Wärmepumpe Förderung 2027: Diese Änderungen kommen
Das Wichtigste in Kürze
- Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt zum 1. Februar 2027 von 16 auf 12 Prozent und zum 1. August 2027 weiter auf 8 Prozent.
- Der Förderhöchstbetrag sink erstmals zum 1. Februar 2027 um 750 Euro und danach halbjährlich weiter um jeweils 750 Euro.
- Ein Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung ist für das erste Quartal 2027 angekündigt, aber noch nicht abschließend konkretisiert.
- Vermieter erhalten weiterhin die Grundförderung, Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bleiben selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten.
- Bei Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften gelten besondere Regeln für Antragstellung und Bonusberechnung.
- Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln bleibt laut KfW bis zu einer Grenze von 60 Prozent der förderfähigen Kosten möglich.
BEG, KfW, BAFA: So ist die Wärmepumpen-Förderung geregelt
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, bündelt die staatlichen Fördermaßnahmen rund um Heizungstausch und die energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist dabei als staatliche Förderbank Deutschlands zuständig für Zuschüsse und Kredite. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, sorgt für ergänzende Förderbausteine und zeichnet unter anderem für weitere Einzelmaßnahmen und bestimmte Gebäudenetze verantwortlich. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht allerdings nicht: Die Mittel hängen von der Verfügbarkeit des Bundeshaushalts ab.
Grundlage der aktuellen Konditionen zur Wärmepumpen-Förderung ist die neue BEG-Förderrichtlinie, die seit dem 21. Juli 2026 gilt. Seit diesem Stichtag entfallen der frühere Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen. Die für 2027 angekündigten Änderungen setzen auf Basi
Was ändert sich bei der Wärmepumpe Förderung 2027?
Klimageschwindigkeitsbonus 2027
Zum 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von derzeitigen 16 Prozent auf 12 Prozent, zum 1. August 2027 sinkt er weiter auf 8 Prozent. Ab August 2028 entfällt er vollständig. Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus haben ausschließlich selbstnutzende Eigentümer, die eine noch funktionstüchtige fossile Heizung freiwillig und frühzeitig austauschen.
Förderfähige Kosten 2027
Auch bei den förderfähigen Kosten wird es 2027 Einschnitte geben. Aktuell liegt die Höchstgrenze bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Betrag erstmals um 750 Euro und danach jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres erneut um 750 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit bleiben 15.000 Euro pro Wohneinheit bestehen, ab der siebten Wohneinheit gelten 8.000 Euro pro Wohneinheit.
Grundförderung und Wertschöpfungsbonus 2027
Aktuell beträgt die Grundförderung 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie steht allen antragsberechtigten Eigentümern unabhängig von Einkommen und Eigennutzung offen. Im ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung laut KfW-Ankündigung einheitlich auf 15 Prozent sinken. Innerhalb der EU gefertigte Wärmepumpen sollen zusätzlich einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten erhalten. Damit bleibt die Förderung von Wärmepumpen aus der EU rechnerisch bei 30 Prozent. Der genaue Starttermin für den Wertschöpfungsbonus ist noch nicht bestätigt.
Einkommensbonus 2027
Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich zur Grundförderung einen Einkommensbonus beantragen. Bei einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen bis 30.000 Euro liegt der Bonus bei 40 Prozent der förderfähigen Kosten, bis 40.000 Euro bei 30 Prozent und bis 50.000 Euro bei 10 Prozent. Haushalte, die ein höheres zu versteuerndes Einkommen haben, erhalten keinen Einkommensbonus mehr. Vermieter sind von diesem Bonus grundsätzlich ausgeschlossen, da er ausschließlich selbstgenutzten Wohneinheiten vorbehalten bleibt.
