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Einbruchschutz in Mietwohnungen: Das sollten Vermieter und Mieter beachten.

01.07.2025 Lesezeit:

Die Sicherheit des eigenen Zuhauses ist für viele Menschen von zentraler Bedeutung. Effektiver Einbruchschutz betrifft in Mietwohnungen aber nicht nur Mieter, sondern auch Vermieter. Häufig sind die Verantwortlichkeiten zwischen Mietern und Vermietern jedoch nicht klar geregelt. Deshalb klären wir in diesem Artikel, welche Pflichten Vermieter haben, welche Maßnahmen Mieter selbst ergreifen können und wie beide Seiten sinnvoll zusammenarbeiten, um ein sicheres Wohnumfeld zu gestalten.

Rechtliche Lage: Wer ist für Einbruchschutz in Mietwohnungen verantwortlich?

Vermieter müssen dafür sorgen, dass die Wohnung in einem Zustand ist, der es Einbrechern nicht leicht macht, einzusteigen. Dazu gehört unter anderem, dass bauliche Mängel ausgebessert werden und sich Fenster, Balkon- und Wohnungstüren ordnungsgemäß schließen lassen. Es gibt aber keine gesetzliche Verpflichtung für Vermieter, für besonderen Einbruchschutz in der Mietwohnung zu sorgen. Wenn Mieter sich durch weitere Maßnahmen sicherer fühlen, müssen sie selbst tätig werden.

Wohnungstür sichern in einer Mietwohnung

Insbesondere in höheren Etagen gelangen Einbrecher häufig nicht über die Fenster oder den Balkon in eine Wohnung, sondern über das Treppenhaus. Deshalb bietet es sich an, die Wohnungstür extra zu sichern. Auch, wenn Vermieter dazu nicht verpflichtet sind, gibt es einige empfehlenswerte Maßnahmen, wie zum Beispiel:

  • Anbringung von Türspionen
  • Türketten und Sicherheitsschlösser
  • Zusätzliche Schlösser oder Türriegel
  • Das Austauschen von unsicheren Türzylindern
  • Einbruchhemmende Wohnungstüren

     

Manche dieser Punkte dürfen Mieter auch nachträglich ohne die Abstimmung mit dem Vermieter einbauen, um die eigene Wohnungstür zu sichern, wie zum Beispiel den Einbau eines Türspions.   

Aber Achtung:

Alles, was eine dauerhafte bauliche Veränderung bedeutet, benötigt die Zustimmung des Vermieters. Dazu gehören alle Vorhaben, die sich nicht rückstandlos entfernen lassen, wie zusätzliche Schlösser oder Türriegel.

Balkontür sichern in der Mietwohnung

Auch für Balkontüren und Fenster gilt: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, besonderen Einbruchschutz vorzunehmen. Mieter können jedoch selbst Maßnahmen ergreifen. So können sie beispielsweise die Fenstergriffe gegen Modelle austauschen, die sich abschließen lassen, sofern das Fenster und der Rahmen dadurch nicht beschädigt werden.

Hinweis: Mieter sollten die alten Fenstergriffe aufbewahren, denn der Vermieter kann beim Auszug den Rückbau verlangen.

Der Einbau von speziellen Riegeln für Balkontür oder Fenster muss in der Regel auch mit dem Vermieter abgesprochen sein, denn meist werden sie im Fensterrahmen angebracht und können nicht rückstandslos entfernt werden. 

Smart-Home-Geräte als alternativer Einbruchschutz für Mieter

Eine gute Möglichkeit für Mieter für mehr Einbruchschutz in ihrer Mietwohnung sind Smart-Home-Lösungen. Es gibt beispielsweise smarte Türschlösser, die per App statt einem Schlüssel geöffnet werden, Geräte, um Rollladen automatisch zu steuern und spezielle Sensoren, die erkennen, ob Fenster und Türen offenstehen. Darüber hinaus können in der Wohnung Kameras oder eine Alarmanlage inklusive Bewegungsmeldern installiert werden. 

