Das Wichtigste in Kürze:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt seit 2020 die energetischen Anforderungen an Gebäude und soll die Wärmewende vorantreiben; mit der zweiten Novelle von 2024 gilt für neue Heizungen die 65-Prozent-Regel.
Für Bestandsgebäude greifen die Vorgaben erst nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung, die bis 2026 in großen und bis 2028 in kleineren Kommunen erfolgen muss.
Die Große Koalition plant eine Reform: Das Gesetz soll technologieoffener, flexibler und einfacher werden; CO₂-Einsparungen sollen künftig als zentrale Steuerungsgröße dienen.
Kritiker bemängeln hohe Umstellungskosten und fehlende Infrastruktur, während Befürworter die Regelungen als wichtigen Schritt hin zu mehr Unabhängigkeit von fossilen Energien sehen.
Um langfristig gut vorbereitet zu sein, sollten Vermieter und Verwalter jetzt aktiv werden.
Es gelten erstmals einheitliche Vorgaben für die Energieeffizienz von Gebäuden – frühere Einzelregelungen werden in einem Gesetz gebündelt.
Der Bundesrat stimmt am 3. Juli 2020 der Zusammenführung von Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu.
Die Novelle verschärft die Anforderungen für Neubauten, vereinfacht Nachweisverfahren und führt neue Primärenergiefaktoren ein.
Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sind verpflichtet, ihre Wärmeplanung bis zu diesem Termin fertigzustellen.
Kleinere Städte und Gemeinden müssen bis dahin ihre kommunale Wärmeplanung abgeschlossen haben.
Ab 1. Januar 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden – alle Heizsysteme müssen zu 100 Prozent auf erneuerbare Energien umgestellt sein.
Das GEG trat ursprünglich im November 2020 in Kraft und fasste mehrere Gesetze zusammen: die Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Die erste Novelle folgte im Januar 2023 und setzte neue Maßstäbe: Schritt für Schritt sollen fossile Heizungen durch klimafreundliche Alternativen ersetzt werden. Seit 2024 ist die zweite Novelle des GEG in Kraft. Kernpunkt ist die sogenannte 65-Prozent-Regel: Bei neuen Heizungen muss ein erheblicher Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen und zum Beispiel durch Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse oder hybride Systeme erzeugt werden. Für bestehende Gebäude gibt es Übergangsfristen, die von der Wärmeplanung der jeweiligen Kommune abhängen.
Das Ziel des Gesetzes ist klar: Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein. Der Gebäudesektor spielt dabei eine zentrale Rolle, denn rund 30 Prozent des gesamten deutschen Energieverbrauchs entfallen auf Heizen und Warmwasser.
Dass das Heizungsgesetz so viel Aufmerksamkeit bekommt, liegt auch an seiner Entstehungsgeschichte. Schon 2019 hatte das Bundeskabinett einen ersten Entwurf für das GEG beschlossen. Die große Novelle wurde 2023 verabschiedet – und brachte einen politischen Streit mit sich, der die Öffentlichkeit spaltete. Besonders kontrovers diskutiert wurde der ursprüngliche Zeitplan. Inzwischen wurden die Übergangsfristen verlängert und stärker an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Ziel war es, Planungssicherheit zu schaffen: Niemand soll gezwungen werden, heute eine neue Heizung einzubauen, die morgen nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Doch die Diskussionen reißen nicht ab. Im aktuellen Koalitionsvertrag strebt die Große Koalition eine weitere Reform des Gesetzes an.
Dass das GEG abgeschafft wird, ist unwahrscheinlich. Denn am klaren Ziel, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, hat sich auch innerhalb der aktuellen Bundesregierung nichts geändert. Dennoch plant die Große Koalition laut Koalitionsvertrag eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes: Es soll künftig technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Im Zentrum steht die CO₂-Eindämmung als zentrale Steuerungsgröße – ein Ansatz, der intelligent gesteuerte, klimafreundliche Heizlösungen priorisieren soll. Gleichzeitig bleibt die Heizungsförderung fester Bestandteil der Wärmewende, soll aber durch weniger Bürokratie und höhere Flexibilität beim Förderzugang spürbar verbessert werden.
Angepasst werden muss das GEG voraussichtlich aber schon, denn: Es gibt mit der EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) eine Richtlinie auf europäischer Ebene, die 2024 zuletzt überarbeitet wurde und Mindestanforderungen regelt, an die sich jeder Staat halten muss. Die neuen Vorgaben müssen in Deutschland bis Mai 2026 umgesetzt werden.
Auch wenn das Ziel – Klimaneutralität bis 2045 – weitgehend unbestritten ist, sorgt der Weg dorthin für Diskussionen. Kritiker des Heizungsgesetzes bemängeln vor allem, dass der Austausch alter Heizungen und die Umstellung auf erneuerbare Energien teuer sind. Selbst mit Förderungen bleibt oft ein erheblicher Eigenanteil, den es auf Seiten der Eigentümer zu stemmen gilt. Zudem hängen die Vorgaben stark von der kommunalen Wärmeplanung ab, die vielerorts noch nicht vorliegt. Hinzu kommt, dass in der Praxis häufig die Infrastruktur für Biomasse, Wasserstoff-ready-Gasheizungen oder Hybridlösungen fehlt, sodass der Fokus stark auf Wärmepumpen liegt.
Auf der anderen Seite sehen Befürworter das Gesetz als notwendigen Schritt, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und langfristig Energiekosten zu senken. Gerade in Zeiten hoher Gaspreise und internationaler Unsicherheiten ist der Ausbau erneuerbarer Wärmeversorgung wichtiger denn je.
Auch wenn viele Regelungen erst in den kommenden Jahren greifen, lohnt es sich, jetzt aktiv zu werden – vor allem für Vermieter und Verwalter. Die wichtigsten Schritte sind:
Kommunale Wärmeplanung im Blick behalten: Vermieter und Verwalter sollten die Wärmeplanung ihrer Kommune frühzeitig beobachten. Dies erleichtert die Auswahl passender Heiztechnologien und ermöglicht eine rechtzeitige Anpassung an künftige Vorgaben.
Fördermöglichkeiten prüfen: Staatliche Zuschüsse können den Umstieg auf erneuerbare Energien erheblich erleichtern. Je früher Anträge gestellt werden, desto höher sind die Chancen, von attraktiven Fördersummen zu profitieren.
Bestandsaufnahme durchführen: Wohnungseigentümergemeinschaften sollten den aktuellen Heizungsbestand erfassen. So lassen sich Fristen einhalten und Entscheidungen zur Modernisierung treffen.
Technologieoffen bleiben: Ob Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse oder Hybridlösungen – die optimale Heiztechnologie hängt vom jeweiligen Gebäude ab. Eine neutrale Energieberatung kann helfen, die passende Lösung zu finden.
Das Gebäudeenergiegesetz ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Für Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Verwalter bedeutet das: Es gibt noch Zeit, aber Nichtstun ist keine Option. Wer jetzt informiert handelt, kann Förderungen optimal nutzen, Fristen einhalten und langfristig von einer modernen, effizienten Heiztechnik profitieren.
Auch wenn die politischen Debatten weitergehen und Details noch angepasst werden könnten, bleibt das Ziel unverändert: Der Gebäudesektor soll klimaneutral werden – und der Weg dahin ist mit dem GEG klar vorgezeichnet.