Kurzzeitvermietung boomt. Was früher nur Ferienhausbesitzern vorbehalten war, ist heute für viele Vermieter eine lukrative Einnahmequelle – sei es das möblierte Apartment in der City, das Gästezimmer im Eigenheim oder die Ferienwohnung an der Küste. Die möblierten Wohnungen auf Zeit haben sich längst als attraktive Alternative zum klassischen Hotel etabliert. Plattformen wie Airbnb, Booking.com oder TripAdvisor machen es möglich. Doch was genau steckt hinter der Kurzzeitvermietung? Und für wen lohnt es sich, die Wohnung temporär zu vermieten?
Eine Kurzzeitvermietung liegt vor, wenn eine voll möblierte Wohnung oder ein Zimmer für einen begrenzten Zeitraum (meist unter sechs Monaten) vermietet wird – oft tage- oder wochenweise. Typische Zielgruppen sind Touristen, Geschäftsreisende oder digitale Nomaden. Der Unterschied zur klassischen Vermietung: Der Mieter zieht nicht dauerhaft ein, sondern nutzt die Wohnung nur vorübergehend.
Vor der kurzzeitigen Vermietung einer Immobilie sollten Sie prüfen, ob Ihre Stadt oder Gemeinde besondere Regelungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum getroffen hat. In vielen Großstädten – darunter Berlin, Hamburg oder München – ist die kurzfristige Vermietung nur mit behördlicher Genehmigung erlaubt. Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Wenn Sie Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind, kann die Kurzzeitvermietung eine attraktive Einnahmequelle darstellen. In touristisch gefragten Regionen oder Großstädten lassen sich durch die tageweise Vermietung oft deutlich höhere Einnahmen erzielen als bei einer klassischen Dauervermietung.
Vermieten kann grundsätzlich jeder: Eigentümer, die freie Räume haben, aber auch Mieter mit Zustimmung ihres Vermieters. Die Kurzzeitvermietung eignet sich sowohl für private Gastgeber als auch für professionelle Anbieter mit mehreren Einheiten.
Vermieter behalten die Kontrolle über ihre Immobilie. Anders als bei einem unbefristeten Mietvertrag können Sie selbst entscheiden, wann und wie lange Sie vermieten – und wer Ihre Gäste sind. Dank des Bewertungssystems auf Plattformen wie Airbnb lässt sich die Seriosität von potenziellen Gästen bereits im Vorfeld einschätzen.
Die Vorteile, die eine Kurzzeitvermietung bietet, liegen auf der Hand:
So reizvoll die Chancen auch sind – Kurzzeitvermietung birgt auch Risiken:
Wenn Sie Ihre Wohnung kurzzeitig vermieten, gelten bestimmte steuerliche und finanzielle Regelungen, über die Sie sich im Vorfeld unbedingt informieren sollten. Die Einnahmen aus der Kurzzeitvermietung zählen grundsätzlich zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und müssen in Ihrer Steuererklärung angegeben werden. Liegen Ihre Bruttoeinnahmen unter 520 Euro im Jahr, können diese im Rahmen der sogenannten Freigrenze steuerfrei bleiben – allerdings werden dabei keine Ausgaben gegengerechnet. Seit 2023 sind Plattformen wie Airbnb zudem gesetzlich verpflichtet, Ihre Einnahmen an das Finanzamt zu melden, sobald Sie entweder mehr als 2.000 Euro im Jahr verdienen oder mehr als 30 Buchungsvorgänge durchführen.
Je nach Höhe Ihres Verdiensts müssen Sie darüber hinaus Umsatzsteuer abführen – in der Regel 7 Prozent auf die Vermietungsleistung, bei zusätzlichen Angeboten wie Frühstück oder Reinigungsservice sogar 19 Prozent. Aber es gibt auch positive Aspekte in Sachen Steuern & Co.: So können Sie sämtliche Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der Vermietung stehen, als Werbungskosten geltend machen – dazu zählen beispielsweise Plattformgebühren, Reinigungskosten oder Investitionen in die Ausstattung der Unterkunft.
