Einmal im Jahr stellen Vermieter und Verwalter eine Nebenkostenabrechnung aus. Einige Posten darauf sind auf die Mieter umlegbar. Um Missverständnisse zu vermeiden, wissen im besten Fall beide Seiten, um welche Punkte es dabei genau geht. Wir erklären dir, welche Nebenkosten umlagefähig sind.
Kosten, die neben der eigentlichen Miete anfallen, werden umgangssprachlich als Nebenkosten bezeichnet. Rechtlich fassbarer, aber weniger gängig, ist die Bezeichnung „Betriebskosten“. Dazu gehören unter anderem Abgaben für Wasser, Heizung oder Müllabfuhr. Genauer geregelt wird das durch die Betriebskostenverordnung (BetrKV): Sie hält fest, welche Kosten auf Mieterumgelegt werden dürfen und welche nicht.
Die Regelungen sind unabhängig von der Größe und Art des Wohnraumes und gelten gleichermaßen für Eigentum, Mietwohnung sowie Haus. Nicht umlagefähig sind Kosten, die für die Verwaltung, Instandhaltung und Mängelbeseitigung eines Mietobjekts anfallen. Innerhalb der Warmmiete können Vermieter und Verwalter jedoch Bewirtschaftungskosten durch ihre Mieter zahlen lassen. Anders verhält es sich bei gewerblich genutzten Räumen: Hier könnten auch die Kosten für die kaufmännische und technische Verwaltung umgelegt werden.
Eigentümer von Immobilien müssen laufende Kosten, die so genannten Betriebskosten, bezahlen. Sie fallen in der Regel monatlich an, beispielsweise für Heizung, Wasser und Müllentsorgung. Bewirtschaftungskosten hingegen sind Kosten, die die Verwaltung einer Immobilie betreffen, darunter Instandhaltungs-, Betriebs-, Verwaltungs- und Abschreibungskosten sowie mögliche Mietausfälle.
➔ Betriebskosten sind also ein Teil der Bewirtschaftungskosten.
Mietvertrag detailliert festgehalten wurden und den Mietenden bekannt sind. Ebenso muss der Vertrag klar definieren, wie die anfallenden Nebenkosten bezahlt werden sollen, etwa pauschal oder als Vorauszahlung. In letzterem Fall richtet sich der fällige Betrag nach dem tatsächlich anfallenden Verbrauch und den entsprechend entstandenen Kosten. Ist die Aufwendung höher als per Vorauszahlung abgedeckt müssen Mieter gegebenenfalls nachzahlen. In diesem Fall passen Vermieter und Verwalter in der Regel den Vorauszahlungsbetrag an.
Warum nicht alles in einer übersichtlichen Gesamtabrechnung zusammenfassen – inklusive Heizkosten (warme Betriebskosten) und sämtlicher umlagefähiger Nebenkosten? Das spart Zeit, sorgt für Transparenz und ist für Ihre Mieter oder Eigentümer deutlich einfacher nachvollziehbar. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung der kompletten Betriebskostenabrechnung. Mit dem ista Webportal verwalten Sie Bewohnerdaten sowie Heiz- und Betriebskosten ganz einfach digital und behalten jederzeit den Überblick. Nach dem Login haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Liegenschaften und können alle abrechnungsrelevanten Informationen erfassen, übermitteln, bearbeiten und einsehen.