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Gebäudeenergiegesetz 2025: Aktueller Stand, Reformpläne und Handlungstipps

04.09.2025 Lesezeit:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als „Heizungsgesetz“, sorgt seit Jahren für Diskussionen in Politik, Medien und Öffentlichkeit. Mit der zweiten Novelle, die seit Januar 2024 gilt, will die Bundesregierung den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen deutlich beschleunigen und die Wärmewende vorantreiben. Neue Vorgaben, Übergangsfristen und Förderprogramme sollen Eigentümer und Kommunen Schritt für Schritt auf einen klimafreundlichen Gebäudesektor vorbereiten – und sorgen gleichzeitig für anhaltende Diskussionen und Unklarheiten.

Das Wichtigste in Kürze:  

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt seit 2020 die energetischen Anforderungen an Gebäude und soll die Wärmewende vorantreiben; mit der zweiten Novelle von 2024 gilt für neue Heizungen die 65-Prozent-Regel. 

  • Für Bestandsgebäude greifen die Vorgaben erst nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung, die bis 2026 in großen und bis 2028 in kleineren Kommunen erfolgen muss. 

  • Die Große Koalition plant eine Reform: Das Gesetz soll technologieoffener, flexibler und einfacher werden; CO₂-Einsparungen sollen künftig als zentrale Steuerungsgröße dienen. 

  • Kritiker bemängeln hohe Umstellungskosten und fehlende Infrastruktur, während Befürworter die Regelungen als wichtigen Schritt hin zu mehr Unabhängigkeit von fossilen Energien sehen. 

  • Um langfristig gut vorbereitet zu sein, sollten Vermieter und Verwalter jetzt aktiv werden.  

Das Gebäudeenergiegesetz – eine Chronologie

1. November 2020: Inkrafttreten des GEG

Es gelten erstmals einheitliche Vorgaben für die Energieeffizienz von Gebäuden – frühere Einzelregelungen werden in einem Gesetz gebündelt.

 

Sommer 2020: Bundesrat stimmt GEG zu

Der Bundesrat stimmt am 3. Juli 2020 der Zusammenführung von Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu. 

8. September 2023: Kompromiss gefunden

  • Der Bundestag verabschiedet die GEG-Novelle.
  • Wesentliche Änderungen:  
    • Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien wird an kommunale Wärmeplanung gekoppelt 

 

1. Januar 2023: Start der ersten GEG-Novelle

Die Novelle verschärft die Anforderungen für Neubauten, vereinfacht Nachweisverfahren und führt neue Primärenergiefaktoren ein.  

2024: Pflichten für Eigentümergemeinschaften

  • Wohnungseigentümergemeinschaften müssen bis 31. Dezember den Heizungsbestand ihrer Gebäude dokumentieren.
  • 2024 gehen 227.000 Förderanträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein, die fast vollständig sofort bewilligt werden. 
     

1. Januar 2024: Start der zweiten GEG-​Novelle

  • Die Änderungen am GEG treten offiziell in Kraft.  
  • In Neubaugebieten gilt die 65-​Prozent-​Regel: Neue Heizungen müssen überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden.  
  • Für Bestandsgebäude gelten längere Fristen beim Einbau einer neuen Heizung.  

2025: Koalition plant GEG-Reform

  • Laut Koalitionsvertrag soll das Heizungsgesetz reformiert werden. Die Diskussionen halten an.  
  • Allein in Januar und Februar 2025 wurden mehr als 35.000 Förderanträge bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt.  
  • Nach wie vor sind bis zu 70 Prozent Förderung drin.  

Bis 30. Juni 2026: Wärmeplanung für große Städte

Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sind verpflichtet, ihre Wärmeplanung bis zu diesem Termin fertigzustellen. 

Bis 30. Juni 2028: Wärmeplanung für kleine Städte

Kleinere Städte und Gemeinden müssen bis dahin ihre kommunale Wärmeplanung abgeschlossen haben. 

Ab 2045: Ende fossiler Heizungen

Ab 1. Januar 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden – alle Heizsysteme müssen zu 100 Prozent auf erneuerbare Energien umgestellt sein. 

Das regelt das Heizungsgesetz  

Das GEG trat ursprünglich im November 2020 in Kraft und fasste mehrere Gesetze zusammen: die Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Die erste Novelle folgte im Januar 2023 und setzte neue Maßstäbe: Schritt für Schritt sollen fossile Heizungen durch klimafreundliche Alternativen ersetzt werden. Seit 2024 ist die zweite Novelle des GEG in Kraft. Kernpunkt ist die sogenannte 65-Prozent-Regel: Bei neuen Heizungen muss ein erheblicher Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen und zum Beispiel durch Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse oder hybride Systeme erzeugt werden. Für bestehende Gebäude gibt es Übergangsfristen, die von der Wärmeplanung der jeweiligen Kommune abhängen.

Das Ziel des Gesetzes ist klar: Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein. Der Gebäudesektor spielt dabei eine zentrale Rolle, denn rund 30 Prozent des gesamten deutschen Energieverbrauchs entfallen auf Heizen und Warmwasser.

