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Heizungscheck: Pflichten, Fristen und Tipps für Eigentümer und Vermieter

02.10.2025 Lesezeit:
Seit Oktober 2024 ist der Heizungscheck Pflicht – und das für alle zentralen Heizungsanlagen in größeren Wohngebäuden. Ziel ist es, die Heizung effizienter zu machen, unnötige Energieverluste zu verhindern und damit die CO₂-Emissionen zu senken. Für Eigentümer und Vermieter bedeutet das: Fristen beachten, Fachbetriebe beauftragen und die Ergebnisse sauber dokumentieren. Richtig umgesetzt, wird aus einer gesetzlichen Vorgabe eine Chance für mehr Klimaschutz und langfristig effiziente Heizsysteme.

Das Wichtigste in Kürze: 

  • Seit 1. Oktober 2024 gilt die Heizungscheck-Pflicht für zentrale Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden ab sechs Wohneinheiten.
  • Für Heizungen ab Baujahr Oktober 2009 gilt die 15-Jahres-Regel, ältere Anlagen müssen bis spätestens 30. September 2027 geprüft sein.
  • Der Heizungscheck wird ausschließlich von Fachbetrieben wie Heizungsbauern, Installateuren oder Schornsteinfegern durchgeführt.
  • Die Kosten liegen meist zwischen 100 und 180 Euro, zudem ist der Check steuerlich absetzbar.
  • Wer die Ergebnisse nutzt, kann weitere Sanierungsmaßnahmen anstoßen und die Heizung fit für die Zukunft machen.

Darum ist der Heizungscheck Pflicht 

Seit dem 1. Oktober 2024 gilt sie, die Pflicht zum Heizungscheck. Von ihr betroffen sind alle zentralen Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger in Wohngebäuden mit mindestens sechs Einheiten – egal, ob diese mit Gas, Öl oder Holz befeuert werden. So schreibt es das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch bekannt als Heizungsgesetz, vor. Seit Oktober 2024 ersetzt es unter anderem die befristeten Regelungen der EnSimiMaV (Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen) und trägt maßgeblich zur nationalen Strategie bei, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. 

Der Heizungscheck prüft, ob die Heizung optimal eingestellt ist, spürt versteckte Schwachstellen auf und trimmt die Heizung auf Effizienz. Das zahlt sich aus: weniger Energieverbrauch, höhere Betriebssicherheit – und am Ende profitieren Eigentümer von einem klimafreundlicheren Heizsystem, das fit ist für die Zukunft.

Heizung checken lassen: alle Fristen auf einen Blick 

Laut GEG unterliegen Heizungen, die sich in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten befinden und mit Wasser als Wärmeträger arbeiten, folgende Fristen:  

  • September 2024: Erste Frist für alte Gasheizungen (Einbau vor 1. Oktober 2009). Diese mussten bis spätestens 30. September 2024 geprüft werden.
  • Oktober 2024: Neue Gesetzeslage – seit 1. Oktober 2024 gilt die Heizungscheck-Pflicht.
  • September 2027: Spätester Termin für Heizungen mit Baujahr vor Oktober 2009, falls die Prüfung nicht bereits 2024 erfolgt ist. 

Wichtig dabei: Der verpflichtende Heizungscheck muss von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Dazu zählen unter anderem Schornsteinfeger, Installateure, Heizungsbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer und zertifizierte Energieberater. Übrigens: Wer den Heizungscheck nicht durchführen lässt, riskiert Bußgelder – und zwar bis zu 5.000 Euro. Das Versäumen der jeweiligen Frist wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Keine Heizungscheck-Pflicht für Einfamilienhäuser

Für Einfamilienhäuser gilt die Pflicht zum Heizungscheck seit der Gesetzesänderung im Oktober 2024 nicht mehr. Der Grund: Der Heizungscheck wurde bewusst auf größere Wohngebäude beschränkt, weil dort der Energieverbrauch besonders hoch ist und sich Optimierungen deutlich stärker auswirken. In Einfamilienhäusern wäre der Effekt vergleichsweise gering, der organisatorische und finanzielle Aufwand für Eigentümer aber relativ hoch.

Das wird beim Heizungscheck geprüft 

Beim Heizungscheck prüft ein qualifizierter Fachbetrieb das gesamte Heizsystem inklusive Rohrleitungen, Thermostate und Pumpen. Dazu wird ein standardisiertes Verfahren genutzt, das mehrere Untersuchungsschritte umfasst: 

  • Messung von Abgas- und Ventilationsverlust
  • Kontrolle des Heizkessels und Messung der Oberflächenverluste
  • Begutachtung der Brennwertnutzung und Dimensionierung des Heizkessels
  • Prüfung der Heizungspumpe und des hydraulischen Abgleichs 

Heizungscheck vs. hydraulischer Abgleich

Heizungscheck und hydraulischer Abgleich verfolgen unterschiedliche Ziele: Der Heizungscheck bewertet die Gesamteffizienz der Anlage, während der hydraulische Abgleich für gleichmäßige Wärmeverteilung im Gebäude sorgt. Besonders in Mehrfamilienhäusern ab sechs Einheiten lohnt sich ein hydraulischer Abgleich – er kann den Energieverbrauch maßgeblich senken. Allerdings ist er technisch anspruchsvoll: Wassermenge, Vorlauftemperatur, Pumpenleistung und Widerstände müssen präzise aufeinander abgestimmt werden.