Familienzuschlag 2027
Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind profitieren vom Familienzuschlag. Er ist dabei kein eigenständiger Zuschuss, sondern ein rechnerischer Zuschlag, der das zu versteuernde Haushalts-Jahreseinkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert. Ein Beispiel: Bei einem tatsächlichen Einkommen von 40.000 Euro sinkt das anzusetzende Einkommen durch den Zuschlag rechnerisch auf 30.000 Euro, wodurch der höhere Einkommensbonus von 40 statt 30 Prozent greift. In Kombination mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus kann der Gesamtfördersatz für Familien mit geringerem Einkommen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erreichen.
Wer kann die Wärmepumpe Förderung 2027 beantragen?
Förderung für selbstnutzende Eigentümer
Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, erhalten Zugriff auf alle Förderbausteine: Grundförderung, Wertschöpfungsbonus, Klimageschwindigkeitsbonus, und Einkommensbonus. Bei mindestens einem minderjährigen Kind und entsprechend niedrigem Einkommen kommt zudem der Familienzuschlag zum Tragen. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein im Grundbuch eingetragener Eigentumsanteil, dessen Höhe dabei keine Rolle spielt. Der Antrag erfolgt persönlich über das Kundenportal "Meine KfW". Eine Bevollmächtigung Dritter ist für den Basisantrag nicht zulässig. Einzige Ausnahme: Bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum einer WEG stellt eine bevollmächtigte Person den Basisantrag (s.u.).
Förderung für Vermieter
Vermieter können ebenfalls einen Antrag stellen, wenn sie eine effiziente Heizungsanlage in eine bestehende Immobilie einbauen lassen. Die Grundförderung steht auch ihnen offen, ebenso der für 2027 angekündigte Wertschöpfungsbonus. Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus und Familienzuschlag bleiben dagegen ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten. Für vermietete Wohneinheiten ergibt sich damit gegenüber selbstgenutzten Wohnungen eine spürbar niedrigere maximale Fördersumme.
Gut zu wissen
Mehrfamilienhäuser mit Wärmepumpen müssen mit moderner Messtechnik zur verbrauchabhängigen Heizkostenabrechnung ausgestattet werden. Die Abrechnung unterscheidet sich von der klassischer Heizsysteme.
Förderung bei Mehrfamilienhäusern und WEG
Bei Mehrfamilienhäusern mit mehreren Eigentümern bestätigt die antragstellende Person deren Einverständnis zur Förderung. Ein gemeinschaftlicher Antrag aller Eigentümer ist nicht erforderlich. In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) unterscheidet die KfW zwischen Maßnahmen am Sondereigentum und am Gemeinschaftseigentum, also Gebäudeteilen, die allen Mitgliedern der WEG gemeinsam gehören, etwa die zentrale Heizungsanlage. Für Maßnahmen am Sondereigentum stellt der einzelne Eigentümer den Antrag selbst.
Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus lassen sich in beiden Konstellationen nur über einen separaten Zusatzantrag für die selbstgenutzte Wohneinheit sichern. Dieser Zusatzantrag muss spätestens sechs Monate nach der Zusage des Basisantrags und vor Einreichung der Nachweise gestellt werden. Eine Kombination der KfW-Förderung mit anderen öffentlichen Fördermitteln bleibt außerdem bis zu einer Grenze von 60 Prozent der förderfähigen Kosten möglich.
Welche Voraussetzungen gelten für die Wärmepumpe Förderung 2027?
Anforderungen an Gebäude und Wärmepumpe
Gefördert wird der Austausch einer bestehenden fossilen Heizung gegen ein förderfähiges, klimafreundliches System, das zum überwiegenden Teil erneuerbare Energien nutzt. Seit Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) reformiert, besteht hierbei Technologieoffenheit. Die starre gesetzliche 65-Prozent-Pflicht ist damit entfallen. Stattdessen erlaubt das Gesetz grundsätzlich alle Heizungstypen, die auf einer gesetzlich festgelegten Positivliste stehen. Für die Antragstellung muss eine Bestätigung zum Antrag, kurz BzA, vorliegen. Zuvor ist ein Vertrag mit dem Fachbetrieb abzuschließen. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur KfW-Förderzusage sowie das geplante Umsetzungsdatum enthalten.
Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus
Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus besteht nur bei einer noch funktionstüchtigen Altheizung, die freiwillig und vorzeitig ersetzt wird. Fällt die Heizung vor der Antragstellung irreparabel aus, entfällt der Bonus vollständig. Grundförderung und Einkommensbonus bleiben davon jedoch unberührt. Bei einem unerwarteten Heizungsausfall lässt sich die Miete einer provisorischen Heizung für bis zu ein Jahr mitfördern, bis die neue Anlage eingebaut ist.
Welche alte Heizung muss ausgetauscht werden?
Eine gesetzliche Pflicht, eine noch funktionierende Heizung sofort auszutauschen, besteht nicht. Aber der Austausch der alten Heizung wirkt sich je nach Anlagentyp auf Förderberechtigung und -höhe aus. Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen berechtigen unabhängig vom Alter zum Klimageschwindigkeitsbonus der KfW. Bei folgenden Heizungstypen gelten zusätzliche Altersgrenzen:
- Gas-Zentralheizungen: mindestens 20 Jahre seit Inbetriebnahme
- Biomasse-, Pellet- und Holzheizungen: mindestens 20 Jahre seit Inbetriebnahme
- Gas-Brennwertheizungen unter 20 Jahren: kein Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus, die Grundförderung bleibt trotzdem bestehen.
Fazit Wärmepumpen-Förderung: Handeln oder warten?
Eigentümer und Vermieter mit einem ohnehin geplanten Heizungstausch sollten die Umsetzung frühzeitig vorbereiten. Ab Februar 2027 sinken Förderbonus und förderfähige Kosten, im August folgt die nächste Kürzung. Abwarten lohnt sich daher aus reiner Fördersicht nicht. Trotzdem sollte kein Auftrag überstürzt vergeben werden. Entscheidend sind eine geeignete Wärmepumpe, vergleichbare Fachangebote und vollständig vorbereitete Antragsunterlagen. Auch die Herkunft der Anlage gewinnt 2027 an Bedeutung. Förderbedingungen und Fristen sollten deshalb vor dem Vertragsabschluss nochmals aktuell geprüft werden. Eine frühzeitige und sorgfältige Planung schafft für Vermieter und Eigentümer die besten Voraussetzungen, um die verfügbare Förderung sinnvoll auszuschöpfen
Häufig gestellte Fragen zur Wärmepumpe Förderung 2027
Die Förderung setzt sich 2027 aus mehreren Bausteinen zusammen. Dazu zählen die Grundförderung, der Klimageschwindigkeitsbonus, ein möglicher Einkommensbonus und der für 2027 angekündigte Wertschöpfungsbonus. Zwischen dem 21. Juli 2026 und dem 31. Januar 2027 sind bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Danach sinkt der maximale Fördersatz schrittweise, da Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Kosten halbjährlich zurückgehen.
Die förderfähigen Kosten und der Klimageschwindigkeitsbonus sinken erstmals zum 1. Februar 2027. Danach folgt der nächste Schritt zum 1. August 2027, der Bonus fällt von 12 auf 8 Prozent. Auch die förderfähigen Kosten sinken an beiden Stichtagen – um jeweils 750 Euro.
Vermieter erhalten weiterhin die Grundförderung, allerdings lediglich 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Aber auch der für 2027 angekündigte Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent steht ihnen offen. Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus und Familienzuschlag bleiben ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten.
Im ersten Quartal 2027 soll laut KfW ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Die Grundförderung sinkt dann für alle Wärmepumpen einheitlich auf 15 Prozent. Wärmepumpen aus einer Fertigung innerhalb der Europäischen Union erhalten zusätzlich 15 Prozent und kommen damit rechnerisch wieder auf 30 Prozent.