Die Wärmepumpe gilt als wichtiger Baustein, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Bislang wird sie großzügig gefördert. Damit könnte jedoch bald Schluss sein. Die neue Bundesregierung möchte mehr Flexibilität und Technologieoffenheit. Für Hausbesitzer bedeutet das: neue Verwirrung. Sollen sie in eine klimafreundliche Wärmepumpe investieren oder nicht? Alles Wichtige über die Förderung der Wärmepumpe 2025.
Welche Wärmepumpen werden gefördert?
Wärmepumpe: mehr zu den Kosten
Clever finanzieren: Förderung der Wärmepumpe 2025
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Wann wird die Förderung der Wärmepumpe ausgezahlt?
Steuerliche Abschreibung
Regionale Förderprogramme
Wärmepumpe: Gibt es bald nur noch heiße Luft?
Viele Haus- und Wohnungseigentümer möchten klimafreundlich heizen und eine elektrische Wärmepumpe einbauen. Bisher wird der Umstieg mit attraktiven Zuschüssen vom Staat belohnt. Nach dem Regierungswechsel ist zwar noch unklar, ob und wie es in Zukunft mit der Förderung weitergeht, aktuell gelten viele Förderprogramme jedoch noch.
Das aktuelle und bislang noch gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG), das auch Heizungsgesetz genannt wird, erlaubt neben der Wärmepumpe auch andere Systeme: Hybridheizungen, Solarthermie, Biomasse- und Pelletheizungen sowie Fernwärme. Es schreibt aber vor, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Deshalb ist das Nachdenken über eine Wärmepumpe durchaus sinnvoll. Wir geben einen Überblick über mögliche Förderungen, die Sie in Anspruch nehmen können.
Eine Wärmepumpe ist eine klimafreundliche Lösung. Damit lassen sich die Kosten fürs Heizen deutlich senken und Eigentümer können damit den Wert ihrer Immobilie steigern. Die staatliche Förderung der Wärmepumpe 2025 ist hoch und für viele Menschen ein Anreiz, ihre alte Gas- oder Ölheizung auszutauschen. Im ersten Halbjahr 2025 stieg die Nachfrage nach Wärmepumpen deutlich: 139.500 Stück wurden verkauft. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Plus von 55 Prozent. Somit wurden zum ersten Mal in Deutschland mehr Wärmepumpen als Gasheizungen verkauft.
Die Gründe liegen darin, dass Öl und Gas immer teurer werden, vor allem durch die CO2-Abgabe, und hohe staatliche Zuschüsse locken. Seit dem 1. Januar 2024 werden Zuschüsse für den Heizungstausch und den Einbau einer Wärmepumpe über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gewährt. Die BEG ist zeitlich nicht begrenzt, doch die Höhe der Fördersätze kann von Jahr zu Jahr schwanken. Zuschüsse gibt es derzeit für diese Typen:
Luft-Wasser-Wärmepumpen,
Luft-Luft-Wärmepumpen,
Endwärmepumpen
und Grundwasserwärmepumpen.
Einzige Bedingung: Sie müssen in Deutschland zugelassen und nach bestimmten DIN-Standards abgenommen und zertifiziert sein. Für Wärmepumpen, die mit Gas betrieben werden, gibt es keine Förderung. Eine Liste der Anlagen, die gefördert werden, können Haus- und Wohnungseigentümer beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einsehen.
Hinweis: Lassen Sie sich beraten, welche Heizleistung für Ihr Gebäude benötigt wird und welche Wärmepumpe für das Haus geeignet ist. Eine solche Beratung ist eine Grundvoraussetzung, um einen Förderantrag stellen zu können.
Wärmepumpen sind in der Anschaffung teurer als eine fossile Gas- oder Ölheizung. Der Einbau kann schnell ins Geld gehen. Dafür sind die Betriebskosten geringer und der Staat verlangt auch keine CO2-Abgabe. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat 160 Angebote für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus zwischen Oktober 2024 und Mai 2025 ausgewertet. Die Preise schwankten erheblich: zwischen 20.000 € und 63.00 €. Der Mittelwert lag bei 36.300 Euro.