Kamera und Videoüberwachung: Sicher mit vielen Vorschriften  

Auch, wenn Videoüberwachung als reizvolles Mittel für besseren Schutz vor Einbrüchen in der Mietwohnung erscheint, ist hier Vorsicht geboten. Weder Vermieter noch Mieter dürfen ohne Weiteres Kameras in Bereichen installieren, in denen potenziell fremde Menschen gefilmt werden. Das bedeutet: Mieter können in ihrer Mietwohnung für Videoüberwachung sorgen, dürfen aber nicht ohne Absprache eine Kamera außerhalb der Wohnung anbringen.  

Für Vermieter gilt: Kameras dürfen nur auf die eigene Immobilie und nicht so ausgerichtet sein, dass sie potenziell Menschen auf der Straße filmen. Darüber hinaus müssen gut erkennbare Hinweise angebracht werden, sodass Menschen wissen, dass sie sich auf Grundstücke begeben, auf denen sie gefilmt werden.  

Hinweis: Wenn Sie darüber nachdenken, Ihre Immobilie mit Videoüberwachung auszustatten, lassen Sie sich am besten professionell beraten. Dann können Sie sicher sein, dass sie sich im rechtlichen Rahmen bewegen.  

Und ein zweiter Hinweis: Auch, wenn Kameras erst einmal verlockend klingen, sollten Sie sich ihren Einsatz gut überlegen. Denn: Nicht immer hat Videoüberwachung eine abschreckende Wirkung. Sie könnten Einbrechern dadurch auch zeigen: Hier lohnt sich ein Einbruch. Deshalb sollten Sie in jedem Fall auf Attrappen verzichten.

Verhalten als wichtiger Faktor für Einbruchschutz in der Mietwohnung

Ebenso wichtig wie eine stabile Tür und sichere Schlösser ist das Verhalten der Mieter. Denn mit ein paar Vorsichtsmaßnahmen können sie leicht bauliche Maßnahmen ausgleichen:

  • Tür abschließen: Wenn Sie die Wohnung verlassen, schließen Sie immer zweimal ab. Dadurch kostet ein Einbruch mitunter mehr Zeit und Einbrecher verlieren schnell das Interesse.
  • Fenster, Balkon- und Terassentüren abschließen: Sofern möglich, schließen Sie auch andere Türen immer ab, wenn Sie nicht zu Hause sind und lassen Sie Ihre Fenster nicht gekippt oder offenstehen.  
  • Rollladen bewegen: Sie sollten nicht während der gesamten Abwesenheit die Rollladen hinunterlassen. Dadurch fällt schnell auf, dass Sie nicht zu Hause sind. Lassen Sie lieber einen Nachbarn hin und wieder in Ihre Wohnung, um dort nach dem Rechten zu sehen und die Rollladen zu bewegen.
  • Soziale Netzwerke: Posten Sie keine Bilder von Ihrer direkten Wohnumgebung und dem Hinweis, dass Sie für längere Zeit verreisen. Viele Einbrecher finden dadurch schnell heraus, wo sich ein Einbruch lohnt.
  • Nachbarschaft: Sagen Sie einem oder mehreren Nachbarn Bescheid, dass Sie verreisen. Dadurch sind sie möglicherweise wachsamer und achten verstärkt auf seltsame Geräusche. Sie können außerdem hin und wieder Lampen in ihrer Wohnung einschalten oder Rollladen hoch- oder hinunterlassen, um den Eindruck zu erwecken, Sie seien zu Hause.
  • Mieter informieren: Vermieter können ebenfalls unterstützen, indem sie ihre Mieter über Maßnahmen zum Einbruchschutz informieren und ihnen Tipps geben, wie sie sich im Falle einer längeren Abwesenheit richtig verhalten.  
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Autor

Ariane Wilke

Specialist Content

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