker in den Mittelpunkt, denn der steigende CO2-Preis macht energetische Sanierungen wirtschaftlich attraktiver. Förderprogramme wie die Heizungsförderung des Bundes unterstützen den Umstieg auf klimafreundliche Heizungssysteme und sollten frühzeitig geprüft werden. Zusätzlich gewinnen transparente Abrechnungen und ein solides Verständnis der gesetzlichen Vorgaben an Bedeutung. Wer die Mechanismen des CO2-Preises kennt, kann die Kosten korrekt aufteilen und Abrechnungen rechtssicher gestalten.
Der CO2-Preis ist eine staatliche Abgabe auf fossile Brennstoffe, die beim Heizen oder im Verkehr CO2-Emissionen verursachen. Unternehmen, die Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel verkaufen, müssen dafür Emissionszertifikate erwerben. Diese Kosten werden an die Endverbraucher weitergegeben. Das System basiert auf dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und soll Anreize schaffen, auf klimafreundliche Technologien umzusteigen.
Die Einführung des CO2-Preises erfolgte durch das 2019 beschlossene Klimapaket der damaligen Bundesregierung. Mit der Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wurde der Beschluss umgesetzt. Seit 2021 wird die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe erhoben.
Der CO2-Preis steigt 2026 auf einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Als Übergangslösung soll dieser Preiskorridor auch 2027 gelten. Ab 2028 wird der CO2-Preis über den europäischen Emissionshandel (ETS II) frei auf dem Markt gebildet - dann sind deutlich höhere Preise zu erweitern.
Nach dem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro in 2026 und voraussichtlich auch 2027 wird der Preis ab 2028 durch den europäischen Emissionshandel (ETS II) bestimmt. Mittelfristig ist mit einem weiteren deutlichen Preisanstieg zu rechnen, da die Zahl der verfügbaren Emissionszertifikate kontinuierlich sinkt.
Der CO2-Preis wird zwischen Vermieter und aufgeteilt. Die Verteilung erfolgt über ein zehnstufiges Modell: Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher ist der Anteil des Vermieters - bis zu 95 Prozent. Bei sehr energieeffizienten Gebäuden tragen Mieter bis zu 100 Prozent der Kosten. Bei Nichtwohngebäuden teilen sich Vermieter und Mieter die Kosten hälftig.
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