Die Heizkostenverordnung (kurz: HKVO) gilt grundsätzlich für alle Gebäude, außer:
Somit kann die HKVO auch für gewerblich oder teilgewerblich genutzte Gebäude und auch für Wohnungseigentümergemeinschaften gelten.
Die Aufteilung in einen verbrauchsabhängigen und einen verbrauchsunabhängigen Teil zielt darauf ab, sowohl den individuellen Verbrauch als auch gemeinschaftliche Kosten fair zu berücksichtigen. So können verschiedene Kostenfaktoren gerechter verteilt und lagebedingte Nachteile, wie beispielsweise Rohrleitungsverluste, ausgeglichen werden.
Dieser sogenannte Verteilmaßstab oder Umlageschlüssel wird in der Regel im Mietvertrag festgelegt.
Der Verteilerschlüssel für die Heizkostenabrechnung wird in der Regel in der Teilungserklärung oder im Mietvertrag festgelegt. Die genaue Festlegung des Verteilerschlüssels kann je nach Land, regionalen Vorschriften, Art des Wohngebäudes und Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien variieren. Typische Verteilerschlüssel basieren auf dem individuellen Verbrauch, der Wohnfläche, der Anzahl der Bewohner oder einer Kombination dieser Faktoren. Gemäß § 6 Abs. 4 der Heizkostenverordnung dürfen Gebäudeeigentümer diesen Verteilerschlüssel bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes auch einseitig anpassen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Verteilmaßstab/Umlageschlüssel transparent und nachvollziehbar sein muss, um Streitigkeiten zu vermeiden. Mieter und Eigentümer haben das Recht, den Verteilerschlüssel einzusehen und zu prüfen, ob er den rechtlichen Vorgaben entspricht.
Gemäß der Paragrafen 6, 7 und 8 der aktuellen Heizkostenverordnung kann der Verteilerschlüssel in bestimmten Fällen geändert werden:
Die genaue Zusammensetzung der Heizkostenabrechnung kann je nach Vereinbarung im Mietvertrag oder den Bestimmungen der Heizkostenverordnung, insbesondere §§ 7 und 8, variieren. Hier sind einige typische Kosten, die in einer Heizkostenabrechnung enthalten sein können:
Es ist wichtig, dass die Kosten transparent und nachvollziehbar aufgeführt sind, sodass Mieter die einzelnen Bestandteile der Heizkostenabrechnung nachvollziehen können.
Eine Höchstgrenze gibt es nicht - der Anteil der Heizkosten darf jedoch nicht über Gebühr und unverhältnismäßig hoch sein. Die Angemessenheit der Heizkosten wird durch den Vergleich mit Referenzwerten und marktüblichen Preisen ermittelt. Die vom Deutschen Mieterbund oder anderen Fachverbänden herausgegebenen Betriebskostenspiegel dienen dabei maximal als grobe Orientierungen; mit ihnen lässt sich aber nicht verlässlich feststellen, ob die Heizkosten eines bestimmten Gebäudes im Vergleich zu ähnlichen Gebäuden (noch) angemessen sind.
Der Energieverbrauch setzt sich aus vielen unterschiedlichen Faktoren zusammen, die das Gesamtergebnis beeinflussen. Zum Beispiel:
Der Zahlungszeitraum wird von den Vermietern in der Rechnung festgehalten. Meistens beträgt dieser einen Monat. Nachdem Mieter ihre Heizkostenabrechnung erhalten haben, können sie bis zum Ablauf zwölften Monats nach Erhalt der Abrechnung Einwendungen gegen die Abrechnung mitteilen.
Die novellierte Heizkostenverordnung bringt einige Änderungen mit sich:
Ziel der Verordnung ist es laut Bundesregierung, Verbraucher zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie anzuregen. Das Heizverhalten soll so angepasst und der Ausstoß von CO₂ -Emissionen reduziert werden.
Die Heizkostenverordnung kann sowohl für Vermieter und Verwalter als auch für Mieter ziemlich undurchsichtig sein. Das führt nicht selten zu Rückfragen und Unverständnis in Bezug auf verschiedene Aspekte, wie enthaltene Kosten, Verteilerschlüssel oder Informationspflicht.
Gesetzestexte sind allerdings nicht für alle leicht zu verstehen. Da Verwalter aber dazu verpflichtet sind, die rechtlichen Vorgaben umzusetzen, finden Sie hier eine Checkliste zur HKVO, damit Sie keine wichtigen Punkte mehr vergessen.
Die maßgeblichen Regelungen sind vielschichtig und die Vorgaben und zu beachtenden Punkte hängen von ganz unterschiedlichen Faktoren ab. Daher dient unsere Darstellung der grundlegenden Einordnung. Wir empfehlen eine individuelle, einzelfallbezogene Betrachtung und Prüfung Ihrer persönlichen Gesamtsituation.