Durch die Förderung der Wärmepumpe 2025 können Haus- und Wohnungseigentümer die Kosten erheblich senken. Entweder über eine KfW-Förderung, steuerliche Abschreibungen oder Programme in den Kommunen.
Wer 2025 auf eine Wärmepumpe umsteigt, kann maximal 70 Prozent der Kosten vom Staat erstattet bekommen. In einem Einfamilienhaus sind die förderfähigen Kosten auf maximal 30.000 Euro gedeckelt. Alles, was darüber liegt, wird nicht gefördert. Zuschüsse werden bei der KfW beantragt (Zuschuss Nr. 458). Seit dem 1. Januar 2024 ist die KfW dafür zuständig und nicht mehr das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Geld vom Staat gibt es aber nur für den Heizungstausch in Bestandsgebäuden. Der Bauantrag muss mindestens fünf Jahre zurückliegen. Die Förderung der Wärmepumpe 2025 im Einzelnen:
Grundförderung: Sie liegt bei 30 Prozent und wird privaten Hauseigentümern, Vermietern oder gemeinnützigen Organisationen gewährt.
Geschwindigkeits-Bonus: Der Klimageschwindigkeits-Bonus bringt weitere 20 Prozent, wenn die alte Heizungsanlage (Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung) bis zum 31. Dezember 2028 durch eine Wärmepumpe ausgetauscht wird. Das Wohngebäude muss aber selbst bewohnt werden. Wird eine Gas- oder Biomasseheizung ersetzt, muss sie mindestens 20 Jahre alt sein, um den Bonus zu bekommen. Ab dem Jahr 2029 verringert sich der Bonus alle zwei Jahre um drei Prozent. Damit soll ein Anreiz für Haus- und Wohnungseigentümer geschaffen werden, frühzeitig auf klimafreundliches Heizen umzusteigen.
Einkommens-Bonus: Liegt das Haushaltseinkommen pro Jahr unter 40.000 Euro, gibt es 30 Prozent als Extra-Förderung.
Effizienz-Bonus: Wer eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel einbaut oder eine Erdwärmepumpe, kann sich zusätzlich über einen Bonus von fünf Prozent freuen. Ausgezahlt wird er an Eigentümer, Vermieter oder gemeinnützige Organisationen.
Für einen Eigentürmer eines Einfamilienhauses, der den vollen Fördersatz von 70 Prozent erhält, bedeutet das: Er bekommt maximal 21.000 Euro vom Staat. In Mehrfamilienhäusern hängt die Förderung von der Zahl der Wohneinheiten ab. Vermieter können für die erste Wohneinheit bis zu 30.000 Euro, für die zweite bis sechste jeweils bis zu 15.000 Euro und für alle weiteren Einheiten jeweils bis zu 8.000 Euro geltend machen.
Ganz wichtig: Vermieter bekommen keinen Geschwindigkeits-Bonus und keinen Einkommens-Bonus. Die Förderung der Wärmepumpe 2025 beträgt bei ihnen höchstens 35 Prozent.
Die Heizungsförderung hat einige Besonderheiten. Um Fördermittel zu bekommen, muss ein Nachweis erbracht werden, dass die Wärmepumpe effizient laufen kann. Das wird mithilfe der vom Hersteller angegebenen, theoretischen Jahresarbeitszahl (JAZ) gemessen, auch: COP (Coefficient of Performance). Eine elektrisch betriebene Wärmepumpe braucht Strom, um Wärme zu erzeugen. Die JAZ gibt an, wie das Verhältnis von zugeführter Energie (Strom) zu erzeugter Energie (abgegebener Wärme) ist. Nach dem Kauf und nach der Installation wird sie ermittelt. Notwendig ist eine theoretische JAZ von 3. Das bedeutet: mit einer Kilowattstunde Strom werden drei Kilowattstunden Wärme erzeugt. Den Nachweis finden Sie in der Betriebsanleitung des Herstellers und auf dem Typenschild der Wärmepumpe.
