Vermieten & Verwalten
Silvesterfeuerwerk – wenn Vermieter und Mieter übers Böllern streiten
Wenn in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar das neue Jahr beginnt, wird vielerorts mit Raketen und Böllern gefeiert. Für die einen gehört das private Feuerwerk einfach dazu, andere wünschen sich aus Gründen des Umwelt-, Tier- und Gesundheitsschutzes längst ein Verbot. Unabhängig von der persönlichen Haltung gilt: Wer Feuerwerk zündet, bewegt sich rechtlich nicht im luftleeren Raum. Unsachgemäßer Gebrauch, illegale Pyrotechnik oder Verstöße gegen Zeit- und Sicherheitsregeln können schnell zu Sachschäden, Verletzungen – und zu Streit zwischen Mietern, Nachbarn und Vermietern führen. Wer gut informiert ist und Rücksicht nimmt, reduziert Konflikte und startet entspannter ins neue Jahr.