Egal, ob Sie bereits Wohnungseigentümer sind oder einer werden möchten – das Wohnungseigentumsgesetz (kurz: WEG) wird Ihnen häufig begegnen. Es regelt Eigentumsverhältnisse, Rechte und Pflichten sowie wichtige Sachverhalte rund um Haus und Wohnung. In diesem Artikel verschaffen wir Ihnen einen Überblick über das Wohnungseigentumsgesetz sowie der letzten Reform des WEG, die am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist.
Das Wohnungseigentumsgesetz ist 1951 aus dem Bedarf heraus entstanden, eine rechtliche Grundlage für Wohnungseigentümer zu schaffen. Seitdem ist es möglich, einzelne Einheiten eines Gebäudes zum Beispiel als Sonder- oder Gemeinschaftseigentum einzustufen. Dabei ist beides klar voneinander abgegrenzt. Außerdem werden unter anderem Regelungen rund um die Wohnungseigentümerversammlung getroffen.
Zuletzt gilt seit dem 1. Dezember 2020 das sogenannte Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), eine Art Reformgesetz zum WEG, das sowohl für Eigentümer als auch Verwalter einige Änderungen mit sich bringt.
Ein wichtiger Bestandteil des WEG ist die Zuordnung der Gebäudebestandteile in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.
Dem Grundbuchamt wird die Festlegung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum vorgelegt, woraus sich die Rechte und Pflichten der Mitglieder einer WEG ergeben. Bei einigen Eigentumsbestandteilen kommt es häufig zu Interessenskonflikten. Zum Beispiel:
Das Wohnungseigentumsgesetz besteht aus fünf Abschnitten, die wiederum in vier Teile gegliedert sind:
Für Eigentümer sind vor allem jene Regelungen von Bedeutung, in denen es um die Eigentumsverhältnisse, Rechte und Pflichten sowie Nutzung, Kostenaufteilung und Aufgaben der Verwaltung geht.
In den §§ 10 bis 19 des WEG wird das Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geregelt. Unter anderem werden hier Rechte und Pflichten der Eigentümer festgelegt.
Zu den wichtigsten Rechten gehört, innerhalb der eigenen Wohnung frei über den Wohnraum zu bestimmen sowie das Nutzungsrecht des Gemeinschaftseigentums. So dürfen Eigentümer in der Regel frei entscheiden, ob sie selbst in ihrer Wohnung leben oder sie vermieten möchten.
Darüber hinaus legt das WEG einige Pflichten für Wohnungseigentümer fest, die zwingend erfüllt werden müssen. Dazu gehören unter anderem:
Gemäß § 26 des Wohnungseigentumsgesetzes ist es möglich, dass eine Eigentümergemeinschaft einen Verwalter beruft. Dieser übernimmt dann sämtliche Aufgaben, bei denen die Wünsche aller Eigentümer vereinbart werden müssen. Die Aufgaben lassen sich in drei Bereiche einteilen: kaufmännische, technische und organisatorische. Dazu gehören unter anderem:
Seit der WEG-Reform können Verwalter gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ohne vorherigen Beschluss der Eigentümer Maßnahmen „untergeordneter Bedeutung” in eigener Verantwortung durchführen. Dazu zählen beispielsweise kleine Reparaturen am Gemeinschaftseigentum, wie der Austausch von Glühbirnen.
Zudem benötigen externe Verwalter seit dem 1. Dezember 2023 eine Zertifizierung. Als „zertifizierter Verwalter“ darf sich bezeichnen, wer eine entsprechende Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer abgelegt hat. Das ergibt sich aus dem neuen § 26 a WEG. Verwaltende, die für eine Wohnungseigentümergemeinschaft in Selbstverwaltung aktiv sind, müssen sich nicht zertifizieren lassen.
Die aktuelle Reform des WEG ist am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten und bringt einige Änderungen für Wohnungseigentümer sowie Verwalter mit sich. Mit dem Gesetz sollen vor allem Modernisierungen und Sanierungen vereinfacht werden. Die fünf wichtigsten Änderungen sind: