Häufige Fragen rund um Ihren Termin
Zur Terminvergabe und zum Ablauf erhalten wir viele Rückfragen von Mietern. Das ist nachvollziehbar, schließlich bedeuten diese oft einen hohen Koordinationsaufwand.
Regelmäßige Termine in den Wohnungen sorgen dafür, dass Messgeräte zuverlässig funktionieren, Verbrauchswerte korrekt erfasst werden und Rauchwarnmelder einsatzbereit bleiben. Im Auftrag Ihrer Hausverwaltung oder Ihres Vermieters übernehmen unsere Techniker diese Arbeit in regelmäßigen oder bedarfsabhängigen Intervallen.
Damit die Arbeiten für alle Beteiligten möglichst unkompliziert und ohne zusätzliche Kosten durchgeführt werden können, bündeln wir mehrere Wohnungen in einem Gebäude oder einer Wohnanlage. Das reduziert Anfahrten und hält den organisatorischen Aufwand für alle Bewohner gering.
Die folgenden Hinweise zeigen, wie Termine vergeben werden, was am Termin selbst passiert und welche Antworten für Mieter besonders relevant sind.
Termin verschieben
Unsere Termine werden sorgfältig geplant und für mehrere Wohnungen an einem Tag zusammengelegt. So können unsere Techniker möglichst viele Bewohner im Rahmen einer Tour betreuen.
Dieses Vorgehen hält Aufwand, Kosten und Fahrtwege gering und ermöglicht die Durchführung als Teil der regulären Servicedienstleistung.
Wenn der Termin nicht wahrgenommen werden kann
Falls Sie den ersten Termin nicht wahrnehmen können, erhalten Sie in der Regel automatisch einen zweiten Termin. Darüber werden Sie rechtzeitig schriftlich informiert.
Bitte ermöglichen Sie den Zugang zu Ihrer Wohnung an mindestens einem der beiden Termine. So lassen sich die notwendigen Arbeiten erledigen und zusätzliche Kosten oder Schätzwerte bei der Verbrauchsermittlung vermeiden.
Sie müssen dafür nicht persönlich anwesend sein. Selbstverständlich kann auch eine Vertrauensperson den Zugang zur Wohnung ermöglichen. Entscheidend ist, dass diese Person durch Sie legitimiert ist, den Zugang zu den betroffenen Geräten und Räumen gewährleisten kann. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie
Individuelle Terminvereinbarungen sind nicht vorgesehen. Unsere Techniker stellen ihre Touren so zusammen, dass mehrere Wohnungen in einem Gebäude oder einer Wohnanlage nacheinander betreut werden können. Dadurch lassen sich unnötige Anfahrten vermeiden.
Deshalb können wir keine Wunschtermine vergeben oder einzelne Termine individuell abstimmen. Erst wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kommt in Einzelfällen ein kostenpflichtiger Sondertermin infrage. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Ihre Hausverwaltung oder Ihren Vermieter.
So läuft ein Termin ab
Warum erhalte ich einen Termin?
Durch den Vertrag Ihrer Hausverwaltung oder Ihres Vermieters mit uns sind in bestimmten Abständen Termine erforderlich. Sie dienen dazu, die Gerätefunktion zu sichern, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und Verbrauchsdaten korrekt zu erfassen.
Gründe für einen Termin können beispielsweise sein:
- die Wartung von Rauchwarnmeldern,
- die Ablesung von Verbrauchswerten,
- der Austausch von Messgeräten oder Rauchwarnmeldern.
Die regelmäßige Durchführung dieser Arbeiten trägt zu einer verlässlichen Gerätefunktion und einer ordnungsgemäßen Abrechnung bei. Ob unser Techniker Ihre Wohnung betreten muss, hängt von den eingesetzten Messgeräten und der vereinbarten Ableseart ab. Bei Funk- oder Walk-by-Ablesungen ist häufig kein Zutritt erforderlich. Beachten Sie hierzu die Angaben in Ihrer Terminankündigung.
Terminankündigung
Der Termin wird durch unseren Techniker geplant und rechtzeitig angekündigt. Die Information erfolgt in der Regel per Hausaushang oder Benachrichtigungskarte. Je nach Vereinbarung mit Ihrer Hausverwaltung können Sie auch per E-Mail, SMS oder telefonisch informiert werden.
Da mehrere Wohnungen am selben Tag betreut werden, profitieren alle Bewohner von einem planbaren Ablauf mit möglichst wenig organisatorischem Aufwand.
Vorbereitung auf den Termin
Bitte sorgen Sie dafür, dass alle Geräte frei zugänglich sind. Dazu gehören zum Beispiel:
- Rauchwarnmelder
- Heizkostenverteiler
- Wärmezähler
- Wasserzähler
Entfernen Sie gegebenenfalls Verkleidungen oder Möbelstücke vor dem Termin, damit die Arbeiten zügig durchgeführt werden können.
Durchführung vor Ort
Zum angekündigten Termin werden die erforderlichen Arbeiten durchgeführt. Je nach Art des Termins dauert dies in der Regel nur wenige Minuten. Falls ein weiterer Termin notwendig wird, erhalten die Bewohner eine entsprechende Benachrichtigung.
Ausnahme: Terminausfall
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass ein Termin kurzfristig nicht stattfinden kann. Das ist für alle Beteiligten ärgerlich. Gründe dafür können zum Beispiel krankheitsbedingte Ausfälle, ein Unfall auf dem Weg zur Liegenschaft oder Verzögerungen bei vorherigen Arbeiten sein. Wenn kurzfristig kein Ersatz möglich ist, kümmern wir uns selbstverständlich um einen neuen Termin. Solche Fälle sollen jedoch die Ausnahme bleiben.
So erkennen Sie offizielle ista-Mitteilungen
Hausaushänge
Unsere Hausaushänge werden im Eingangsbereich oder im Hausflur angebracht.
Offizielle Mitteilungen erkennen Sie an:
- dem ista Logo,
- der URL „ista.de/termine“,
- und einem QR-Code.
Datum, Uhrzeit und Art des Termins ergänzt der Techniker direkt auf dem Aushang.
Benachrichtigungskarten
Benachrichtigungskarten werden zusätzlich oder alternativ direkt in Ihren Briefkasten eingeworfen.
Auch diese enthalten:
- das ista Logo,
- die URL „ista.de/termine“,
- sowie einen QR-Code.
Verpasste oder notwendige Folgetermine werden zusätzlich farblich hervorgehoben.
Unserer Ausweise
Ja. Alle Techniker, die für ista arbeiten, sowie Mitarbeiter der ista Express, die in unserem Auftrag unterwegs sind, haben Dienstausweise um sich ausweisen zu können, und sind angehalten diesen auf Wunsch vorzuzeigen. Wie Sie unsere Ausweise erkennen können, erfahren Sie nachfolgend.
Auf der Vorderseite unsere Ausweise befinget sich:
- Lichtbild, Name und Vorname
- Firmenname
- Hinweis „Servicepartner der ista SE“ mit Angabe, dass die Person berechtigt ist, Ablese-, Montage- und Wartungsarbeiten im Auftrag der ista SE durchzuführen
- Individuelle iSP-Nummer und ista Logo
- Gültigkeitsdatum
Auf der Rückseite befinden sich:
- Angaben zum zuständigen ista Standort
- offizielle Kontaktdaten
- und ein holografisches Sicherheitsmerkmal
Die ista Express ist ein Tochterunternehmen von ista. Sie ist in unserem Auftrag unterwegs. Die Ausweise unterscheiden sich teilweise von denen der ista Techniker. Darauf sollten sie achten:
- Lichtbild und Name
- Firmen-/Markenkennzeichnung „ista Express“
- QR-Code und Unternehmenslogo „ista Express“
- klare Zuordnung zur ista Gruppe
Häufige Fragen
Nein. Auch eine Vertrauensperson kann den Zugang zu Ihrer Wohnung ermöglichen.
Falls Sie den ersten Termin nicht wahrnehmen können, erhalten Sie automatisch einen zweiten Termin. Bitte ermöglichen Sie den Zugang zu Ihrer Wohnung an mindestens einem der beiden Termine.
Da unsere Techniker mehrere Wohnungen innerhalb eines Gebäudes oder einer Wohnanlage betreuen, können individuelle Reihenfolgen in der Regel nicht berücksichtigt werden.
Wenn der Techniker vor Ort ist, können Sie ihn jedoch direkt ansprechen oder einen Hinweis an der Haustür hinterlassen. Eine feste Zusage ist leider nicht möglich.
Termine können abhängig von der jeweiligen Tourenplanung und dem beauftragten Service auch an einem Samstag stattfinden. Die konkreten Angaben finden Sie in Ihrer Terminankündigung.
Wie häufig eine Ablesung oder ein anderer Servicetermin erforderlich ist, hängt von den eingesetzten Geräten, dem vereinbarten Service und den gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Vorgaben ab.
Wenn die Liegenschaft vollständig mit Funktechnologie ausgestattet ist, müssen die Wohnungen in der Regel nicht betreten werden.
Eine erneute Ablesung kann erforderlich sein, wenn beim ersten Termin nicht alle Geräte zugänglich waren, Verbrauchswerte nicht vollständig erfasst werden konnten oder eine technische Überprüfung notwendig ist.
Ob bei einem Auszug eine Zwischenablesung vor Ort erforderlich ist, hängt von der eingesetzten Messtechnik ab. Bei elektronischen beziehungsweise fernablesbaren Geräten werden die erforderlichen Monatswerte automatisch gespeichert. Eine Zwischenablesung vor Ort ist nur bei bestimmten nicht fernablesbaren Geräten erforderlich, insbesondere bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip oder Wasserzählern ohne Funkmodul. Ihre Hausverwaltung beziehungsweise Ihr Vermieter meldet den Nutzerwechsel an ista.
Noch Fragen offen?
Weitere häufig gestellte Fragen rund um die Ablesung, Heizkostenabrechnung, Rauchwarnmelder und viele weitere Themen finden Sie in unseren FAQ. Dort finden Sie schnelle Orientierung zu typischen Anliegen rund um Ihren ista-Termin.