Außerdem besteht die Pflicht zum hydraulischen Abgleich: Das Fördergeld wird nur genehmigt und ausgezahlt, wenn ein Abgleich bei der neuen Wärmepumpe geplant ist. Nach einem Heizungswechsel ist er durchaus sinnvoll, damit die Wärmepumpe effizient arbeiten kann und alle Räume im Haus warm werden.
Der Zuschuss wird erst ausgezahlt, nachdem die Maßnahme abgeschlossen ist und alle erforderlichen Nachweise eingereicht und geprüft wurden. Das bedeutet: Haus- und Wohnungseigentümer müssen in Vorleistung gehen. Bei der Planung sollte das unbedingt berücksichtigt werden. Wer nicht genügend Geld hat, um das zu stemmen, kann einen Ergänzungskredit (Kredit Nr. 358, 359) bei der KfW beantragen. Es gibt zwei Programme. Sie unterscheiden sich dadurch, ob das Haus selbst genutzt oder vermietet wird.
Eigentümer, die ihr Haus selbst nutzen, profitieren von einem besonders günstigen Kredit. Vorausgesetzt, ihr Haushalteinkommen liegt unter 90.000 Euro im Jahr. Ist das Einkommen höher oder das Haus vermietet, gibt es keine Zinsvergünstigung. In beiden Fällen muss ein Förderbescheid für die Wärmepumpe bereits vorliegen. Die Laufzeit für den Kredit beträgt maximal 35 Jahre, der günstige Zins wird höchstens zehn Jahre lang gewährt. Sondertilgungen sind möglich. Ganz wichtig: Der Antrag auf Förderung muss gestellt werden, bevor die Arbeiten beginnen. Nachträglich werden keine Zuschüsse gewährt.
Wer keine Förderung für die Wärmepumpe beantragen möchte, kann die Kosten für den Kauf und Einbau auch in der Steuererklärung geltend machen und so Steuern sparen. Pro Objekt dürfen 200.000 € angegeben werden. Diese Möglichkeit gibt es seit 2020 für Eigentümer von Immobilien. 20 Prozent der Aufwendungen für eine energetische Gebäudesanierung, darunter fällt auch eine neue Heizung, können über drei Jahre abgeschrieben werden. Der Vorteil: Sie müssen keinen Antrag stellen. Voraussetzung für die Abschreibung ist:
dass die Arbeiten abgeschlossen und bezahlt wurden,
das Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist,
das Haus selbst bewohnt wird
und ein Fachunternehmen den Einbau ausführt.
Außerdem muss das Fachunternehmen oder ein Energieexperte bescheinigen, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden. Die Kosten für den Experten können steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings muss der Experte von der BAFA oder der KfW zugelassen sein. Unser Tipp: Einen Förderantrag zu stellen, ist aufwendig. Doch es lohnt sich. Denn die Förderung der Wärmepumpe ist in der Regel deutlich höher als die 20 Prozent, die steuerlich geltend gemacht werden können.
Nicht nur der Bund, auch Länder und Kommunen bieten Förderprogramme für Wärmepumpen an. Sie können sogar mit der Förderung des Bundes kombiniert werden. Wer besonders viel Geld rausholen möchte, sollte sich beraten lassen. Gute Anlaufstellen sind die Verbraucherzentralen. Bundesweit gibt es etwa 900 Standorte. Auch ein Energieberater kann dabei unterstützen.
Die festgelegten Fördermaßnahmen gelten grundsätzlich noch bis 2028 – es kommen in den nächsten Jahren jedoch weitere Anforderungen an die Wärmepumpen hinzu. Ab dem 1. Januar 2026 müssen außenliegende Luft-Wärmepumpen beispielsweise unter bestimmten Dezibel-Grenzwerten liegen, um förderfähig zu sein. Ab dem 1. Januar 2028 sind außerdem nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig. Noch läuft die Förderung der Wärmepumpe wie bisher. Es ist jedoch noch unklar, ob die Zuschüsse von bis zu 70 Prozent auch in Zukunft gewährt werden. Wer den Einbau einer Wärmepumpe plant, sollte nicht zögern, einen Förderantrag zu stellen, um sich die staatliche Förderung der Wärmepumpe 2025 zu sichern.