 

Die Debatte rund um das GEG 

Dass das Heizungsgesetz so viel Aufmerksamkeit bekommt, liegt auch an seiner Entstehungsgeschichte. Schon 2019 hatte das Bundeskabinett einen ersten Entwurf für das GEG beschlossen. Die große Novelle wurde 2023 verabschiedet – und brachte einen politischen Streit mit sich, der die Öffentlichkeit spaltete. Besonders kontrovers diskutiert wurde der ursprüngliche Zeitplan. Inzwischen wurden die Übergangsfristen verlängert und stärker an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Ziel war es, Planungssicherheit zu schaffen: Niemand soll gezwungen werden, heute eine neue Heizung einzubauen, die morgen nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Doch die Diskussionen reißen nicht ab. Im aktuellen Koalitionsvertrag strebt die Große Koalition eine weitere Reform des Gesetzes an.

 

Wird das GEG abgeschafft? 

Dass das GEG abgeschafft wird, ist unwahrscheinlich. Denn am klaren Ziel, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, hat sich auch innerhalb der aktuellen Bundesregierung nichts geändert. Dennoch plant die Große Koalition laut Koalitionsvertrag eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes: Es soll künftig technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Im Zentrum steht die CO₂-Eindämmung als zentrale Steuerungsgröße – ein Ansatz, der intelligent gesteuerte, klimafreundliche Heizlösungen priorisieren soll. Gleichzeitig bleibt die Heizungsförderung fester Bestandteil der Wärmewende, soll aber durch weniger Bürokratie und höhere Flexibilität beim Förderzugang spürbar verbessert werden.

Angepasst werden muss das GEG voraussichtlich aber schon, denn: Es gibt mit der EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) eine Richtlinie auf europäischer Ebene, die 2024 zuletzt überarbeitet wurde und Mindestanforderungen regelt, an die sich jeder Staat halten muss. Die neuen Vorgaben müssen in Deutschland bis Mai 2026 umgesetzt werden.

Heizungsgesetz – das Pro und Contra 

Auch wenn das Ziel – Klimaneutralität bis 2045 – weitgehend unbestritten ist, sorgt der Weg dorthin für Diskussionen. Kritiker des Heizungsgesetzes bemängeln vor allem, dass der Austausch alter Heizungen und die Umstellung auf erneuerbare Energien teuer sind. Selbst mit Förderungen bleibt oft ein erheblicher Eigenanteil, den es auf Seiten der Eigentümer zu stemmen gilt. Zudem hängen die Vorgaben stark von der kommunalen Wärmeplanung ab, die vielerorts noch nicht vorliegt. Hinzu kommt, dass in der Praxis häufig die Infrastruktur für Biomasse, Wasserstoff-ready-Gasheizungen oder Hybridlösungen fehlt, sodass der Fokus stark auf Wärmepumpen liegt.

Auf der anderen Seite sehen Befürworter das Gesetz als notwendigen Schritt, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und langfristig Energiekosten zu senken. Gerade in Zeiten hoher Gaspreise und internationaler Unsicherheiten ist der Ausbau erneuerbarer Wärmeversorgung wichtiger denn je.

 

Was Vermieter jetzt tun sollten 

Auch wenn viele Regelungen erst in den kommenden Jahren greifen, lohnt es sich, jetzt aktiv zu werden – vor allem für Vermieter und Verwalter. Die wichtigsten Schritte sind:

  1. Kommunale Wärmeplanung im Blick behalten: Vermieter und Verwalter sollten die Wärmeplanung ihrer Kommune frühzeitig beobachten. Dies erleichtert die Auswahl passender Heiztechnologien und ermöglicht eine rechtzeitige Anpassung an künftige Vorgaben. 

  2. Fördermöglichkeiten prüfen: Staatliche Zuschüsse können den Umstieg auf erneuerbare Energien erheblich erleichtern. Je früher Anträge gestellt werden, desto höher sind die Chancen, von attraktiven Fördersummen zu profitieren. 

  3. Bestandsaufnahme durchführen: Wohnungseigentümergemeinschaften sollten den aktuellen Heizungsbestand erfassen. So lassen sich Fristen einhalten und Entscheidungen zur Modernisierung treffen. 

  4. Technologieoffen bleiben: Ob Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse oder Hybridlösungen – die optimale Heiztechnologie hängt vom jeweiligen Gebäude ab. Eine neutrale Energieberatung kann helfen, die passende Lösung zu finden. 

     

Fazit: Klimaneutralität braucht einen langen Atem 

Das Gebäudeenergiegesetz ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Für Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Verwalter bedeutet das: Es gibt noch Zeit, aber Nichtstun ist keine Option. Wer jetzt informiert handelt, kann Förderungen optimal nutzen, Fristen einhalten und langfristig von einer modernen, effizienten Heiztechnik profitieren.

 

Auch wenn die politischen Debatten weitergehen und Details noch angepasst werden könnten, bleibt das Ziel unverändert: Der Gebäudesektor soll klimaneutral werden – und der Weg dahin ist mit dem GEG klar vorgezeichnet.