Mit dem Beginn der kalten Jahreszeit steht die Heizperiode an. Nun müssen Vermieter dafür sorgen, dass die Heizungsanlage zuverlässig funktioniert, sodass sich die Mieter wohlfühlen können und keine Schäden am Gebäude entstehen.
Die Heizperiode bezeichnet den Zeitraum, in dem geheizt werden muss, um angemessene Temperaturen in Wohnräumen zu gewährleisten. In Deutschland wird die Heizperiode üblicherweise vom 1. Oktober bis zum 30. April angesetzt. Außerhalb dieses Zeitraums kann Heizen mitunter auch erforderlich sein, wenn die Temperaturen stark sinken.
Eine einheitliche gesetzliche Regelung zur Heizperiode gibt es nicht. Durch bisherige Rechtsprechung und Mietrecht hat sich jedoch inzwischen eine verbindliche Praxis entwickelt.
So sind Vermieter verpflichtet, bestimmte Raumtemperaturen zu ermöglichen:
Zudem besteht eine Heizpflicht, sobald außerhalb der Heizperiode die Raumtemperatur unter 16 °C fällt. Je nach Witterung und Region kann es also durchaus sein, dass die Heizperiode früher beginnt oder länger anhält.
Vermieter sind dafür verantwortlich, dass die Heizungsanlage funktionstüchtig ist und regelmäßig gewartet wird. Defekte müssen unverzüglich behoben werden, um den Mietern ein angemessenes Wohnklima zu gewährleisten.
Wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen, hat der Mieter die Möglichkeit, die Miete zu mindern. Grundlage hierfür ist § 536 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Liegt ein Mangel an der Mietsache vor oder entspricht der Zustand nicht den vertraglichen Vereinbarungen, können Mieter die Miete reduzieren. Der Umfang der Mietminderung ist gesetzlich nicht festgelegt. Zur Orientierung können jedoch sogenannte Mietminderungstabellen herangezogen werden, die eine Vielzahl von Gerichtsurteilen zu unterschiedlichen Mängelbeschreibungen enthalten
Um eine problemlose Nutzung der Heizung zu gewährleisten, ist eine gute Vorbereitung die beste Grundlage. Der erste Schritt dazu ist die Wartung der Heizungsanlage. Regelmäßige Inspektionen helfen, Störungen zu vermeiden. Diese Kosten dürfen gemäß Heizkostenverordnung auf die Mieter umgelegt werden.
Auch ein hydraulischer Abgleich der Heizung kann den Heizbetrieb effizienter machen. Eine gleichmäßige Wärmeverteilung sorgt für mehr Effizienz und weniger Energieverbrauch.
Auch eine gute Kommunikation mit Mietern kann dabei helfen, die Heizung optimal zu nutzen und dabei Energie zu sparen. So können Vermieter ihren Bewohnern beispielsweise Tipps an die Hand geben, mit denen sie effizienter heizen. Dazu gehören:
Mit diesen Tipps sparen Mieter Energie und senken mitunter ihre Kosten. Gleichzeitig hilft optimierte Energienutzung dabei, Schäden an der Immobilie, beispielsweise durch Feuchtigkeit oder Kälte, zu verhindern. Beide Seiten profitieren also von effizientem Heizverhalten.
Vermieter sind verpflichtet, Störungen schnell zu beheben. Bei längerem Heizungsausfall kann eine Mietminderung möglich sein.
Während der Heizperiode sollten Wohnräume tagsüber auf mindestens 20 °C beheizt werden, in Schlafräumen reichen 18 °C.
Ja, wenn die Temperaturen stark sinken und die Raumtemperatur unter 16 °C fällt, besteht eine Heizpflicht.
Grundsätzlich ist der Mieter nicht verpflichtet, die Wohnung während der Heizperiode zu heizen. Allerdings muss er sicherstellen, dass die Mietsache keinen Schaden nimmt. Wenn sich aufgrund zu niedriger Temperaturen und hoher Luftfeuchtigkeit Schimmel bildet, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie die Zahlung von Schadenersatz.