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Versicherungsschutz bei Einbruch

03.07.2025 Lesezeit:

Ein Einbruch ist nicht nur ein Eingriff in die Sicherheit und Privatsphäre eines Menschen, sondern oft auch mit materiellen Schäden verbunden. Um sich vor den finanziellen Folgen eines solchen Vorfalls zu schützen, spielt ein guter Versicherungsschutz bei Einbruch eine wichtige Rolle. Wir klären in diesem Artikel, welche Versicherungen bei Schäden greifen und wer, vor allem in Mehrfamilienhäusern, die Verantwortung trägt. 

Unterschiedliche Versicherungen für unterschiedliche Zwecke.

Im Grunde gibt es vor allem zwei Versicherungen, die für Einbrüche relevant sind: die Hausratversicherung und die Gebäudeversicherung. Beide decken jedoch verschiedene Fälle ab.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ist vor allem für Mieter interessant und sinnvoll. Sie haftet bei Schäden an Möbeln, Unterhaltungselektronik, Wertsachen, Gebrauchs- und Verbrauchsgütern und anderen Dingen, die sich meist in der Wohnung oder Haus befinden. Sollte ein Mieter keine Hausratversicherung haben, haftet er selbst für entwendete Gegenstände und Schäden an den genannten Objekten. Der Vermieter muss hierfür nicht aufkommen. Mieter können ihre Hausratversicherung auch erweitern, beispielsweise um Gebäudeteile. Das lohnt sich in der Regel aber nicht, weil rechtlich der Vermieter für Immobilien- und Gebäudeschäden aufkommen muss.

Aber Achtung: Wenn ein Schaden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit entsteht, beispielsweise weil der Mieter seinen Schlüssel verloren oder ihn gut erreichbar außerhalb der Wohnung versteckt hat, kann es passieren, dass die Versicherung nicht zahlt.

Gebäudeversicherung

Für Schäden an der Immobilie haftet der Vermieter. Das ist beispielsweise wichtig, wenn wegen des Einbruchs Türen, Fenster oder Wände kaputt sind. Für einen guten Versicherungsschutz bei Einbruch sollten Sie als Vermieter eine Gebäudeversicherung abschließen. Schauen Sie beim Vertrag jedoch genau hin, denn leider decken die meisten Gebäudeversicherungen in der Regel nur Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementarereignisse, wie zum Beispiel Überschwemmung ab. Wer sich gegen Einbrüche versichern lassen möchte, muss das bei Vertragsabschluss explizit hinzufügen. 

Hier finden Sie einen kurzen Überblick darüber, wann welcher Versicherungsschutz bei Einbruch gilt: 

 HausratversicherungGebäudeversicherung
Versicherte GefahrenFeuer, Blitzeinschlag, Explosionen, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Elementarschäden, Einbruchdiebstahl 

Feuer, Blitzeinschlag, Explosionen, Leitungswasser, Sturm, Hagel

Nach Vereinbarung: Einbruchschäden am Gebäude / an der Immobilie 

Versicherte Objekte Möbel, Gebrauchsgegenstände, Unterhaltungselektronik, Wertsachen, Verbrauchsgegenstände Gebäude und damit verbundene Teile, wie Heizungsanlagen, Fenster, Türen, Markisen, Rollläden, usw. 

Kosten, die bei Versicherungsschutz durch Einbruch zusätzlich übernommen werden.

Je nach Art der Versicherung werden nicht nur die Kosten für Schäden oder entwendete Gegenstände übernommen, sondern mitunter auch:

  • Aufräumkosten
  • Reparaturkosten, beispielsweise für eingeschlagene Fenster oder defekte Türen
  • Rückreisekosten, zum Beispiel aus dem Urlaub und/oder Ausland, falls Sie nicht vor Ort sind, wenn Sie vom Einbruch erfahren.
  • Kosten für Bewachung der Haustür, wenn sie beim Einbruch beschädigt wurde.
  • Hotelkosten, beispielsweise, wenn die Immobilie nach dem Einbruch nicht mehr bewohnbar ist.

Klären Sie am besten im Einzelfall direkt bei Vertragsabschluss, welchen Versicherungsschutz sie im Schadensfall beanspruchen und welche Kosten sie sich erstatten lassen können. 

Icon: In einem Kreis in der Farbe lime Grün befindet sich ein Papier mit drei waagerechten Strichen abgebildet.

Versicherungsschutz auf Mieter umlegen.

