Das Gebäudeenergiegesetz hat die Rechtslage in puncto Energieversorgung und Wärme erheblich verschärft. Seit Oktober 2024 ist der hydraulische Abgleich nicht mehr nur eine Empfehlung, sondern eine verbindliche Pflicht für Vermieter, Hausverwaltungen und Eigentümer. Beim Einbau oder Austausch einer Heizungsanlage in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten muss diese hydraulisch abgeglichen werden. Auch für Bestandsanlagen gelten feste Fristen: Heizungen, die nach dem 30. September 2009 installiert wurden, müssen spätestens nach 15 Jahren hydraulisch abgeglichen werden. Ältere Anlagen, die vor diesem Stichtag eingebaut wurden, sind bis zum 30. September 2027 nachzujustieren.
Der hydraulische Abgleich ist eine systematische Optimierung der gesamten Heizungsanlage. Das Ziel: eine gleichmäßige und bedarfsgerechte Wärmeverteilung in allen Räumen eines Gebäudes. Das zugrundeliegende Problem ist ein physikalisches: Wasser sucht den Weg des geringsten Widerstands. So werden Heizkörper in der Nähe des Kessels überversorgt, während weiter entfernte Räume unterversorgt bleiben. Das Ergebnis: ungleiche Temperaturen, hoher Energieverbrauch – und letztlich unzufriedene Mieter.
Beim hydraulischen Abgleich wird dieses Ungleichgewicht behoben. Ein Fachbetrieb berechnet die Heizlast für jeden Raum, prüft die Heizflächen und stellt Ventile, Pumpen und Regelungen so ein, dass die richtige Wassermenge zur richtigen Zeit am richtigen Ort ankommt. Im Unterschied zur Heizungswartung, bei der es um den technischen Zustand der Anlage geht – also etwa den Brenner oder die Pumpe – konzentriert sich der hydraulische Abgleich auf die Verteilung der Wärme. Beide Maßnahmen ergänzen sich, erfüllen jedoch unterschiedliche Aufgaben.
Für Vermieter hat der hydraulische Abgleich gleich mehrere Vorteile: Die Heizanlage benötigt nach der Optimierung weniger Energie. Ein Effekt, der sich langfristig auch in den Nebenkostenabrechnungen bemerkbar macht: Mieter zahlen weniger fürs Heizen, Zufriedenheit und Bindung an das Objekt steigen. Darüber hinaus verbessert der hydraulische Abgleich die Energieeffizienzklasse der Immobilie. Gerade in Zeiten steigender Anforderungen an klimafreundliches Wohnen ist das ein starkes Argument, wenn es um die Vermietbarkeit oder einen späteren Verkauf geht. Und: Wer modernisiert und optimiert, sichert sich rechtlich ab und vermeidet mögliche Sanktionen.
Die Kosten für einen hydraulischen Abgleich hängen von Größe und Zustand der Heizungsanlage ab. Für ein Einfamilienhaus liegen sie im Durchschnitt zwischen 650 und 950 Euro, bei größeren Gebäuden entsprechend höher. Müssen Thermostatventile nachgerüstet oder die Pumpe ausgetauscht werden, steigen die Kosten entsprechend. Wichtig für Vermieter: Die Aufwendungen gelten als Modernisierungsmaßnahme. Sie sind daher umlagefähig und können anteilig auf die Mieter verteilt werden. Durch staatliche Förderungen lassen sich die anfallenden Kosten ebenfalls abfedern.
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden beim hydraulischen Abgleich Zuschüsse von 15 Prozent gewährt. Liegt ein maximal 15 Jahre alter Sanierungsfahrplan vor, der die Maßnahme explizit empfiehlt, erhöht sich die Förderung sogar auf insgesamt 20 Prozent. Die Anträge laufen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wichtig ist dabei, dass die Förderung immer vor Beginn der Arbeiten beantragt werden muss. Zudem sind die Fördersummen an bestimmte Voraussetzungen, beispielweise an das Alter von Gebäude und Heizung, sowie an Vorgaben die Durchführung betreffend gebunden.
Ein hydraulischer Abgleich läuft nach einem klaren Schema ab. Zuerst checkt ein Fachbetrieb die Heizungsanlage und die Gegebenheiten im Gebäude. Auf dieser Basis wird die Heizlast für jeden einzelnen Raum berechnet. Danach gleicht der Profi die Ergebnisse mit der Leistung der Heizkörper ab und justiert Thermostatventile, Pumpen sowie – falls nötig – auch den Differenzdruckregler. Am Ende steht eine schriftliche Dokumentation: Sie hält alle wichtigen Daten wie Heizlast, eingestellte Werte und den Nachweis der Durchführung fest. Das Protokoll ist nicht nur für Förderanträge entscheidend, sondern auch ein wichtiger Beleg für Mieter oder Behörden.
Besonders praktisch: Wer den hydraulischen Abgleich mit einem ohnehin anstehenden Heizungscheck verbindet, spart Zeit und Aufwand. Beide Maßnahmen ergänzen sich perfekt und können vom selben Fachbetrieb in einem Arbeitsgang erledigt werden. Das spart nicht nur Anfahrtskosten und Verwaltungsaufwand, sondern auch Zeit für die Koordination mit den Mietern. Falls größere Eingriffe wie der Austausch der Heizungspumpe erforderlich werden, empfiehlt sich eine Durchführung in den Sommermonaten, da dann Betriebsunterbrechungen der Heizung keine Probleme verursachen.
Abschließend bleibt festzuhalten: Der hydraulische Abgleich ist weit mehr als eine technische Formalität. Für Vermieter bedeutet er niedrigere Energiekosten, weniger rechtliche Risiken und eine Aufwertung der Immobilie. Gleichzeitig profitieren Mieter von gleichmäßig beheizten Wohnungen und sinkenden Nebenkosten. Vermieter sollten deshalb prüfen, ob ihre Gebäude von der Pflicht betroffen sind, und Fördermöglichkeiten rechtzeitig beantragen. Mit einem qualifizierten Fachbetrieb an der Seite wird die Heizungsanlage fit für die Zukunft – effizient, wirtschaftlich und klimafreundlich.