Damit die Vermietung reibungslos funktioniert, sollten Sie sich gründlich vorbereiten. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung über regionale Regelungen – etwa Zweckentfremdungsverbote oder Meldepflichten für Gäste. In einigen Städten dürfen Sie Ihre Wohnung nur für eine bestimmte Anzahl an Tagen im Jahr vermieten.
Eine klare Hausordnung und gut formulierte Nutzungsbedingungen helfen, Konflikte zu vermeiden. Legen Sie genau fest, was erlaubt ist und was nicht – etwa zur Nutzung von Balkon, Haustieren oder Partys. Achten Sie außerdem darauf, dass Ihre Wohnung ausreichend haftpflicht- und sachversichert ist. Eine klassische Hausratversicherung reicht meist nicht aus, wenn es um gewerbliche oder semi-gewerbliche Nutzung geht.
Auch die Qualität des Inserats hat großen Einfluss auf den Erfolg. Hochwertige Fotos, eine ehrliche Beschreibung und ein realistischer Preis erhöhen die Buchungschancen deutlich. Viele Vermieter investieren in einen professionellen Fotografen oder beauftragen eine Agentur für die Verwaltung der Inserate – gerade bei mehreren Objekten lohnt sich dieser Schritt.
Wohnungsmieter benötigen für eine Kurzzeitvermietung immer die schriftliche Erlaubnis ihres Vermieters. Eine pauschale Genehmigung zur Untervermietung reicht in den meisten Fällen nicht aus – insbesondere dann nicht, wenn die Wohnung regelmäßig an Touristen oder Geschäftsreisende weitervermietet wird.
Vermieten Mieter ohne Zustimmung, kann dies als Vertragsbruch gewertet werden – mit rechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung. Auch Untermieter haften für Schäden oder Verstöße ihrer Gäste.
Die Kurzzeitvermietung von Wohnungen ist kein Selbstläufer – bietet aber großes Potenzial, wenn sie professionell umgesetzt wird. Als Vermieter können Sie flexibel auf Nachfrage reagieren und durch clevere Planung zusätzliches Einkommen erzielen. Gleichzeitig sind Sie aber auch in der Pflicht: Rechtliche, steuerliche und organisatorische Aspekte müssen von Anfang an berücksichtigt werden.
Wenn Sie bereit sind, Zeit in die Vorbereitung zu investieren und sich über Ihre Rechte und Pflichten im Klaren sind, kann die Kurzzeitvermietung eine lohnende Ergänzung Ihres Vermietungsportfolios sein – sei es als private Lösung oder als gewerbliches Modell.
Eine Kurzzeitvermietung ist die befristete Vermietung einer voll möblierten Wohnung oder eines Zimmers für wenige Tage bis maximal sechs Monate. Sie richtet sich in der Regel an Touristen, Geschäftsreisende oder Personen mit temporärem Wohnbedarf.
In vielen Städten – darunter Berlin, München oder Hamburg – ist eine Genehmigung aufgrund des Zweckentfremdungsverbots erforderlich. Ob und unter welchen Bedingungen Sie vermieten dürfen, erfahren Sie bei Ihrer lokalen Stadtverwaltung.
Nur mit schriftlicher Zustimmung Ihres Vermieters. Eine pauschale Erlaubnis zur Untervermietung reicht in der Regel nicht aus. Vermieten Sie ohne Genehmigung, drohen Abmahnungen oder sogar die Kündigung des Mietvertrags.
Einnahmen aus Kurzzeitvermietung gelten als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und müssen in Ihrer Steuererklärung angegeben werden. Ab 2.000 Euro Jahresumsatz oder mehr als 30 Buchungsvorgängen pro Jahr werden Ihre Daten von Plattformen wie Airbnb automatisch an das Finanzamt übermittelt.
Nutzen Sie das Bewertungssystem der Plattformen und legen Sie klare Hausregeln fest. Professionelle Fotos, eine transparente Beschreibung und persönliche Kommunikation helfen ebenfalls, geeignete Gäste anzuziehen.
Ja, wenn Ihre Bruttoeinnahmen unter 520 Euro im Jahr bleiben, kann die sogenannte Kleinvermieter-Freigrenze greifen. Wichtig: Es zählt der Bruttobetrag – Ausgaben dürfen nicht abgezogen werden.
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