  • Anpassung der Vorlauf- und Systemtemperatur
  • Prüfung der Brennereinstellungen und Regelung des Heizkessels
  • Überprüfung der Warmwasserbereitung
  • Begutachtung der Dämmung von Rohrleitungen
  • Überprüfung der Heizungsthermostate und Regeleinrichtungen
  • Bonuspunkte für die Nutzung erneuerbarer Energien 

Um die einzelnen Schritte durchzuführen und zu bewerten, wird für den Heizungscheck in der Regel ein standardisiertes Bewertungs- bzw. Protokollformular verwendet. Es enthält allgemeine Angaben zur Heizungsanlage (Baujahr, Brennstoff, Leistung), durchgeführte Prüfungen, erkannte Schwachstellen und Optimierungspotenziale sowie konkrete Handlungsempfehlungen. Das Formular dient Vermietern und Eigentümern als Nachweis gegenüber Behörden und als Grundlage für mögliche Sanierungsentscheidungen.

Gut zu wissen:

Bei festgestelltem Optimierungsbedarf müssen die Maßnahmen innerhalb eines Jahres umgesetzt und dokumentiert werden.

Das kostet ein Heizungscheck 

Die Kosten für einen Heizungscheck hängen von der Größe und dem Zustand der Anlage ab. In den meisten Fällen bewegen sie sich jedoch zwischen 100 und 180 Euro. Eine gute Investition, denn mit dem Heizungscheck schaffen Eigentümer und Vermieter die Voraussetzung, um bestimmte Förderungen für die Optimierung oder Sanierung ihrer Heizungsanlage zu erhalten. Optimierungsmaßnahmen wie ein hydraulischer Abgleich oder auch umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Zuständig sind hier vor allem das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) mit direkten Zuschüssen und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) mit zinsgünstigen Krediten.

Zusätzlich können die Kosten für den Heizungscheck steuerlich geltend gemacht werden. Sie fallen in der Regel unter „haushaltsnahe Dienstleistungen“ oder – bei anschließenden Investitionen – unter „Handwerkerleistungen“. Das bedeutet: Ein Teil der Ausgaben lässt sich direkt von der Steuer absetzen.

Heizungscheck vs. Heizungswartung

Heizungscheck und Heizungswartung werden oft verwechselt, verfolgen aber unterschiedliche Ziele. Während die Wartung die Betriebssicherheit sicherstellt und Verschleißteile wie Filter oder Düsen ersetzt, konzentriert sich der Heizungscheck auf die energetische Optimierung und mögliche Einsparpotenziale. Beide Prüfungen ergänzen sich sinnvoll und lassen sich gut kombinieren – etwa indem der Fachbetrieb den Heizungscheck direkt bei der nächsten Wartung oder der Schornsteinfeger beim Kehrtermin mit übernimmt.

Heizungscheck in der Praxis: so gelingt die Organisation 

Mit guter Vorbereitung lässt sich ein Heizungscheck reibungslos umsetzen. Wer Zeit, Kosten und Nerven sparen möchte, sollte dabei die wichtigsten Schritte im Blick behalten: 

  1. Fristen prüfen: Zuerst sollten Eigentümer die gesetzlichen Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz (GEG) prüfen. Entscheidend ist, bis wann der Heizungscheck für das jeweilige Gebäude vorgeschrieben ist.
  2. Fachbetrieb beauftragen: Der Heizungscheck darf nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, lohnt es sich, Termine frühzeitig anzufragen.
  3. Mieter informieren: Alle Bewohner müssen rechtzeitig über den anstehenden Termin informiert werden. Wichtig ist außerdem, den Zugang zu Heizungsräumen, Wohnungen oder Leitungen sicherzustellen, damit der Fachbetrieb reibungslos arbeiten kann.
  4. Unterlagen bereitlegen: Hilfreich ist es, vorhandene Wartungsprotokolle, das Baujahr und die technischen Daten der Anlage bereitzulegen. Auch Modernisierungen oder Reparaturen sollten dokumentiert werden, um ein vollständiges Bild zu liefern.
  5. Durchführung begleiten: Der Heizungscheck wird von der beauftragten Fachkraft vor Ort durchgeführt. Dabei stehen Prüfungen wie der hydraulische Abgleich, die Kontrolle der Regelungseinstellungen und die Dämmung von Leitungen auf dem Programm.
  6. Ergebnisse dokumentieren: Nach Abschluss sollten Eigentümer ein Prüfprotokoll einfordern und sicher ablegen. So haben sie im Zweifel jederzeit Nachweise zur Hand, falls Behörden diese einsehen möchten.

Heizungscheck als Grundlage für Modernisierung 

Ein Heizungscheck ist ein idealer Zeitpunkt, um über weitere energetische Maßnahmen nachzudenken. Denn oft zeigt der Check Schwachstellen auf, die sich durch begleitende Sanierungen dauerhaft beheben lassen. Kleinere Optimierungen wie der Austausch von Thermostaten oder die Dämmung von Leitungen können schnell umgesetzt werden. Größere Maßnahmen sollten mit Blick auf mögliche Förderungen von BAFA, KfW oder BEG sorgfältig geplant werden. Dazu zählen etwa ein hydraulischer Abgleich und moderne Regelungstechnik, die für eine gleichmäßige Wärmeverteilung sorgen, sowie die Dämmung von Rohrleitungen und Heizungsnischen, die sofort Energieverluste mindert. Auch der Austausch alter Heizkörper steigert die Effizienz und erleichtert später den Umstieg auf erneuerbare Energien.

Heizungscheck: Pflicht und Chance zugleich 

Der Heizungscheck ist mehr als eine lästige Pflicht. Er macht Heizungen effizienter, deckt Schwachstellen auf und eröffnet Chancen für Sanierungen, die langfristig Energie sparen. Wer Fristen im Blick behält, Fachbetriebe rechtzeitig einbindet und Förderungen clever nutzt, profitiert doppelt: von einer gesetzeskonformen, zukunftssicheren Heizungsanlage und einem Plus für Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit. 

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