Vermieter müssen zwar selbst für Versicherungsschutz ihrer Immobilien aufkommen, die Kosten für eine Gebäudeversicherung lassen sich aber auf die Mieter umlegen. Möglich ist das über die Nebenkostenabrechnung. Beachten Sie jedoch, dass Sie als Vermieter nur Nebenkosten abrechnen können, die bereits beim Abschluss des Mietvertrags bekannt sind. Nachträglich können Sie zwar die Summe ändern, beispielsweise, wenn sich Kosten für Müllentsorgung erhöhen, neue Posten hinzufügen können Sie jedoch nicht so einfach. Berücksichtigen Sie die Gebäudeversicherung also bereits bei Vertragsabschluss mit Ihren Mietern und sorgen Sie bereits beim Kauf oder Bau Ihrer Häuser für einen richtigen Versicherungsschutz bei Einbruch. Lassen Sie sich am besten von Ihren Versicherungsgebern beraten.

Risiko von Einbrüchen mindern.

Im besten Fall sorgen Sie bereits im Vorfeld dafür, die Wahrscheinlichkeit auf einen Einbruch zu minimieren. Geben Sie auch Ihren Mietern Tipps an die Hand, mit denen sie sich besser vor dem Eindringen durch Dritte schützen.

  1. Fenster und Türen sollten immer geschlossen und abgeschlossen werden. Auch, wenn Mieter ihre Wohnung nur kurz verlassen.  
  2. Der Haustürschlüssel sollte niemals außerhalb der Wohnung oder des Hauses versteckt werden.
  3. Leitern, Gartenmöbel und andere Gegenstände, die also Einstiegshilfe dienen könnten, sollten sich nie in der Nähe befinden oder per Schloss gesichert werden.
  4. Wenn Sie oder Ihr Mieter den Schlüssel zur Wohnung verlieren, lassen Sie umgehend die Schlösser austauschen, um die Sicherheit wiederherzustellen.
  5. Wertgegenstände sollten niemals in der Nähe von Fenstern oder Eingangstüren herumliegen. Stattdessen sollten sie so platziert werden, dass sie nicht von außen gesehen werden.
  6. Gute Ausleuchtung von Fluren, Treppenhäusern und Hauseingängen kann auf Einbrecher abschreckend wirken.
  7. Die eigene Abwesenheit sollte niemals öffentlich bekannt werden, insbesondere nicht über soziale Netzwerke.
  8. Alarmanlagen und Videoüberwachung kann mitunter ebenfalls abschreckend wirken oder Einbrecher bei ihrem Vorhaben stören.  

Weitere Tipps finden Sie in unserem Artikel Einbruchschutz in Mietwohnungen

Regelungen bei Eigentumswohnungen und Eigentümergemeinschaften.

Die Verantwortlichkeiten in einer Eigentümergemeinschaft sind etwas weniger eindeutig. Wenn eine Gebäudeversicherung abgeschlossen werden soll, muss sich die Eigentümergemeinschaft als Ganzes dafür entscheiden, im Rahmen der Regelungen für ihre Beschlussfähigkeit. Eigentümer einer Wohnung innerhalb eines Gebäudes und einer Eigentümergemeinschaft müssen also keine eigene Gebäudeversicherung abschließen. Der Versicherungsbeitrag wird auf alle Eigentümer umgelegt und mit anderen Posten zusammengefasst, meist im umlagefähigen Hausgeld. Ist die Eigentumswohnung vermietet, können Eigentümer den Beitrag, wie oben beschrieben über die Nebenkosten, an ihre Mieter weitergeben. 

Fazit: Dieser Versicherungsschutz bei Einbruch ist für Vermieter und Mieter sinnvoll.

Vermieter sollten eine Gebäudeversicherung abschließen – am besten sofort, wenn sie ein neues Haus bauen oder kaufen. Die Beiträge dafür lassen sich auf die Mieter umlegen, sofern die Kosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung im Mietvertrag vorher angekündigt werden. Mieter können sich hingegen über eine Hausratversicherung schützen, die vor allem für Schäden in der Wohnung und entwendete Objekte aufkommt. In beiden Fällen lohnt es sich, die Vertragsbedingungen der Versicherungen genau zu prüfen und zu schauen, ob ein Versicherungsschutz bei Einbruch besteht oder nicht und ihn im Zweifelsfall mit in den Vertrag aufzunehmen.  

Icon: In einem Kreis in der Farbe lime Grün befindet sich ein "i" für Information.

Rechtlicher Hinweis (Disclaimer)

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Autor

Ariane Wilke

Specialist Content

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